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Der Bundesrat hat die ausserordentliche Lage aufgehoben. Trotzdem ist die gesamte Bevölkerung aufgerufen, vorsichtig zu bleiben und die Hygiene- und Distanzregeln weiter einzuhalten. Die Informationen auf dieser Seite werden laufend aktualisiert.

Neuste Informationen zur Quarantänepflicht für Reisende

***22.07.2020***

Das Bundesamt für Gesundheit hat die Liste der quarantänepflichtigen Länder aktualisiert. Die aktualisierte Liste gilt ab dem 23. Juli 2020 und ist hier einzusehen: Informationen zur Quarantänepflicht für Reisende

Alle Personen, die in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in den Kanton St.Gallen in einem quarantänepflichtigen Land waren, sind verpflichtet, sich für 10 Tage in Quarantäne zu begeben und die Rückreise innerhalb von 2 Tagen den kantonalen Behörden zu melden. Die Meldung erfolgt mit dem Formular unter folgendem Link: Formular Reiserückmeldungen

Informationen zu Selbst-Isolation und Selbst-Quarantäne finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG.

Einreise aus einem Land, das neu (seit 23. Juli 2020) auf die Liste aufgenommen wurde

Ob jemand aus einem neu aufgeführten Land in Quarantäne muss, hängt vom Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz ab.

Beispiel:

Die neue Liste mit den quarantänepflichtigen Ländern gilt seit dem 23. Juli 2020, 00.00 Uhr.

  • Am 23. Juli 2020 um 02.00 Uhr reiste eine Person aus Deutschland in die Schweiz ein. Sie war aber bis zum 10. Juli 2020 in Bosnien und Herzegowina. = muss in Quarantäne (Formular Reiserückmeldungen)
  • Die Person reiste bereits am 22. Juli 2020 in die Schweiz ein. = keine Quarantäne, egal zu welchem Zeitpunkt die Person in Bosnien und Herzegowina war.

So schützen wir uns

Medieninformation der Regierung

Medienorientierung der Regierung vom Samstag, 4. Juli 2020, 11:30Uhr

 

Noch offene Fragen?

Fragen zur Gesundheit, zum Thema Reisen und zur Schule

Reiserückmeldung


8 bis 12 Uhr und
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