Die Schweiz befindet sich in einer ausserordentlichen Lage. Die gesamte Bevölkerung ist aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen.
Update ganzer Kanton St.Gallen
Aufgrund kaum ansteigenden Fallzahlen wird die Aktuelle Lage im Kanton St.Gallen vom Auffahrtsdonnerstag bis und mit Sonntag, 24.5.2020, nicht aktualisiert. Sollte sich die Anzahl der Fälle massiv verändern, wird dies selbstverständlich hier kommuniziert.
Stand 25. Mai 2020 (Aktualisierungen Montag bis Freitag)
Anzahl | Veränderung gegenüber dem Vortag | |
---|---|---|
laborbestätigte Fälle (kumuliert) | 807 | unverändert |
Verstorbene (kumuliert) | 36 | unverändert |
Stand 20. Mai 2020 (Aktualisierungen montags, mittwochs, freitags)
Anzahl | Veränderung gegenüber letztem Stand (18. Mai 2020) | |
---|---|---|
Hospitalisationen Isolation (akt. Stand) | 10 | +3 |
Hospitalisationen Intensiv (akt. Stand) | 1 | unverändert |
aus Spital entlassene (kumuliert) | 217 | unverändert |
Update Regionen im Kanton St.Gallen
Stand 20. Mai 2020 (Aktualisierungen montags, mittwochs, freitags)
Region | Isolation | Veränderungen gegenüber letztem Stand (18. Mai 2020) | Intensiv | Veränderung gegenüber letztem Stand (18. Mai 2020) |
---|---|---|---|---|
Flawil - St.Gallen - Rorschach (inkl. Klinik Stephanshorn, Geriatrie St.Gallen, Ostschweizer Kinderspital) |
2 | -1 | 1 | unverändert |
Rheintal - Werdenberg - Sarganserland | 7 | +6 | 0 | unverändert |
Linth | 0 | unverändert | 0 | unverändert |
Fürstenland - Toggenburg | 1 | -2 | 0 | unverändert |
Neuste Informationen
*** 30. April 2020: Der Bundesrat erlaubt den Präsenzunterricht in der Volksschule ab dem 11. Mai 2020 wieder. Im Kanton St.Gallen werden die Schülerinnen und Schüler zuerst während vier Wochen in Halbklassen unterrichtet. Danach sollen vier Wochen im Normalbetrieb bis zu den Sommerferien folgen. Zudem hat die Regierung beschlossen, die schriftlichen Maturaprüfungen am Gymnasium durchzuführen, nachdem der Bundesrat dies den Kantonen freigestellt hat.
*** 29. April 2020: Der Bundesrat definierte die nächste Etappe der Lockerung: Sie betrifft obligatorische Schulen, Einkaufsläden, Märkte, Museen, Bibliotheken, bestimmte Sportanlagen, und Restaurationsbetriebe. Bedingung für eine Öffnung oder Durchführung: Ein Schutzkonzept gemäss Vorgaben des Bundes, das alle Beteiligten einhalten können.
*** 22. April 2020: Der Bundesrat kommuniziert weitere Informationen zur etappenweisen Lockerung. Er sieht dazu keine allgemeine Maskentragpflicht vor. Abstand halten und Händewaschen seien weiterhin die wirkungsvollsten Schutzmassnahmen. Weiter informiert der Bundesrat, dass dass die bestehenden Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden weiterhin gelten. Er kommt damit auf seinen Entscheid vom 16. April zurück, die Sortimentsbeschränkungen etwas zu lockern.
Befolgen Sie die Hygieneanweisungen:
- Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife oder nutzen Sie ein Hand-Desinfektionsmittel. Wie Sie es richtig machen, sehen Sie hier.
- Schütteln Sie keine Hände und verzichten Sie auf Begrüssungsküsse
- Wenn Sie niesen oder husten müssen, halten Sie sich ein Taschentuch vor Mund und Nase. Entsorgen Sie das Taschentuch anschliessend in einem Abfallbehälter und waschen Sie sich sorgfältig die Hände mit Wasser und Seife. Wenn Sie kein Papiertaschentuch haben, niesen oder husten Sie in Ihre Armbeuge. Wie Sie es richtig machen, sehen Sie hier.
- Halten Sie Abstand zu anderen Menschen. Eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus kann erfolgen, wenn man zu einer erkrankten Person weniger als zwei Meter Abstand hält. Indem Sie Abstand halten, schützen Sie sich und andere vor einer Ansteckung.
- Gesunde Personen müssen im öffentlichen Raum keine Hygienemasken tragen. Wir empfehlen dies aber in folgenden Situationen:
- Sie können den Abstand von 2 Metern zu anderen nicht einhalten, zum Beispiel im ÖV
- Sie nehmen eine Dienstleistung in Anspruch, bei der im Schutzkonzept der Branche das Maskentragen vorgeschrieben ist.
- Arbeiten Sie wenn möglich weiterhin im Homeoffice.
- Wenn Sie Atembeschwerden, Husten oder Fieber haben, bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Kontaktieren Sie umgehend – zuerst telefonisch – Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung. Wie Sie sich richtig verhalten, sehen Sie hier.
- Benutzen Sie bei Symptomen einer Atemwegserkrankung (z. B. Husten und Fieber) möglichst nicht den öffentlichen Verkehr.
Weitere Infos gibt es hier.
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Allgemeine Verhaltensanweisungen
Merkblätter in diversen Sprachen
Der Bundesrat kommunizierte am 16. April 2020 seine Lockerungsstrategie. Weiterhin will er in erster Priorität die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung schützen, insbesondere der besonders gefährdeten Personen. Die Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet. Diese können je nach Branche eine Empfehlung oder Pflicht zum Maskentragen beinhalten.
Tipps für die Zeit zu Hause
Information der Regierung
Nächste planmässige Information der Regierung
Die Regierung informiert bei Bedarf. Termine für kommende Medienorientierung kommunizieren wir auf dieser Webseite www.sg.ch/coronavirus und www.facebook.com/kantonsg
Hier finden Sie die vergangenen Informationen der Regierung.
Haben Sie Fragen zum Coronavirus?
Wenden Sie sich bei dringenden Fragen an die Infoline unter Tel. 058 229 22 33 oder via Kontaktformular.
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr