Die Corona-Virus-Erkrankung (COVID-19) ist eine neue Infektionskrankheit, ausgelöst durch das Corona-Virus SARS-CoV-2. Im Kanton St.Gallen trat die erste laborbestätigte Coronavirus-Infektion am 2. März 2020 auf. Die Tabellen und Grafiken auf dieser Seite zeigen die Situation im Kanton St.Gallen seit Pandemiebeginn und werden laufend aktualisiert.
Übersicht
- Entwicklung der Fallzahlen seit Pandemiebeginn
- Laborbestätigte COVID-19-Fälle nach Wahlkreisen
- Entwicklung der effektiven Reproduktionszahl
- Wöchentlich gemeldete COVID-19-Fälle nach Altersklassen
- Entwicklung der Todesfälle seit Pandemiebeginn
- Laborbestätigte COVID-19-Fälle und Todesfälle nach Altersklassen
- Laborbestätigte COVID-19-Fälle und Hospitalisationen nach Altersklassen
- Testaktivität
- Bettenbelegung von COVID-19-Infizierten in St.Galler Spitälern
- Todesfälle und Übersterblichkeit
- Vergleichszahlen Schweiz (Links)
- Datenquellen
Entwicklung der Fallzahlen seit Pandemiebeginn
Die Grafik zeigt die Anzahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle mit Wohnort im Kanton St.Gallen: Täglich gemeldete Fälle nach Falldatum sowie kumuliert seit Pandemiebeginn Anfang März 2020.
Anzahl laborbestätigter Covid-19-Fälle nach Falldatum
Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.Anzahl laborbestätigter Covid-19-Fälle nach Falldatum (kumuliert)
Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.Die Darstellung des zeitlichen Verlaufs basiert auf dem Falldatum. Es entspricht in der Regel dem Datum der ersten Probeentnahme. Die Fallzahlen der letzten Tage sind als provisorisch zu betrachten, da die Meldungen zum Teil verzögert eintreffen. Die Linie für den gleitenden 7-Tages-Durchschnitt bezieht sich jeweils auf den aktuellen Wert und die sechs Tage zuvor. Er wird bis jeweils drei Tage vor dem aktuellen Stand angezeigt.
Massnahmen
Am 16. März erklärte der Bundesrat die ausserordentliche Lage (vgl. Medienmitteilung vom 16.3.20). Wesentliche Bereiche des öffentlichen Lebens wurden eingeschränkt (Schliessung aller nicht lebensnotwendiger Geschäfte und Dienstleistungen, Einführung von Grenzkontrollen und weitgehenden Einreisebeschränkungen, Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben geöffnet, müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten, ...). Getestet wurden nur Personen mit den zu diesem Zeitpunkt bekannten Symptomen einer COVID-19 Erkrankung, die einer Risikogruppe angehörten oder im Gesundheitssystem arbeiteten.
Am 27. April konnten Teile der Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe ihre Tätigkeiten wieder aufnehmen, Spitäler durften wieder alle Eingriffe vornehmen (vgl. Medienmitteilung des Bundesrats vom 16.4.20). Neu konnten sich alle Personen testen lassen, die folgende Symptome zeigen: Husten, Halsweh, Kurzatmigkeit, Fieber, Muskelschmerzen oder Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinns.
Zum 11. Mai wurde der Präsenzunterricht an den Schulen teilweise wieder aufgenommen, Geschäfte und Restaurants durften, z.T. unter Auflagen, wieder öffnen und viele weitere Massnahmen wurden gelockert. Die Einreisebeschränkungen gegenüber den EU/EFTA-Ländern wurden aufgehoben (vgl. Medienmitteilung des Bundesrats vom 29.4.20).
Der Bundesrat hat zum 19. Oktober erneut schweizweit gültige Massnahmen ergriffen. So sind im öffentlichen Raum spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten. In öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden. Eine Maskenpflicht gilt zudem in allen Bahnhöfen, Flughäfen und an Bus- und Tramhaltestellen. In Restaurants, Bars und Clubs darf nur im Sitzen konsumiert werden, ebenso an privaten Veranstaltungen mit über 15 Personen. Zudem spricht das BAG erneut eine Homeoffice-Empfehlung aus (vgl. Medienmitteilung des Bundesrats vom 18.10.20).
