Der Bundesrat hat die ausserordentliche Lage aufgehoben. Trotzdem ist die gesamte Bevölkerung aufgerufen, vorsichtig zu bleiben und die Hygiene- und Distanzregeln weiter einzuhalten. Die Informationen auf dieser Seite werden laufend aktualisiert.
Quarantänepflicht für Einreisende
*** Update 5. August 2020 ***
Das Bundesamt für Gesundheit hat die Liste der quarantänepflichtigen Länder angepasst. Unter anderem ist Spanien (mit Ausnahme der Balearen und der Kanaren) neu auf der Liste. Diese gilt ab Samstag, 8. August 2020, 00.00 Uhr.
Alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in den Kanton St.Gallen in gewissen Gebieten aufgehalten haben, müssen für 10 Tage in Quarantäne. Die Einreise aus einem Gebiet mit erhöhtem Infekionsrisiko ist innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise mit dem entsprechenden Online-Formular dem Domizil Kanton zu melden. Familien und Gruppen müssen für jede Person eine Meldung erstellen.
1. Ich reise in die Schweiz ein und konsultiere umgehend die Liste des BAG.
2. War ich in den letzten 14 Tagen in einem Land, das zum Zeitpunkt meiner Einreise auf der Liste steht?
- Ja: Ich begebe mich für 10 Tage in Quarantäne und melde meine Einreise innerhalb von zwei Tagen dem Kanton.
- Nein: Ich muss nicht in Quarantäne und muss meine Einreise nicht dem Kanton melden.
Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Beispiel: Eine Person reist von Portugal mit dem Auto in die Schweiz und fährt durch Spanien. Wenn sich diese Person auf ihrer Reise weniger als 24 Stunden im quarantänepflichtigen Land (Spanien) aufgehalten hat, muss sie bei der Einreise in die Schweiz nicht in Quarantäne.
Neuste Informationen zur Quarantänepflicht für Reisende
*** Update 5. August 2020 ***
Das Bundesamt für Gesundheit hat die Liste der quarantänepflichtigen Länder angepasst. Diese gilt ab Samstag, 8. August 2020, 00.00 Uhr.
Alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in den Kanton St.Gallen in gewissen Gebieten aufgehalten haben, müssen für 10 Tage in Quarantäne. Die Einreise aus einem Gebiet mit erhöhtem Infekionsrisiko ist innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise mit dem entsprechenden Online-Formular dem Domizil Kanton zu melden. Familien und Gruppen müssen für jede Person eine Meldung erstellen.
Check: Muss ich in Quarantäne, wenn ich in die Schweiz einreise?
1. Ich reise in die Schweiz ein und konsultiere umgehend die Liste des BAG.
2. War ich in den letzten 14 Tagen in einem Land, das zum Zeitpunkt meiner Einreise auf der Liste steht?
- Ja: Ich begebe mich für 10 Tage in Quarantäne und melde meine Einreise innerhalb von zwei Tagen dem Kanton.
- Nein: Ich muss nicht in Quarantäne und muss meine Einreise nicht dem Kanton melden.
Einreise aus einem Land, das neu auf der Liste ist
Ob jemand aus einem neu aufgeführten Land in Quarantäne muss, hängt vom Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz ab.
Beispiel:
Die neue Liste mit den quarantänepflichtigen Ländern gilt seit dem 23. Juli 2020, 00.00 Uhr.
- Am 23. Juli 2020 um 02.00 Uhr reiste eine Person aus Deutschland in die Schweiz ein. Sie war aber bis zum 10. Juli 2020 in Bosnien und Herzegowina. = muss in Quarantäne (Formular Reiserückmeldungen)
- Die Person reiste bereits am 22. Juli 2020 in die Schweiz ein. = keine Quarantäne, egal zu welchem Zeitpunkt die Person in Bosnien und Herzegowina war.
Einreise mit Transit
Beispiel: Eine Person reist von Portugal mit dem Auto in die Schweiz und fährt durch spanisches Festland. Wenn sich diese Person auf ihrer Reise weniger als 24 Stunden im quarantänepflichtigen Land (Spanien) aufgehalten hat, muss sie bei der Einreise in die Schweiz nicht in Quarantäne.
Update ganzer Kanton St.Gallen
Stand 5. August 2020 (Aktualisierungen jeweils Montag-Freitag)
Anzahl | Veränderung gegenüber Vortag | |
---|---|---|
Laborbestätigte Fälle (kumuliert) | 1031 | +6 |
Verstorbene (kumuliert) | 40 | +0 |
Update Regionen im Kanton St.Gallen
Laborbestätigte Fälle | neu am Vortag |
---|---|
Total Kanton St.Gallen | 6 |
Wahlkreis St.Gallen | 2 |
Wahlkreis Rorschach | 0 |
Wahlkreis Rheintal | 0 |
Wahlkreis Werdenberg | 1 |
Wahlkreis Sarganserland | 1 |
Wahlkreis See-Gaster | 2 |
Wahlkreis Toggenburg | 0 |
Wahlkreis Wil | 0 |
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Weitere Informationen
Verbote und Pflichten:
- Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr
- Maskenpflicht bei Kundgebungen
- Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen
- Quarantäne bei Einreise aus einem Risikogebiet
- Branchenspezifische Schutzkonzepte
Wichtige Empfehlungen:
- 1,5 Meter Abstand halten
- Maske tragen, wenn Abstand halten unmöglich
- Hygiene beachten
- Bei Symptomen testen lassen
- Kontaktdaten angeben und Tracing möglich machen
- Isolation oder Quarantäne einhalten
So schützen wir uns
Informationen nach Thema
Medieninformation der Regierung
Medienorientierung der Regierung vom Samstag, 4. Juli 2020, 11:30Uhr
Noch offene Fragen?
Fragen zur Gesundheit, zum Thema Reisen und zur Schule
13 bis 17 Uhr