Logo Kanton St.Gallen

Der Bundesrat hat die ausserordentliche Lage aufgehoben. Trotzdem ist die gesamte Bevölkerung aufgerufen, vorsichtig zu bleiben und die Hygiene- und Distanzregeln weiter einzuhalten. Die Informationen auf dieser Seite werden laufend aktualisiert.

Quarantänepflicht für Einreisende

*** Update 5. August 2020 ***

Das Bundesamt für Gesundheit hat die Liste der quarantänepflichtigen Länder angepasst. Unter anderem ist Spanien (mit Ausnahme der Balearen und der Kanaren) neu auf der Liste. Diese gilt ab Samstag, 8. August 2020, 00.00 Uhr.

Alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in den Kanton St.Gallen in gewissen Gebieten aufgehalten haben, müssen für 10 Tage in Quarantäne. Die Einreise aus einem Gebiet mit erhöhtem Infekionsrisiko ist innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise mit dem entsprechenden Online-Formular dem Domizil Kanton zu melden. Familien und Gruppen müssen für jede Person eine Meldung erstellen.

1. Ich reise in die Schweiz ein und konsultiere umgehend die Liste des BAG.

2. War ich in den letzten 14 Tagen in einem Land, das zum Zeitpunkt meiner Einreise auf der Liste steht?


Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen. 

Beispiel: Eine Person reist von Portugal mit dem Auto in die Schweiz und fährt durch Spanien. Wenn sich diese Person auf ihrer Reise weniger als 24 Stunden im quarantänepflichtigen Land (Spanien) aufgehalten hat, muss sie bei der Einreise in die Schweiz nicht in Quarantäne.

Neuste Informationen zur Quarantänepflicht für Reisende

*** Update 5. August 2020 ***

Das Bundesamt für Gesundheit hat die Liste der quarantänepflichtigen Länder angepasst. Diese gilt ab Samstag, 8. August 2020, 00.00 Uhr.

 

Alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in den Kanton St.Gallen in gewissen Gebieten aufgehalten haben, müssen für 10 Tage in Quarantäne. Die Einreise aus einem Gebiet mit erhöhtem Infekionsrisiko ist innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise mit dem entsprechenden Online-Formular dem Domizil Kanton zu melden. Familien und Gruppen müssen für jede Person eine Meldung erstellen.

Check: Muss ich in Quarantäne, wenn ich in die Schweiz einreise?

1. Ich reise in die Schweiz ein und konsultiere umgehend die Liste des BAG.

2. War ich in den letzten 14 Tagen in einem Land, das zum Zeitpunkt meiner Einreise auf der Liste steht?


Einreise aus einem Land, das neu auf der Liste ist

Ob jemand aus einem neu aufgeführten Land in Quarantäne muss, hängt vom Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz ab.

Beispiel:

Die neue Liste mit den quarantänepflichtigen Ländern gilt seit dem 23. Juli 2020, 00.00 Uhr.

  • Am 23. Juli 2020 um 02.00 Uhr reiste eine Person aus Deutschland in die Schweiz ein. Sie war aber bis zum 10. Juli 2020 in Bosnien und Herzegowina. = muss in Quarantäne (Formular Reiserückmeldungen)
  • Die Person reiste bereits am 22. Juli 2020 in die Schweiz ein. = keine Quarantäne, egal zu welchem Zeitpunkt die Person in Bosnien und Herzegowina war.

Einreise mit Transit

Beispiel: Eine Person reist von Portugal mit dem Auto in die Schweiz und fährt durch spanisches Festland. Wenn sich diese Person auf ihrer Reise weniger als 24 Stunden im quarantänepflichtigen Land (Spanien) aufgehalten hat, muss sie bei der Einreise in die Schweiz nicht in Quarantäne.

 

 

 

So schützen wir uns

Medieninformation der Regierung

Medienorientierung der Regierung vom Samstag, 4. Juli 2020, 11:30Uhr

 

Noch offene Fragen?

Fragen zur Gesundheit, zum Thema Reisen und zur Schule

Reiserückmeldung


8 bis 12 Uhr und
13 bis 17 Uhr