Der Bundesrat hat die ausserordentliche Lage aufgehoben. Trotzdem ist die gesamte Bevölkerung aufgerufen, vorsichtig zu bleiben und die Hygiene- und Distanzregeln weiter einzuhalten. Die Informationen auf dieser Seite werden laufend aktualisiert.
***Neuste Informationen aus der Bundesratssitzung vom 12.08.2020***
Grossanlässe ab 1000 Personen (z.B. Sport- oder Kulturveranstaltungen) sind ab 1. Oktober 2020 schweizweit wieder erlaubt. Die Anlässe mit mehr als 1000 Personen müssen jedoch ab Oktober von den Kantonen bewilligt werden.
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wird gemeinsam mit den zuständigen Departementen und den Kantonen bis am 2. September 2020 einheitliche Bewilligungsanforderungen für Grossanlässe ausarbeiten. Diese sollen für alle Bereiche, wie Sport, Kultur oder Religion gelten.
Zudem hat der Bundesrat beschlossen, dass ab dem 15 August 2020 in Flugzeugen eine Maskentragepflicht gilt. Die Massnahme betrifft alle Linien- und Charterflüge, die in der Schweiz starten oder landen, unabhängig der Fluggesellschaft.
Aktuelle Lage im Kanton St.Gallen
Letzte Aktualisierung: 01.09.2020 / Datenstand: 31.08.2020 | Anzahl | Veränderung gegenüber Vortag |
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Laborbestätigte Fälle (kumuliert) | 1262 | +2 |
Verstorbene (kumuliert) | 42 | +0 |
Fallzahlen Regionen des Kantons St.Gallen
Bestätigte COVID-19 Fälle: gemeldete Fälle Stand 31.08.2020 | neu vom Vortag | der letzten 14 Tage |
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Total Kanton SG | 2 | 108 |
Wahlkreis St.Gallen | 1 | 49 |
Wahlkreis Rorschach | 0 | 7 |
Wahlkreis Rheintal | 0 | 9 |
Wahlkreis Werdenberg | 1 | 4 |
Wahlkreis Sarganserland | 0 | 1 |
Wahlkreis See Gaster | 0 | 14 |
Wahlkreis Toggenburg | 0 | 11 |
Wahlkreis Wil | 0 | 11 |
Das Total entspricht nicht immer der Summe über die Wahlkreise. In manchen Fällen ist der Wohnort unbekannt oder nicht zuordenbar.
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Weitere Informationen
Covid-19 Patienten in St.Galler Spitälern | Anzahl |
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Total Covid-19 Patienten | 5 |
davon auf Intensivstation ohne Beatmung | 1 |
davon auf Intensivstation mit Beatmung | 2 |
----- | |
Letzte Aktualisierung: 01.09.2020 | |
Quelle: IES Informations- und Einsatzsystem |
Contact Tracing, Stand 01.09.2020 12:00h | neu (letzte 24 Std.) | Total - Bestätigt |
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Positiv Getestete im Tracing / in Isolation | 2 | 56, |
Kontaktpersonen im Tracing / in Quarantäne | 1 | 323, |
Kontaktperson wurde positiv getestet (letzte 24h) | 0 | ., |
Das Contact-Tracing ("CT") wird vom Kantonalen Führungsstab mit Unterstützung durch das Amt für Militär und Zivilschutz betrieben. Weitere Informationen sind folgender Website zu entnehmen: SG-Webseite "Contact-Tracing".
Die Fachstelle für Statistik befüllt diese Tabelle derzeit anhand der täglichen Rapporte des CT. Ein Ausbau der hier dargestellten Information mit detaillierteren Auswertungen ist geplant.
Regeln und Empfehlungen
Alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in den Kanton St.Gallen in gewissen Gebieten aufgehalten haben, müssen für 10 Tage in Quarantäne. Die Einreise aus einem Gebiet mit erhöhtem Infekionsrisiko ist innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise mit dem entsprechenden Online-Formular dem Domizil Kanton zu melden. Familien und Gruppen müssen für jede Person eine Meldung erstellen.
Check: Muss ich in Quarantäne, wenn ich in die Schweiz einreise?
1. Ich reise in die Schweiz ein und konsultiere umgehend die Liste des BAG.
2. War ich in den letzten 14 Tagen in einem Land, das zum Zeitpunkt meiner Einreise auf der Liste steht?
- Ja: Ich begebe mich für 10 Tage in Quarantäne und melde meine Einreise innerhalb von zwei Tagen dem Kanton.
- Nein: Ich muss nicht in Quarantäne und muss meine Einreise nicht dem Kanton melden.
Was gilt beim Transit durch quarantänepflichtige Gebiete?
Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Beispiel: Eine Person reist von Portugal mit dem Auto in die Schweiz und fährt durch Spanien. Wenn sich diese Person auf ihrer Reise weniger als 24 Stunden im quarantänepflichtigen Land (Spanien) aufgehalten hat, muss sie bei der Einreise in die Schweiz nicht in Quarantäne.
Verbote und Pflichten:
- Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr
- Maskenpflicht bei Kundgebungen
- Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen
- Quarantäne bei Einreise aus einem Risikogebiet
- Branchenspezifische Schutzkonzepte
Wichtige Empfehlungen:
- 1,5 Meter Abstand halten
- Maske tragen, wenn Abstand halten unmöglich
- Hygiene beachten
- Bei Symptomen testen lassen
- Kontaktdaten angeben und Tracing möglich machen
- Isolation oder Quarantäne einhalten
So schützen wir uns
Informationen nach Thema
Medieninformation der Regierung
Medienorientierung der Regierung vom Samstag, 4. Juli 2020, 11:30Uhr
Noch offene Fragen?
Fragen zur Gesundheit, zum Thema Reisen und zur Schule
13 bis 17 Uhr