Logo Kanton St.Gallen

Der Bundesrat hat die ausserordentliche Lage aufgehoben. Trotzdem ist die gesamte Bevölkerung aufgerufen, vorsichtig zu bleiben und die Hygiene- und Distanzregeln weiter einzuhalten. Auch kommen weiterhin Schutzkonzepte zum Einsatz. Die Regeln werden ab 22. Juni 2020 jedoch vereinfacht und vereinheitlicht. Die Informationen auf dieser Seite werden laufend aktualisiert.

Ab dem 22. Juni werden die bestehenden Regeln vereinfacht. Die maximale Personenzahl bei Veranstaltungen wird von 300 auf 1000 angehoben. Der Mindestabstand zwischen zwei Personen wird aufgrund der tiefen Fallzahlen von 2 Metern auf 1,5 Meter reduziert. Für alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betriebe sowie Veranstaltungen braucht es ein Schutzkonzept. Neu gelten jedoch dieselben Vorgaben für alle Konzepte; Musterschutzkonzepte gibt es keine mehr. Die Sperrstunde zwischen 00.00 Uhr und 06.00 Uhr für Restaurationsbetriebe, Diskotheken, Nachtclubs und Tanzlokale wird per 22. Juni 2020 aufgehoben. Die Home-Office-Empfehlungen werden aufgehoben. Eine vollständige Aufhebung von Abstands- und Schutzmassnahmen oder Kontaktlisten und den entsprechenden Schutzkonzepten wird voraussichtlich über längere Zeit nicht möglich sein.

So schützen wir uns

 

Noch offene Fragen?