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Der Bundesrat hat die ausserordentliche Lage aufgehoben. Trotzdem ist die gesamte Bevölkerung aufgerufen, vorsichtig zu bleiben und die Hygiene- und Distanzregeln weiter einzuhalten. Die Informationen auf dieser Seite werden laufend aktualisiert.

Quarantänepflicht für Einreisende

*** Update 5. August 2020 ***

Das Bundesamt für Gesundheit hat die Liste der quarantänepflichtigen Länder angepasst. Unter anderem ist Spanien (mit Ausnahme der Balearen und der Kanaren) neu auf der Liste. Diese gilt ab Samstag, 8. August 2020, 00.00 Uhr.

Alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in den Kanton St.Gallen in gewissen Gebieten aufgehalten haben, müssen für 10 Tage in Quarantäne. Die Einreise aus einem Gebiet mit erhöhtem Infekionsrisiko ist innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise mit dem entsprechenden Online-Formular dem Domizil Kanton zu melden. Familien und Gruppen müssen für jede Person eine Meldung erstellen.

1. Ich reise in die Schweiz ein und konsultiere umgehend die Liste des BAG.

2. War ich in den letzten 14 Tagen in einem Land, das zum Zeitpunkt meiner Einreise auf der Liste steht?


Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen. 

Beispiel: Eine Person reist von Portugal mit dem Auto in die Schweiz und fährt durch Spanien. Wenn sich diese Person auf ihrer Reise weniger als 24 Stunden im quarantänepflichtigen Land (Spanien) aufgehalten hat, muss sie bei der Einreise in die Schweiz nicht in Quarantäne.

So schützen wir uns

Medieninformation der Regierung

Medienorientierung der Regierung vom Samstag, 4. Juli 2020, 11:30Uhr

 

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