Der Bundesrat hat die ausserordentliche Lage aufgehoben. Trotzdem ist die gesamte Bevölkerung aufgerufen, vorsichtig zu bleiben und die Hygiene- und Distanzregeln weiter einzuhalten. Die Informationen auf dieser Seite werden laufend aktualisiert.
***Neuste Informationen aus der Bundesratssitzung vom 02.09.2020***
Grossanlässe dürfen ab dem 1. Oktober 2020 mit einer Bewilligung wieder durchgeführt werden. Der Bundesrat hat Bewilligungsvoraussetzungen festgelegt. Für jede Veranstaltung mit über 1000 Personen muss ein Schutzkonzept vorgelegt werden. Mit wenigen Ausnahmen gilt eine Sitzplatzpflicht, Personenströme müssen klar geregelt werden. Für Spiele der nationalen Eishockey- und Fussballligen gelten zudem Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen.
Der Kanton St.Gallen will die Bewilligungspraxis für Veranstaltungen über 1000 Personen nach dem bestehenden Prozess durchführen: Veranstalterinnen und Veranstalter sollen bei der zuständigen Gemeinde das Gesuch einreichen. Die Gemeinde prüft die Vorgaben wie bisher und bezieht beim Teil "Schutzkonzept Corona" den Kanton mit ein. Die Veranstalterin und der Veranstalter erhalten dann von der Gemeinde die Bewilligung oder die Absage. Der Kanton und die Gemeinden arbeiten nun die finalen Grundlagen aus. Sobald diese bestehen, wird der Kanton die Details kommunizieren, voraussichtlich Mitte nächster Woche.
Aktuelle Lage im Kanton St.Gallen
Letzte Aktualisierung: 10.09.2020 / Datenstand: 09.09.2020 | Anzahl | Veränderung gegenüber Vortag |
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Laborbestätigte Fälle (kumuliert) | 1358 | +7 |
Verstorbene (kumuliert) | 41 | +0 |
Das Total entspricht nicht immer der Summe über die Wahlkreise. In manchen Fällen ist der Wohnort unbekannt oder nicht zuordenbar.
Entwicklung der Fallzahlen seit Pandemiebeginn
Die Grafik zeigt die Anzahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle mit Wohnort im Kanton St.Gallen: Neu gemeldete Fälle pro Tag sowie kumuliert seit Pandemiebeginn Anfang März 2020.
Täglich gemeldete Anzahl laborbestätigter Covid-19-Fälle
Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.Täglich gemeldete Anzahl laborbestätigter Covid-19-Fälle (kumuliert)
Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.Regeln und Empfehlungen
Alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in den Kanton St.Gallen in gewissen Gebieten aufgehalten haben, müssen für 10 Tage in Quarantäne. Die Einreise aus einem Gebiet mit erhöhtem Infekionsrisiko ist innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise mit dem entsprechenden Online-Formular dem Domizil Kanton zu melden. Familien und Gruppen müssen für jede Person eine Meldung erstellen.
Check: Muss ich in Quarantäne, wenn ich in die Schweiz einreise?
1. Ich reise in die Schweiz ein und konsultiere umgehend die Liste des BAG.
2. War ich in den letzten 14 Tagen in einem Land, das zum Zeitpunkt meiner Einreise auf der Liste steht?
- Ja: Ich begebe mich für 10 Tage in Quarantäne und melde meine Einreise innerhalb von zwei Tagen dem Kanton.
- Nein: Ich muss nicht in Quarantäne und muss meine Einreise nicht dem Kanton melden.
Was gilt beim Transit durch quarantänepflichtige Gebiete?
Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Beispiel: Eine Person reist von Portugal mit dem Auto in die Schweiz und fährt durch Spanien. Wenn sich diese Person auf ihrer Reise weniger als 24 Stunden im quarantänepflichtigen Land (Spanien) aufgehalten hat, muss sie bei der Einreise in die Schweiz nicht in Quarantäne.
Verbote und Pflichten:
- Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr
- Maskenpflicht bei Kundgebungen
- Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen
- Quarantäne bei Einreise aus einem Risikogebiet
- Branchenspezifische Schutzkonzepte
Wichtige Empfehlungen:
- 1,5 Meter Abstand halten
- Maske tragen, wenn Abstand halten unmöglich
- Hygiene beachten
- Bei Symptomen testen lassen
- Kontaktdaten angeben und Tracing möglich machen
- Isolation oder Quarantäne einhalten
So schützen wir uns
Informationen nach Thema
Medieninformation der Regierung
Medienorientierung der Regierung vom Samstag, 4. Juli 2020, 11:30Uhr
Noch offene Fragen?
Fragen zur Gesundheit, zum Thema Reisen und zur Schule
13 bis 17 Uhr