Die Schweiz befindet sich in einer ausserordentlichen Lage. Die gesamte Bevölkerung ist aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen.
Information der Regierung
Nächste planmässige Information der Regierung
Donnerstag, 30. April 2020, 10 Uhr
Regierung orientiert nach Bundesratsentscheid
Pfalzkeller
Regierungsgebäude St.Gallen
Die Regierung informiert bei Bedarf. Termine für kommende Medienorientierung kommunizieren wir auf dieser Webseite www.sg.ch/coronavirus und www.facebook.com/kantonsg
Hier finden Sie die vergangenen Informationen der Regierung.
Update ganzer Kanton St.Gallen
30. April 2020
Anzahl | Veränderung gegenüber dem Vortag | |||
---|---|---|---|---|
laborbestätigte Fälle (kumuliert) | 780 | +4 | ||
Hospitalisationen Isolation (akt. Stand) | 34 | unverändert | ||
Hospitalisationen Intensiv (akt. Stand) | 3 | -7 | ||
aus Spital entlassene (kumuliert) | 184 | +8 | ||
Verstorbene (kumuliert) | 33 | unverändert |
Update Regionen im Kanton St.Gallen
30. April 2020
Region | Isolation | Veränderungen gegenüber Vortag | Intensiv | Veränderung gegenüber Vortag |
---|---|---|---|---|
Flawil - St.Gallen - Rorschach (inkl. Klinik Stephanshorn, Geriatrie St.Gallen, Ostschweizer Kinderspital) |
24 | -3 | 2 | unverändert |
Rheintal - Werdenberg - Sarganserland | 1 | -3 | 0 | unverändert |
Linth | 0 | -1 | 0 | unverändert |
Fürstenland - Toggenburg | 9 | +1 | 1 | -1 |
Die Daten des Vortages werden täglich jeweils zwischen 8 und 10 Uhr aktualisiert.
Neuste Informationen
*** 30. April 2020: Der Bundesrat erlaubt den Präsenzunterricht in der Volksschule ab dem 11. Mai 2020 wieder. Im Kanton St.Gallen werden die Schülerinnen und Schüler zuerst während vier Wochen in Halbklassen unterrichtet. Danach sollen vier Wochen im Normalbetrieb bis zu den Sommerferien folgen. Zudem hat die Regierung beschlossen, die schriftlichen Maturaprüfungen am Gymnasium durchzuführen, nachdem der Bundesrat dies den Kantonen freigestellt hat.
*** 29. April 2020: Der Bundesrat definierte die nächste Etappe der Lockerung: Sie betrifft obligatorische Schulen, Einkaufsläden, Märkte, Museen, Bibliotheken, bestimmte Sportanlagen, und Restaurationsbetriebe. Bedingung für eine Öffnung oder Durchführung: Ein Schutzkonzept gemäss Vorgaben des Bundes, das alle Beteiligten einhalten können.
*** 22. April 2020: Der Bundesrat kommuniziert weitere Informationen zur etappenweisen Lockerung. Er sieht dazu keine allgemeine Maskentragpflicht vor. Abstand halten und Händewaschen seien weiterhin die wirkungsvollsten Schutzmassnahmen. Weiter informiert der Bundesrat, dass dass die bestehenden Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden weiterhin gelten. Er kommt damit auf seinen Entscheid vom 16. April zurück, die Sortimentsbeschränkungen etwas zu lockern.
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Befolgen Sie die Hygieneanweisungen:
- Halten Sie Abstand zu anderen Menschen. Eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus kann erfolgen, wenn man zu einer erkrankten Person weniger als zwei Meter Abstand hält. Indem Sie Abstand halten, schützen Sie sich und andere vor einer Ansteckung.
- Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife oder nutzen Sie ein Hand-Desinfektionsmittel. Wie Sie es richtig machen, sehen Sie hier.
- Wenn Sie niesen oder husten müssen, halten Sie sich ein Taschentuch vor Mund und Nase. Entsorgen Sie das Taschentuch anschliessend in einem Abfallbehälter und waschen Sie sich sorgfältig die Hände mit Wasser und Seife. Wenn Sie kein Papiertaschentuch haben, niesen oder husten Sie in Ihre Armbeuge. Wie Sie es richtig machen, sehen Sie hier.
- Wenn Sie Atembeschwerden, Husten oder Fieber haben, bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Kontaktieren Sie umgehend – zuerst telefonisch – Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung. Wie Sie sich richtig verhalten, sehen Sie hier.
- Vermeiden Sie Besuche bei Ihren Bekannten im Spital oder im Alter- und Pflegeheim.
- Wenn ein Besuch nötig ist, wenden Sie sich an das Pflegepersonal und befolgen Sie dessen Empfehlungen.
- Vermeiden Sie engen Kontakt auch im öffentlichen Verkehr
- Halten Sie beim Warten an Bahnhof oder Haltestelle möglichst Abstand zu anderen Personen
- Reduzieren Sie Ihren Freizeitverkehr. Vermeiden Sie, soweit möglich, das Reisen zu Stosszeiten.
- Halten Sie auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln möglichst Abstand zu anderen Personen und setzen Sie die Hygieneregeln und Verhaltensempfehlungen um.
- Benutzen Sie bei Symptomen einer Atemwegserkrankung (z. B. Husten und Fieber) möglichst nicht den öffentlichen Verkehr.
Weitere Infos gibt es hier.
Allgemeine Verhaltensanweisungen
Merkblätter in diversen Sprachen
Beim Betrachten der Einsatzzahlen im Zusammenhang mit dem Coronavirus stellt die Kantonspolizei St.Gallen fest, dass sich diese stabilisiert haben. Die Zahlen zeigen mittlerweile kaum Veränderungen und die einzelnen Tage sind untereinander vergleichbar. Bei den regelmässigen Patrouillen wird festgestellt, dass die Vorschriften von der St.Galler Bevölkerung gut eingehalten werden und sie sich an die geltenden COVID-19 Vorschriften des Bundesrates gewöhnt hat.
In etwa gleichbleibend auf tiefem Niveau (im Vergleich mit den Vorjahren) ist die Zahl der Einbrüche und Einschleichediebstähle. Des Weiteren sind auch keine Auffälligkeiten bei den polizeilich registrierten Interventionen im zwischenmenschlichen Bereich feststellbar.
Aus diesen Gründen stellt die Kantonspolizei St.Gallen die tägliche Berichterstattung zur "Corona-Sicherheitslage" ein und gibt keine Zahlen mehr bekannt. Allfällige stärkere Veränderungen in der Lage werden wir wie gewohnt aktiv kommunizieren.
Zusammenfassung Woche 5 (21.04.2020 - 24.04.2020)
Zusammenfassung Woche 4 (14.04.2020 - 20.04.2020)
Zusammenfassung Woche 3 (07.04.2020 - 13.04.2020)
Zusammenfassung Woche 2 (31.03.2020 - 06.04.2020)
Zusammenfassung Woche 1 (23.03.2020 - 30.03.2020)
Der Bundesrat kommunizierte am 16. April 2020 seine Lockerungsstrategie. Weiterhin will er in erster Priorität die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung schützen, insbesondere der besonders gefährdeten Personen. Die Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet. Diese können je nach Branche eine Empfehlung oder Pflicht zum Maskentragen beinhalten.
Tipps für die Zeit zu Hause
Informationen nach Thema
Haben Sie Fragen zum Coronavirus?
Wenden Sie sich bei dringenden Fragen an die Infoline unter Tel. 058 229 22 33 oder via Kontaktformular.
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr