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Der Bundesrat hat die ausserordentliche Lage aufgehoben. Trotzdem ist die gesamte Bevölkerung aufgerufen, vorsichtig zu bleiben und die Hygiene- und Distanzregeln weiter einzuhalten. Die Informationen auf dieser Seite werden laufend aktualisiert.

Neuste Informationen zur Quarantänepflicht für Reisende

Ab sofort müssen alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in den Kanton St.Gallen in gewissen Gebieten aufgehalten haben, für 10 Tage in Quarantäne. Die Einreise aus einem Gebiet mit erhöhtem Infekionsrisiko ist innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise mit dem entsprechenden Online-Formular dem Domizil Kanton zu melden. Familien und Gruppen müssen für jede Person eine Meldung erstellen.

Check: Muss ich in Quarantäne, wenn ich in die Schweiz einreise?

1. Ich reise in die Schweiz ein und konsultiere umgehend die Liste des BAG.

2. War ich in den letzten 14 Tagen in einem Land, das zum Zeitpunkt meiner Einreise auf der Liste steht?


 

*** Information 22. Juli 2020 ***

Einreise aus einem Land, das neu (seit 23. Juli 2020) auf die Liste aufgenommen wurde

Ob jemand aus einem neu aufgeführten Land in Quarantäne muss, hängt vom Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz ab.

Beispiel:

Die neue Liste mit den quarantänepflichtigen Ländern gilt seit dem 23. Juli 2020, 00.00 Uhr.

  • Am 23. Juli 2020 um 02.00 Uhr reiste eine Person aus Deutschland in die Schweiz ein. Sie war aber bis zum 10. Juli 2020 in Bosnien und Herzegowina. = muss in Quarantäne (Formular Reiserückmeldungen)
  • Die Person reiste bereits am 22. Juli 2020 in die Schweiz ein. = keine Quarantäne, egal zu welchem Zeitpunkt die Person in Bosnien und Herzegowina war.

So schützen wir uns

Medieninformation der Regierung

Medienorientierung der Regierung vom Samstag, 4. Juli 2020, 11:30Uhr

 

Noch offene Fragen?

Fragen zur Gesundheit, zum Thema Reisen und zur Schule

Reiserückmeldung


8 bis 12 Uhr und
13 bis 17 Uhr