Die Schweiz befindet sich in einer ausserordentlichen Lage. Die Zahl der Fälle nimmt rasch zu. Die gesamte Bevölkerung ist betroffen und dringend aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen.
Update ganzer Kanton St.Gallen
12. April 2020
Anzahl | Veränderung gegenüber dem Vortag | |||
---|---|---|---|---|
laborbestätigte Fälle (kumuliert) | 649 | +8 | ||
Hospitalisationen Isolation (akt. Stand) | 58 | -2 | ||
Hospitalisationen Intensiv (akt. Stand) | 9 | -2 | ||
aus Spital entlassene (kumuliert) | 109 | +7 | ||
Verstorbene (kumuliert) | 21 | +3 |
Update Regionen im Kanton St.Gallen
12. April 2020
Region | Isolation | Veränderungen gegenüber Vortag | Intensiv | Veränderung gegenüber Vortag |
---|---|---|---|---|
Flawil - St.Gallen - Rorschach (inkl. Klinik Stephanshorn, Geriatrie St.Gallen, Ostschweizer Kinderspital) |
44 | unverändert | 6 | -2 |
Rheintal - Werdenberg - Sarganserland | 3 | unverändert | 2 | unverändert |
Linth | 3 | -2 | 0 | unverändert |
Fürstenland - Toggenburg | 8 | unverändert | 1 | unverändert |
Die Daten des Vortages werden täglich jeweils zwischen 9 und 10 Uhr aktualisiert.
Neuste Informationen
*** 8. April 2020: Der Bundesrat verlängert die Massnahmen zur Eindämmung des Conronavirus bis Sonntag, 26. April 2020 und beschliesst eine etappenweise Lockerung. Noch vor Ende des Monats sollen die Massnahmen vorsichtig und schrittweise gelockert werden.
Die Kriterien für die Lockerung sind zum einen die Anzahl der Neuinfektionen, der Spitaleinweisungen und der Todesfälle. Zum anderen ist entscheidend, wie gut die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene eingehalten und grössere Ansammlungen von Menschen vermieden werden können. Über die Etappen der Lockerung wird der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. April entscheiden.
*** 7. April 2020: KMUs mit Sitz im Kanton St.Gallen können über die Webseite des Kantons Überbrückungskredite bis maximal 250'000 Franken beantragen.
*** 7. April 2020: Die Regierung des Kantons St.Gallen unterstützt Sportvereine mit 700'000 Franken aus dem Sport-Toto-Fonds. Ausserdem bietet sie Kindertagesstätten weitere Möglichkeiten, um die Finanzliquidität zu sichern.
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Befolgen Sie die Hygieneanweisungen:
- Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife oder nutzen Sie ein Hand-Desinfektionsmittel. Wie Sie es richtig machen, sehen Sie hier.
- Wenn Sie niesen oder husten müssen, halten Sie sich ein Taschentuch vor Mund und Nase. Entsorgen Sie das Taschentuch anschliessend in einem Abfallbehälter und waschen Sie sich sorgfältig die Hände mit Wasser und Seife. Wenn Sie kein Papiertaschentuch haben, niesen oder husten Sie in Ihre Armbeuge. Wie Sie es richtig machen, sehen Sie hier.
- Wenn Sie Atembeschwerden, Husten oder Fieber haben, bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Kontaktieren Sie umgehend – zuerst telefonisch – Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung. Wie Sie sich richtig verhalten, sehen Sie hier.
- Vermeiden Sie Besuche bei Ihren Bekannten im Spital oder im Alter- und Pflegeheim.
- Wenn ein Besuch nötig ist, wenden Sie sich an das Pflegepersonal und befolgen Sie dessen Empfehlungen.
- Vermeiden Sie engen Kontakt auch im öffentlichen Verkehr
- Halten Sie beim Warten an Bahnhof oder Haltestelle möglichst Abstand zu anderen Personen
- Reduzieren Sie Ihren Freizeitverkehr. Vermeiden Sie, soweit möglich, das Reisen zu Stosszeiten.
- Halten Sie auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln möglichst Abstand zu anderen Personen und setzen Sie die Hygieneregeln und Verhaltensempfehlungen um.
- Benutzen Sie bei Symptomen einer Atemwegserkrankung (z. B. Husten und Fieber) möglichst nicht den öffentlichen Verkehr.
Weitere Infos gibt es hier.
Allgemeine Verhaltensanweisungen
Merkblätter in diversen Sprachen

Die Einsätze im Zusammenhang mit dem Coronavirus betrafen hauptsächlich Meldungen von Personenansammlungen. Beliebte Treffpunkte sind nach wie vor Schulhäuser, Bahnhöfe, Parks und Ufer von Gewässern. Beim Eintreffen der Polizei formieren sich in der Regel die Personen zu Coronakonformen-Gruppen.
Jugendliche oder Familien, welche mit anderen Familien und Kindern sich an Grillstellen aufhielten, mussten ermahnt werden. Erschwerend dazu kommt, dass in mehreren Gemeinden ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe verfügt wurde. Die aktuelle Übersicht der betroffenen Gemeinden ist unter www.sg.ch/trockenheit abrufbar.
Nach Reklamationen mussten mehrere Verkaufsgeschäfte auf die Vorschriften der maximal anwesenden Kunden kontrolliert werden. Verfehlungen wurden keine festgestellt. Ebenfalls mussten einige Restaurants kontrolliert werden. Dort konnten aber lediglich Familienangehörige beim Essen und Trinken angetroffen werden.
Das Bewusstsein, die geltenden Bestimmungen einzuhalten konnte mit einer starken präventiven Polizeipräsenz sicher nochmals verstärkt werden. Die Kantonspolizei St.Gallen musste nur wenige uneinsichtige Personen büssen.
Bei den gleichzeitig durchgeführten Verkehrskontrollen resultierten ebenfalls wenige Übertretungen. Ein Auto, beim welchem durch das starke Beschleunigen ein Schaltknall ausgelöst wurde, konnte angehalten werden. Es war nicht versichert und das angebrachte Kontrollschild gehörte zu einem anderen Auto.
Das schöne Wetter und die Tatsache, dass viele Leute zu Hause waren, dürfte der Grund für relativ viele Meldungen am Abend über Ruhestörungen gewesen sein. Es konnte überall ermahnend vorgesprochen werden.
Zusammenfassung Woche 1 (23.03.2020 - 30.03.2020)

Zusammenfassung Woche 2 (31.03.2020 - 06.04.2020)

Tipps für die Zeit zu Hause
Information der Regierung
Nächste planmässige Information der Regierung
Dienstag, 14. April 2020, 15 Uhr
Auf dieser Webseite www.sg.ch/coronavirus und www.facebook.com/kantonsg
Hier finden Sie die vergangenen Informationen der Regierung.
Haben Sie Fragen zum Coronavirus?
Wenden Sie sich bei dringenden Fragen an die Infoline unter Tel. 058 229 22 33 oder via Kontaktformular.
Montag bis Freitag von 8 bis 17.30 Uhr
An Wochenenden und Feiertagen (inkl. Karfreitag und Ostermontag) wird die Infoline ab Samstag, 4. April, nicht mehr betrieben.

Noch offene Fragen?
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