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Die Corona-Virus-Erkrankung (COVID-19) ist eine neue Infektionskrankheit, ausgelöst durch das Corona-Virus SARS-CoV-2. Im Kanton St.Gallen trat die erste laborbestätigte Coronavirus-Infektion am 2. März 2020 auf. Die Tabellen und Grafiken auf dieser Seite zeigen die Situation im Kanton St.Gallen seit Pandemiebeginn und werden laufend aktualisiert.

 
 

Das Wichtigste in Kürze



Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.

Entwicklung der Fallzahlen seit Pandemiebeginn


Die Grafik zeigt die Anzahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle mit Wohnort im Kanton St.Gallen: Neu gemeldete Fälle pro Tag sowie kumuliert seit Pandemiebeginn Anfang März 2020.

Täglich gemeldete Anzahl laborbestätigter Covid-19-Fälle

Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.


Täglich gemeldete Anzahl laborbestätigter Covid-19-Fälle (kumuliert)

Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.

Die folgenden Massnahmen haben den Infektionsverlauf wesentlich mitbestimmt:

  • Lockdown: Am 16. März erklärte der Bundesrat die ausserordentliche Lage (vgl. Medienmitteilung vom 16.3.20). Wesentliche Bereiche des öffentlichen Lebens wurden eingeschränkt (Schliessung aller nicht lebensnotwendiger Geschäfte und Dienstleistungen, Einführung von Grenzkontrollen und weitgehenden Einreisebeschränkungen, Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben geöffnet, müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten, ...). Gestestet wurden nur Personen mit den zu diesem Zeitpunkt bekannten Symptomen einer COVID-19 Erkrankung, die einer Risikogruppe angehörten oder im Gesundheitssystem arbeiteten.
  • 1. Lockerung: Am 27. April konnten Teile der Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe ihre Tätigkeiten wieder aufnehmen, Spitäler durften wieder alle Eingriffe vornehmen (vgl. Medienmitteilung des Bundesrats vom 16.4.20). Neu konnten sich alle Personen testen lassen, die folgende Symptome zeigen: Husten, Halsweh, Kurzatmigkeit, Fieber, Muskelschmerzen oder Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinns.  
  • 2. Lockerung: Zum 11. Mai wurde der Präsenzunterricht an den Schulen teilweise wieder aufgenommen, Geschäfte und Restaurants durften, z.T. unter Auflagen, wieder öffnen und viele weitere Massnahmen wurden gelockert. Die Einreisebeschränkungen gegenüber den EU/EFTA-Ländern wurden aufgehoben (vgl. Medienmitteilung des Bundesrats vom 29.4.20).

 

Laborbestätigte COVID-19-Fälle nach Wahlkreisen


Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.

Anzahl Fälle der letzten 14 Tage pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner nach Wahlkreisen


 

Wöchentlich gemeldete COVID-19-Fälle nach Altersklassen pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner


Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.
 

Laborbestätigte COVID-19-Fälle und Todesfälle nach Altersklassen seit Pandemiebeginn


Die Grafik zeigt, dass im Kanton St.Gallen bis anhin nur Personen ab der Altersklasse 50-59 verstorben sind.

Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.

Laborbestätigte Fälle und Todesfälle (kumuliert) pro 1'000 Einwohnerinnen und Einwohner nach Altersklasse


Die Grafik zeigt das Verhältnis der laborbestätigten Fälle sowie der Todesfälle zur Bevölkerungsgrösse und erlaubt einen aussagekräftigen Vergleich der Altersklassen untereinander.

Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.

 

Laborbestätigte COVID-19-Fälle und Hospitalisationen nach Altersklassen seit Pandemiebeginn


Die Grafik zeigt das Verhältnis der an Covid-19 erkrankten Personen mit einem Spitalaufenthalt am Total der laborbestätigten Covid-19-Fällen, nach Altersklassen.

Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.

Laborbestätigte Fälle und Hospitalisationen (kumuliert) pro 1'000 Einwohnerinnen und Einwohner nach Altersklasse


Die Grafik zeigt das Verhältnis der an Covid-19 erkrankten Personen mit einem Spitalaufenthalt am Total der laborbestätigten Covid-19 infizierten Personen pro 1000 Einwohner und erlaubt einen aussagekräftigen Vergleich der Altersklassen untereinander.

Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.

 

Testaktivität


Anzahl Testergebnisse nach positivem und negativem Befund von Personen mit Wohnort im Kanton St.Gallen. Die Zeitreihe beginnt ab dem 11. Mai 2020, da erst ab diesem Zeitpunkt auch die negativen PCR-Testergebnisse durch die diagnostizierenden Labore gemeldet werden müssen.

Positive und negative Testergebnisse





Anteil positiver Tests an allen Tests

Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.

