Die Schweiz befindet sich in einer ausserordentlichen Lage. Die gesamte Bevölkerung ist aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen.
Update ganzer Kanton St.Gallen
23. April 2020
Anzahl | Veränderung gegenüber dem Vortag | |||
---|---|---|---|---|
laborbestätigte Fälle (kumuliert) | 736 | +12 | ||
Hospitalisationen Isolation (akt. Stand) | 37 | -2 | ||
Hospitalisationen Intensiv (akt. Stand) | -2 | |||
aus Spital entlassene (kumuliert) | 170 | +3 | ||
Verstorbene (kumuliert) | 31 | +2 |
Update Regionen im Kanton St.Gallen
23. April 2020
Region | Isolation | Veränderungen gegenüber Vortag | Intensiv | Veränderung gegenüber Vortag |
---|---|---|---|---|
Flawil - St.Gallen - Rorschach (inkl. Klinik Stephanshorn, Geriatrie St.Gallen, Ostschweizer Kinderspital) |
23 | -2 | 2 | -2 |
Rheintal - Werdenberg - Sarganserland | 3 | +1 | 0 | unverändert |
Linth | 6 | +1 | 0 | unverändert |
Fürstenland - Toggenburg | 5 | -2 | 0 | unverändert |
Die Daten des Vortages werden täglich jeweils zwischen 8 und 9 Uhr aktualisiert.
Neuste Informationen
*** 22. April 2020: Der Bundesrat kommuniziert weitere Informationen zur etappenweisen Lockerung. Er sieht dazu keine allgemeine Maskentragpflicht vor. Abstand halten und Händewaschen seien weiterhin die wirkungsvollsten Schutzmassnahmen. Weiter informiert der Bundesrat, dass dass die bestehenden Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden weiterhin gelten. Er kommt damit auf seinen Entscheid vom 16. April zurück, die Sortimentsbeschränkungen etwas zu lockern.
*** 16. April 2020: Der Bundesrat kommunizierte eine etappenweise Lockerung der Massnahmen. Ab dem 27. April 2020 können Spitäler wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen. Der Schutz des Publikums und der Arbeitnehmenden muss dabei sichergestellt sein. Wenn es die Entwicklung der Lage zulässt, sollen am 11. Mai die obligatorischen Schulen und die Läden wieder öffnen. Am 8. Juni sollen dann Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen.
8. April 2020: Der Bundesrat verlängert die Massnahmen zur Eindämmung des Conronavirus bis Sonntag, 26. April 2020 und beschliesst eine etappenweise Lockerung. Noch vor Ende des Monats sollen die Massnahmen vorsichtig und schrittweise gelockert werden.
Die Kriterien für die Lockerung sind zum einen die Anzahl der Neuinfektionen, der Spitaleinweisungen und der Todesfälle. Zum anderen ist entscheidend, wie gut die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene eingehalten und grössere Ansammlungen von Menschen vermieden werden können. Über die Etappen der Lockerung wird der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. April entscheiden.
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Befolgen Sie die Hygieneanweisungen:
- Halten Sie Abstand zu anderen Menschen. Eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus kann erfolgen, wenn man zu einer erkrankten Person weniger als zwei Meter Abstand hält. Indem Sie Abstand halten, schützen Sie sich und andere vor einer Ansteckung.
- Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife oder nutzen Sie ein Hand-Desinfektionsmittel. Wie Sie es richtig machen, sehen Sie hier.
- Wenn Sie niesen oder husten müssen, halten Sie sich ein Taschentuch vor Mund und Nase. Entsorgen Sie das Taschentuch anschliessend in einem Abfallbehälter und waschen Sie sich sorgfältig die Hände mit Wasser und Seife. Wenn Sie kein Papiertaschentuch haben, niesen oder husten Sie in Ihre Armbeuge. Wie Sie es richtig machen, sehen Sie hier.
- Wenn Sie Atembeschwerden, Husten oder Fieber haben, bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Kontaktieren Sie umgehend – zuerst telefonisch – Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung. Wie Sie sich richtig verhalten, sehen Sie hier.
- Vermeiden Sie Besuche bei Ihren Bekannten im Spital oder im Alter- und Pflegeheim.
- Wenn ein Besuch nötig ist, wenden Sie sich an das Pflegepersonal und befolgen Sie dessen Empfehlungen.