Zum 29. Oktober treten schweizweit verschärfte Massnahmen in Kraft. Der Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen wird verboten. In Restaurants und Bars dürfen erneut nur höchstens vier Personen an einem Tisch Platz nehmen und es gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr. Die Obergrenze bei öffentlichen Veranstaltungen liegt neu bei 50 Personen, bei privaten Veranstaltungen in Innenräumen bei 10 Personen. Hochschulen müssen ab dem 2.11. wieder auf Fernunterricht umstellen. Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind verboten (ausgenommen für Kinder und im Profibereich). Gänzlich untersagt sind Anlässe von Laienchören. Des Weiteren wird die Maskenpflicht ausgedehnt und Homeoffice empfohlen (vgl. Medienmitteilung des Bundes vom 28.10.20).
Der Bundesrat hat zum 12. Dezember die bisher gültigen Massnahmen schweizweit verschärft. Für Restaurants und Bars, Läden und Märkte, Museen und Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen gilt neu eine Sperrstunde ab 19 Uhr. Sie müssen mit Ausnahme von Restaurants und Bars auch an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Kantone mit günstiger epidemiologischer Entwicklung können die Sperrstunde bis auf 23 Uhr ausweiten. Veranstaltungen sind mit bestimmten Ausnahmen verboten, sportliche und kulturelle Aktivitäten sind nur noch in Gruppen bis fünf Personen erlaubt (vgl. Medienmitteilung des Bundes vom 11.12.2020).
Der Bundesrat hat ab dem 22. Dezember die bisher gültigen Massnahmen schweizweit verschärft. Restaurants und Sportbetriebe werden geschlossen, Sport im Freien ist bis max. 5 Personen erlaubt. Ebenfalls geschlossen werden Kultur und Freizeiteinrichtungen. In Einkaufsläden wird die maximale Kapazität weiter eingeschränkt. Im Kanton St.Gallen werden zusätzlich auch die Skilifte geschlossen und nachobligatorische Schulen müssen nach den Weihnachtsferien 2 Wochen Fernunterricht betreiben (vgl. Medienmitteilung des Bundes vom 18.12.2020 und Informationen des Kantons St.Gallen vom 19.12.2020).
Aufgrund der neuen, hochansteckenden Virusvarianten hat der Bundesrat die bestehenden Massnahmen um weitere fünf Wochen (bis Ende Februar) verlängert. Zusätzlich besteht ab dem 18. Januar 2021 eine Home-Office-Pflicht und zwar überall dort, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich ist. Veranstaltungen im öffentlichen und privaten Raum werden auf maximal fünf Personen (inkl. Kinder) begrenzt (vgl. Medienmitteilung des Bundes vom 13.01.2021).
Anzahl laborbestätigte Covid-19-Fälle der letzten 14 Tage pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner nach Wahlkreisen
Entwicklung der effektiven Reproduktionszahl Re
Die Grafik zeigt die Entwicklung der effektiven Reproduktionszahl bezüglich der laborbestätigten COVID-19-Fälle für den Kanton St.Gallen. Die Zahlen werden von der ETH Zürich täglich aktualisiert und basieren auf den Daten des Bundesamts für Gesundheit. Generell unterliegen die Schätzungen der letzten Tage leichten Schwankungen.
Die effektive Reproduktionszahl gibt an, wie viele Personen eine infizierte Person im Durchschnitt ansteckt. Sie berücksichtigt auch bestehende Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie und dass bereits Erkrankte und Genesene sich oder andere nicht noch einmal infizieren. Der Re-Wert welcher heute berechnet wird, bildet das Infektionsgeschehen von vor ca. 14 Tagen ab. Die Zeitverzögerung entsteht durch den Zeitraum, der von der vermuteten Ansteckung bis zum Vorliegen des positiven Testergebnisses vergeht.
Effektive Reproduktionszahl Re für den Kanton St.Gallen
Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.Wöchentlich gemeldete COVID-19-Fälle pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner je Altersklasse
Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.
Entwicklung der Todesfälle seit Pandemiebeginn
Anzahl Todesfälle mit Covid-19 nach Sterbedatum
Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.
Laborbestätigte COVID-19-Fälle und Todesfälle nach Altersklassen seit Pandemiebeginn
Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.
Laborbestätigte Fälle und Todesfälle (kumuliert) pro 1'000 Einwohnerinnen und Einwohner nach Altersklasse
Die Grafik zeigt das Verhältnis der laborbestätigten Fälle sowie der Todesfälle zur Bevölkerungsgrösse und erlaubt einen aussagekräftigen Vergleich der Altersklassen untereinander.
Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.
Laborbestätigte COVID-19-Fälle und Hospitalisationen nach Altersklassen seit Pandemiebeginn
Die Grafik zeigt das Verhältnis der an Covid-19 erkrankten Personen mit einem Spitalaufenthalt am Total der laborbestätigten Covid-19-Fällen, nach Altersklassen.
Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.Laborbestätigte Fälle und Hospitalisationen (kumuliert) pro 1'000 Einwohnerinnen und Einwohner nach Altersklasse
Die Grafik zeigt das Verhältnis der an Covid-19 erkrankten Personen mit einem Spitalaufenthalt am Total der laborbestätigten Covid-19 infizierten Personen pro 1000 Einwohner und erlaubt einen aussagekräftigen Vergleich der Altersklassen untereinander.
Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.
Testaktivität (PCR- und Antigen-Schnelltests)
Anzahl der Testergebnisse nach positivem und negativem Befund von Personen mit Wohnort im Kanton St.Gallen. Die Zeitreihe beginnt ab dem 11. Mai 2020, da erst ab diesem Zeitpunkt auch die negativen Testergebnisse durch die diagnostizierenden Labore gemeldet werden müssen. Ab dem 2. November sind Antigen-Schnelltests durchführbar und werden entsprechend separat ausgewiesen.
Positive und negative Testergebnisse nach Testdatum
Anteil positiver Tests an allen Tests nach Testdatum
Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.Das Testdatum entspricht dem Datum, an dem das Testergebnis vorliegt (Nachweisdatum der Labordiagnose). Es sind mehrere positive oder negative Tests bei derselben Person möglich und daher entspricht die Gesamtzahl positiver Tests nicht der gesamten Anzahl laborbestätigter Fälle.
Der Anteil positiver Tests an allen Tests ("Positivitätsrate") kann unterschiedlich interpretiert werden. So kann eine hohe Positivitätsrate ein Anzeichen dafür sein, dass gezielt getestet wird, z.B. aufgrund effizienten Contact Tracings. Es kann aber auch bedeuten, dass das Testing hinterherhinkt und viele Fälle nicht erkannt werden. Das Virus breitet sich damit stärker aus. Laut WHO deutet eine Positivitätsrate von über fünf Prozent auf eine steigende Dunkelziffer hin. Kleinere Positivitätsraten bilden demgemäss das tatsächliche Infektionsgeschehen besser ab.
Einflussfaktoren für die Anzahl der durchgeführten Tests
Die Zahl der durchgeführten Tests ist insbesondere abhängig von jeweils aktuell geltenden Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien des Bundesamts für Gesundheit oder auch von den Regelungen für die Kostenübernahme der Tests.
- Testkriterien zu Beginn der Pandemie: Gestestet wurden nur Personen mit den zu diesem Zeitpunkt bekannten Symptomen einer COVID-19-Erkrankung, die einer Risikogruppe angehörten oder im Gesundheitssystem arbeiteten.
- Regelung ab 27. April: Neu konnten sich nun alle Personen testen lassen, die folgende Symptome zeigen: Husten, Halsweh, Kurzatmigkeit, Fieber, Muskelschmerzen oder Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinns.
- Regelung ab 25. Juni: Wenn die Testkriterien des BAG erfüllt sind, übernimmt der Bund die Kosten sowohl für Tests auf Infektion mit dem Coronavirus wie auch die serologischen Tests zum Nachweis von Antikörpern. Der PCR-Test wird demnach empfohlen bei (i) allen Personen, die Covid-19 kompatible Symptome haben und (ii) asympomatischen Personen, die eine Meldung durch die SwissCovid-App erhalten haben. Kantonsärztinnen und Kantonsärzte können in begründeten Fällen anordnen, asymptomatische Personen zu testen, um die Ausbreitung des Virus innerhalb von betroffenen Einrichtungen zu kontrollieren.
- Antigen-Schnelltests ab 2. November: Antigen-Schnelltests liefern ein Testergebnis innerhalb von 15 bis 20 Minuten. Antigen-Schnelltests stellen wie PCR-Tests fest, ob sich eine Person mit dem neuen Coronavirus angesteckt hat. Zu weiteren Details vgl. BAG: COVID-19: Empfehlungen zur Diagnose im ambulanten Bereich.
Ein negatives Ergebnis schliesst die Möglichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht vollständig aus, da auch falsch-negative Ergebnisse möglich sind. Ebenso besteht die Möglichkeit von falsch-positiven Testergebnissen.
Bettenbelegung von COVID-19-Infizierten in St.Galler Spitälern
Anzahl der an Covid-19 erkrankten Personen mit einem Aufenthalt in einem Spital im Kanton St.Gallen, aktuelle Lage
Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.
Anzahl der an Covid-19 erkrankten Personen mit einem Aufenthalt in einem Spital im Kanton St.Gallen, seit April 2020
Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.Hier werden auch Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons St. Gallen berücksichtigt, sofern sie in einem Spital im Kanton St.Gallen in Behandlung sind. Nicht berücksichtigt werden hingegen Personen mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen, die sich in einem ausserkantonalen Spital befinden.
Todesfälle und Übersterblichkeit
Von einer Übersterblichkeit spricht man, wenn die gemeldeten Todesfälle die statistisch zu erwartete Anzahl der Todesfälle übertreffen. In der Grafik ist dies der Fall, wenn die Zahl der Todesfälle oberhalb des grauen Bandes zu liegen kommt.
Durch das Zusammenfassen von Alterskategorien können Übersterblichkeiten wie auch Untersterblichkeiten in einzelnen Altersgruppen verdeckt werden.
Wöchentliche Todesfälle und erwartete Todesfälle nach Altersgruppen, Kanton St.Gallen
Vergleichszahlen Schweiz (Links)
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht täglich verschiedene aktuelle Kennzahlen zur aktuellen Entwicklung in der Covid-19-Pandemie, darunter auch Kennzahlen, die einen Vergleich über die Kantone ermöglichen.
Datenquellen
Die Auswertungen zu den laborbestätigten Fällen basieren auf den Informationen, die Laboratorien, Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Rahmen der Meldepflicht übermittelt haben und vom BAG im Informationssystem Meldungen (ISM) erfasst wurden. Die Darstellung des zeitlichen Verlaufs basiert auf dem Falldatum. Es entspricht in der Regel dem Datum der ersten Probeentnahme. Bei den Hospitalisationen ist das Datum des Spitaleintritts und bei den Todesfällen das Todesdatum massgebend. Die Fallzahlen der letzten Tage sind als provisorisch zu betrachten, da die Meldungen zum Teil verzögert eintreffen. Publiziert werden nur Fälle, für die eine Laborbestätigung vorliegt. Bei Personen mit mehreren positiven Laborbefunden werden diese in einem Fall zusammengefasst. Das BAG kann rückwirkende Korrekturen und Ergänzungen im ISM vornehmen. Deshalb können die aktuell ausgewiesenen Daten von früheren Publikationen zu einem bestimmten Datum abweichen.
Ein laborbestätigter Fall ist eine Person, die mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID-19) infiziert wurde, welches mittels eines PCR-Tests durch ein diagnostizierendes Labor oder, seit dem 2. November 2020, auch durch einen Antigen-Schnelltest mit einem (oder mehreren) positiven Befund bestätigt wurde.
Die Auswertungen für den Kanton St.Gallen basieren auf dem im ISM erfassten Wohnort, den die Laboratorien, Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler dem BAG übermittelt haben. Dieser kann in Einzelfällen vom Wohnsitz gemäss Einwohnermeldewesen abweichen.
Die Auswertungen zu den Bettenbelegungen in den Spitälern basieren auf den Angaben der St.Galler Spitäler. Sie werden über eine digitale Erhebungssoftware des Koordinierten Sanitätsdiensts (Informations- und Einsatzsystem, IES) eingegeben.
Die Grafik zum effektiven Reproduktionswert basiert auf Schätzungen der ETH Zürich (https://tb.ethz.ch/plot.html) unter Verwendung der aktuellen Fallzahlen des Bundesamts für Gesundheit. Die Berechnungen werden täglich mit den neuesten verfügbaren Daten des BAG aktualisiert. Generell gilt, dass die Schätzungen der letzten Tage leichten Schwankungen unterliegen können. Diese Schwankungen treten insbesondere in kleinen Regionen, bei sich ändernder Dynamik und bei niederen Fallzahlen auf. Für Methoden und Vorbehalte bei der Interpretation der Ergebnisse wird auf https://ibz-shiny.ethz.ch/covid-19-re-international/ verwiesen.
Die Zahlen vergangener Tage können rückwirkend korrigiert werden.
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Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen
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