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Die Schweiz befindet sich in einer ausserordentlichen Lage. Die gesamte Bevölkerung ist aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen.

Schrittweise Lockerungen

Der Bundesrat kommunizierte am 16. April 2020 seine Lockerungsstrategie. Weiterhin will er in erster Priorität die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung schützen, insbesondere der besonders gefährdeten Personen. Die Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet. Diese können je nach Branche eine Empfehlung oder Pflicht zum Maskentragen beinhalten.

Ab dem 27. April 2020

Den Betrieb aufnehmen dürfen:
 
  • Spitäler dürfen wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen. Sie sind aber weiterhin verpflichtet, ausreichende stationäre Kapazitäten zur Behandlung namentlich von Patientinnen und Patienten mit COVID-19-Erkrankungen sicherzustellen.
  • ambulante medizinische Praxen (bspw. Praxen für Zahnmedizin, Physiotherapie und medizinische Massage)
  • Coiffeur-, Massage-, Tattoo- und Kosmetikstudios
  • Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien

In der ersten Etappe lockert der Bundesrat ab dem 27. April 2020 die Massnahmen bei Einrichtungen, die nur eine geringe Anzahl direkter Kontakte aufweisen, Schutzkonzepte einfach umsetzen können und keine bedeutenden Personenströme verursachen. Schutzkonzepte sollen in Zusammenarbeit mit den Branchverbänden erstellt werden.

Zusätzliche Informationen des Bundesrates vom 22. April 2020

Die bestehenden Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden bleiben weiterhin bestehen.

Der Bund liefert ab 27. April während zwei Wochen täglich eine Million Hygienemasken an führende Detailhändler, um die Versorgung mit Masken zu unterstützen. Der Bundesrat hält aber fest, dass die Hygienemaske primär die anderen Menschen und nur in geringem Mass die Person, die sie trägt schützt. Deshalb kommt die Maske nur ergänzend zu den Distanz- und Hygieneregeln zum Einsatz.

Ab dem 11. Mai 2020

Den Betrieb aufnehmen sollen:
 
  • obligatorischen Schulen
  • Einkaufsläden

Den Entscheid über die Durchführung der 2. Etappe will der Bundesrat am 29. April 2020 fällen.

Der Übergang von einer Etappe zur nächsten erfolgt dann, wenn es zu keinem deutlichen Anstieg von COVID-19-Fällen gekommen ist. Zwischen den einzelnen Schritten muss genügend Zeit verstreichen, um die Auswirkungen der Lockerungen beobachten zu können. Kriterien sind die Anzahl Neuinfektionen, Spitaleinweisungen und Todesfälle sowie die Spitalbelegungszahlen.

Ab dem 8. Juni 2020

Den Betrieb aufnehmen sollen:
 
  • Mittel-, Berufs- und Hochschulen 
  • Museen
  • Zoos
  • Bibliotheken

Die Details zu dieser Etappe will der Bundesrat am 27. Mai 2020 beschliessen. 

Der Übergang von einer Etappe zur nächsten erfolgt dann, wenn es zu keinem deutlichen Anstieg von COVID-19-Fällen gekommen ist. Zwischen den einzelnen Schritten muss genügend Zeit verstreichen, um die Auswirkungen der Lockerungen beobachten zu können. Kriterien sind die Anzahl Neuinfektionen, Spitaleinweisungen und Todesfälle sowie die Spitalbelegungszahlen.

Information der Regierung

Nächste planmässige Information der Regierung

Die Regierung informiert bei Bedarf. Termine für kommende Medienorientierung kommunizieren wir auf dieser Webseite www.sg.ch/coronavirus und www.facebook.com/kantonsg

Hier finden Sie die vergangenen Informationen der Regierung.

 

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