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Coronavirus - Aktuelle Lage

Coronavirus: Bundesrat verbietet Ansammlungen von mehr als fünf Personen

Der Bundesrat verstärkt die Massnahmen zum Abstandhalten, um eine Überlastung der Spitäler mit schweren Fällen von Coronavirus-Erkankungen zu verhindern. An seiner Sitzung vom 20. März 2020 hat er beschlossen, Ansammlungen von mehr als fünf Personen zu verbieten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Ordnungsbusse rechnen. Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daranhalten, sollen geschlossen werden. Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat noch weitergehende Massnahmen vermeiden. Als weitere Massnahme stellt der Bundesrat den Kantonen ein Kontingent des Zivilschutzes zur Verfügung (siehe Medienmitteilung Bundesrat vom 20.03.2020).

An die Bevölkerung ergeht zudem der dringende Appell

  1. Beschränken Sie Häufigkeit und Dauer Ihrer Einkäufe auf das notwendige Minimum.
  2. Halten Sie immer und überall einen Abstand von mindestens 2 Metern zur nächsten Person ein.
  3. Bleiben Sie zu Hause, es sei denn für Einkäufe und zum Arbeiten.
  4. Verzichten Sie auf jegliche Hausbesuche von Personen über 65 Jahren. Rufen Sie stattdessen häufiger an, um den wichtigen Kontakt aufrecht zu erhalten und zu pflegen.

Der Bundesrat hat ebenfalls am Freitagnachmittag, 20. März 2020, eine erneute Änderung der Covid-19-Verordnung beschlossen und darin die Nutzung des öffentlichen Raums abschliessend geregelt. Somit wird der Spielraum der Kantone auf ein Minimum reduziert. Der Regierungsrat nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis.

Somit gelten die vom Bundesrat am Freitag angeordneten Massnahmen und die Ausgangsbeschränkung für Personen über 65 Jahre in Uri ist aufgehoben.

 

Coronafälle in Uri

Der Kantonale Führungsstab (Kafur) hat heute getagt und sich ein Bild von der aktuellen Lage verschafft. Der Kanton Uri verzeichnet 40 Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind. Sieben Personen davon sind hospitalisiert. Drei Personen durften als geheilt aus der Quarantäne entlassen werden.

 

Weitere Informationen des Kafur

Die kantonalen Internetseiten zur Corona-Situation unter www.ur.ch/coronavirus werden stark frequentiert. Der Newsletter des Kantons Uri, über den auch die Medienmitteilungen zur Coronasituation verbreitet werden, verzeichnet ebenfalls stark steigende Abonnentenzahlen. So haben sich in den vergangenen Tagen rund 300 Personen unter https://www.ur.ch/newsletterlinkneu für den Dienst registriert. Unterdessen erreichen die Bulletins zur Coronasituation 1’670 Abonnentinnen und Abonnenten. Der Kafur informiert nach jeder seiner täglichen Sitzungen mit einem Bulletin über die aktuelle Lage und die beschlossenen Massnahmen.

 

Erfreuliches Echo des Fachpersonen-Personalpools

Nur zwei Tage seit dem öffentlichen Aufruf ist die Unterstützungsbereitschaft grossartig und erfreulich. Es haben sich bereits 75 Fachpersonen (Update 27.03.2020: 91 Anmeldungen)  für einen freiwilligen Einsatz in einer Urner Gesundheitseinrichtung (Spital, Pflegeheime, Spitex etc.) gemeldet. Darunter befinden sich Arztpersonen, diplomierte Pflegefachpersonen, Pflegehelferinnen SRK, Medizinische Praxisassistentinnen und weitere Fachpersonen aus dem medizinischen Bereich. Anmeldungen weiterer medizinischer Fachpersonen für den kantonalen Personalpool sind weiterhin herzlich willkommen. Die Mitglieder des Personalpools werden bei Bedarf für Einsätze angefragt. Für einen Einsatz infrage kommen gesunde Personen unter 65 Jahren, die keiner Risikogruppe angehören, einen medizinischen Hintergrund haben (z.B. Fachpersonen aus der Pflege, Samariter, Betreuer und Betreuerinnen), aber aktuell einen anderen Beruf ausüben, sowie Studierende der Medizin usw. Wer sich einen solchen Einsatz vorstellen kann, kann seine Daten im Onlineformular auf https://www.ur.ch/corona-personal angeben. Alternativ kann die Meldung auch per Mail erfolgen an afg@ur.ch.

 

Zügeltermin Ende März

Ende März ist auch im Kanton Uri Zügeltermin. Dazu gehört auch die Reinigung der alten Wohnung. Weil Umzüge sowie Reinigungen selten mehr als fünf Personen umfassen, fallen sie auch beim Beizug einer professionellen Unternehmung nicht unter die verordneten Massnahmen des Bundes. Wichtig ist aber, dass Umzugs- und Reinigungsfirmen, aber auch alle Privatpersonen zwingend die Abstands- und Hygienevorschriften einhalten. Halten Sie bitte Ihr Zügelteam klein und achten Sie darauf, dass ihm keine Personen aus einer Risikogruppe angehören. Besonders wichtig ist, sich regelmässig und gründlich die Hände zu waschen. Halten Sie auch beim Zügeln so gut es geht einen Abstand zu anderen Menschen. Mit diesen Vorsichtsmassnahmen schützen Sie sich und andere vor einer Ansteckung.

Übersicht der Weisungen zur Umsetzung COVID-19-Verordung 2

?bersicht Massnahmen
Plakat zur Weisungen (Version 3.0) zur Umsetzung der «COVID-19-Verordnung 2» im Kanton Uri

 

Einsetzung Kantonaler Führungsstab

Der Kantonale Führungsstab (Kafur) hat an seinem Rapport vom 19. März 2020 die am Dienstag, 17. März 2020, erlassenen Weisungen zur Umsetzung der Coronavirus-Massnahmen im Kanton Uri den aktuellen Gegebenheiten und den neuen Erkenntnissen angepasst. Die Weisungen gelten ab Freitag, 20. März 2020. Sie sind unter https://www.ur.ch/publikationen/19807 publiziert.

Der Kafur trifft sich derzeit täglich zum Lagerapport. Dort werden die aktuelle Lage und die erforderlichen Massnahmen durch die zuständigen Fachgremien dargelegt und besprochen. Der Kafur informiert nach jedem Rapport mit Medienmitteilungen und Newsletters über die aktuelle Lage. Der Newsletter kann unter https://www.ur.ch/newsletterlink abonniert werden.

Der Kantonale Führungsstab hat eine Infolinie unter Telefon +41 41 875 24 63 eingerichtet. Unter dieser Nummer werden von 8.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 17.00 Uhr Fragen und Meldungen entgegengenommen, die den Kanton Uri betreffen.

 

Aktuelle Infos zum Coronavirus

 

Kontakt

Kantonaler Führungsstab Uri
Lehnplatz 22
6460 Altdorf


Telefon +41 41 875 2463
Email   corona-info@ur.ch
Erreichbar von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr

 

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