- Vermeiden Sie engen Kontakt auch im öffentlichen Verkehr
- Halten Sie beim Warten an Bahnhof oder Haltestelle möglichst Abstand zu anderen Personen
- Reduzieren Sie Ihren Freizeitverkehr. Vermeiden Sie, soweit möglich, das Reisen zu Stosszeiten.
- Halten Sie auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln möglichst Abstand zu anderen Personen und setzen Sie die Hygieneregeln und Verhaltensempfehlungen um.
- Benutzen Sie bei Symptomen einer Atemwegserkrankung (z. B. Husten und Fieber) möglichst nicht den öffentlichen Verkehr.
Weitere Infos gibt es hier.
Allgemeine Verhaltensanweisungen
Merkblätter in diversen Sprachen
Zusammenfassung Woche 4 (14.04.2020 - 20.04.2020)
Zusammenfassung Woche 3 (07.04.2020 - 13.04.2020)
Zusammenfassung Woche 2 (31.03.2020 - 06.04.2020)
Zusammenfassung Woche 1 (23.03.2020 - 30.03.2020)
Schrittweise Lockerungen
Der Bundesrat kommunizierte am 16. April 2020 seine Lockerungsstrategie. Weiterhin will er in erster Priorität die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung schützen, insbesondere der besonders gefährdeten Personen. Die Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet. Diese können je nach Branche eine Empfehlung oder Pflicht zum Maskentragen beinhalten.
Ab dem 27. April 2020
- Spitäler dürfen wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen. Sie sind aber weiterhin verpflichtet, ausreichende stationäre Kapazitäten zur Behandlung namentlich von Patientinnen und Patienten mit COVID-19-Erkrankungen sicherzustellen.
- ambulante medizinische Praxen (bspw. Praxen für Zahnmedizin, Physiotherapie und medizinische Massage)
- Coiffeur-, Massage-, Tattoo- und Kosmetikstudios
- Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien
In der ersten Etappe lockert der Bundesrat ab dem 27. April 2020 die Massnahmen bei Einrichtungen, die nur eine geringe Anzahl direkter Kontakte aufweisen, Schutzkonzepte einfach umsetzen können und keine bedeutenden Personenströme verursachen. Schutzkonzepte sollen in Zusammenarbeit mit den Branchverbänden erstellt werden.
Zusätzliche Informationen des Bundesrates vom 22. April 2020
Die bestehenden Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden bleiben weiterhin bestehen.
Der Bund liefert ab 27. April während zwei Wochen täglich eine Million Hygienemasken an führende Detailhändler, um die Versorgung mit Masken zu unterstützen. Der Bundesrat hält aber fest, dass die Hygienemaske primär die anderen Menschen und nur in geringem Mass die Person, die sie trägt schützt. Deshalb kommt die Maske nur ergänzend zu den Distanz- und Hygieneregeln zum Einsatz.
Ab dem 11. Mai 2020
- obligatorischen Schulen
- Einkaufsläden
Den Entscheid über die Durchführung der 2. Etappe will der Bundesrat am 29. April 2020 fällen.
Der Übergang von einer Etappe zur nächsten erfolgt dann, wenn es zu keinem deutlichen Anstieg von COVID-19-Fällen gekommen ist. Zwischen den einzelnen Schritten muss genügend Zeit verstreichen, um die Auswirkungen der Lockerungen beobachten zu können. Kriterien sind die Anzahl Neuinfektionen, Spitaleinweisungen und Todesfälle sowie die Spitalbelegungszahlen.
Ab dem 8. Juni 2020
- Mittel-, Berufs- und Hochschulen
- Museen
- Zoos
- Bibliotheken
Die Details zu dieser Etappe will der Bundesrat am 27. Mai 2020 beschliessen.
Der Übergang von einer Etappe zur nächsten erfolgt dann, wenn es zu keinem deutlichen Anstieg von COVID-19-Fällen gekommen ist. Zwischen den einzelnen Schritten muss genügend Zeit verstreichen, um die Auswirkungen der Lockerungen beobachten zu können. Kriterien sind die Anzahl Neuinfektionen, Spitaleinweisungen und Todesfälle sowie die Spitalbelegungszahlen.
Tipps für die Zeit zu Hause
Informationen nach Thema
Information der Regierung
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