Einflussfaktoren für die Anzahl der durchgeführten Tests

Die Zahl der durchgeführten Tests ist insbesondere abhängig von jeweils aktuell geltenden Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien des Bundesamts für Gesundheit oder auch von den Regelungen für die Kostenübernahme der Tests.  

  • Testkriterien zu Beginn der Pandemie: Gestestet wurden nur Personen mit den zu diesem Zeitpunkt bekannten Symptomen einer COVID-19-Erkrankung, die einer Risikogruppe angehörten oder im Gesundheitssystem arbeiteten.
  • Regelung ab 27. April: Neu konnten sich nun alle Personen testen lassen, die folgende Symptome zeigen: Husten, Halsweh, Kurzatmigkeit, Fieber, Muskelschmerzen oder Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinns.  
  • Regelung ab 25. Juni: Wenn die Testkriterien des BAG erfüllt sind, übernimmt der Bund die Kosten sowohl für Tests auf Infektion mit dem Coronavirus wie auch die serologischen Tests zum Nachweis von Antikörpern. Der PCR-Test wird demnach empfohlen bei (i) allen Personen, die Covid-19 kompatible Symptome haben und (ii) asympomatischen Personen, die eine Meldung durch die SwissCovid-App erhalten haben. Kantonsärztinnen und Kantonsärzte können in begründeten Fällen anordnen, asymptomatische Personen zu testen, um die Ausbreitung des Virus innerhalb von betroffenen Einrichtungen zu kontrollieren.

Ein negatives PCR-Ergebnis schliesst die Möglichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht vollständig aus, da auch falsch-negative Ergebnisse möglich sind. Ebenso besteht die Möglichkeit von falsch-positiven PCR-Testergebnissen.

 

 

Bettenbelegung von COVID-19-Infizierten in St.Galler Spitälern


Anzahl der an Covid-19 erkrankten Personen mit einem Aufenthalt in einem Spital im Kanton St.Gallen, aktuelle Lage


Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.

Hier werden auch Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons St. Gallen berücksichtigt, sofern sie in einem Spital im Kanton St.Gallen in Behandlung sind. Nicht berücksichtigt werden hingegen Personen mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen, die sich in einem ausserkantonalen Spital befinden.

 

Contact Tracing


Anfang Mai 2020 hat der Kanton das Contact Tracing wiederaufgenommen. Das Contact Tracing wird vom Kantonalen Führungsstab mit Unterstützung durch das Kantonale Einsatzelement (KEE) vom Zivilschutz betrieben.

Die hier ausgewiesenen Zahlen beziehen sich auf laborbestätigte Fälle und Kontaktpersonen mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen.

Personen im Contact Tracing mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen, aktuelle Lage


Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.
 

Vergleichszahlen Schweiz (Links)

 

Datenquellen

 

Die Auswertungen zu den laborbestätigten Fällen basieren auf den Informationen, die Laboratorien, Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Rahmen der Meldepflicht übermittelt haben und vom BAG im Informationssystem Meldungen (ISM) erfasst wurden. Die Darstellung des zeitlichen Verlaufs basiert auf dem Falldatum. Es entspricht in der Regel dem Datum der ersten Probeentnahme. Bei den Hospitalisationen ist das Datum des Spitaleintritts und bei den Todesfällen das Todesdatum massgebend. Die Fallzahlen der letzten Tage sind als provisorisch zu betrachten, da die Meldungen zum Teil verzögert eintreffen. Publiziert werden nur Fälle, für die eine Laborbestätigung vorliegt. Bei Personen mit mehreren positiven Laborbefunden werden diese in einem Fall zusammengefasst. Das BAG kann rückwirkende Korrekturen und Ergänzungen im ISM vornehmen. Deshalb können die aktuell ausgewiesenen Daten von früheren Publikationen zu einem bestimmten Datum abweichen.

Ein laborbestätigter Fall ist eine Person, die mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID-19) infiziert wurde, welches mittels eines PCR-Tests durch ein diagnostizierendes Labor mit einem (oder mehreren) positiven Befund bestätigt wurde.

Die Auswertungen für den Kanton St.Gallen basieren auf dem im ISM erfassten Wohnort, den die Laboratorien, Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler dem BAG übermittelt haben. Dieser kann in Einzelfällen vom Wohnsitz gemäss Einwohnermeldewesen abweichen.

Die Auswertungen zu den Bettenbelegungen in den Spitälern basieren auf den Angaben der St.Galler Spitäler. Sie werden über eine digitale Erhebungssoftware des Koordinierten Sanitätsdiensts (Informations- und Einsatzsystem, IES) eingegeben.

Die Auswertungen zum Contact Tracing basieren auf den Zahlen des Zivilschutzes des Kantons St.Gallen, welcher das Contact Tracing betreut und die Zahlen im IES einspeist.

Die Zahlen vergangener Tage können rückwirkend korrigiert werden.

Noch offene Fragen?

Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen