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Coronavirus - Aktuelle Lage

Coronavirus: Bundesrat verbietet Ansammlungen von mehr als fünf Personen

Der Bundesrat verstärkt die Massnahmen zum Abstandhalten, um eine Überlastung der Spitäler mit schweren Fällen von Coronavirus-Erkankungen zu verhindern. An seiner Sitzung vom 20. März 2020 hat er beschlossen, Ansammlungen von mehr als fünf Personen zu verbieten. [Mehr in der Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.03.2020]

Dringender Apell an die Bevölkerung

  1. Beschränken Sie Häufigkeit und Dauer Ihrer Einkäufe auf das notwendige Minimum.
  2. Halten Sie immer und überall einen Abstand von mindestens 2 Metern zur nächsten Person ein.
  3. Bleiben Sie zu Hause, es sei denn für Einkäufe und zum Arbeiten.
  4. Verzichten Sie auf jegliche Hausbesuche von Personen über 65 Jahren. Rufen Sie stattdessen häufiger an, um den wichtigen Kontakt aufrecht zu erhalten und zu pflegen.

Der Bundesrat hat ebenfalls am Freitagnachmittag, 20. März 2020, eine erneute Änderung der Covid-19-Verordnung beschlossen und darin die Nutzung des öffentlichen Raums abschliessend geregelt. Somit wird der Spielraum der Kantone auf ein Minimum reduziert. Der Regierungsrat nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis.

Somit gelten die vom Bundesrat am Freitag angeordneten Massnahmen und die Ausgangsbeschränkung für Personen über 65 Jahre in Uri ist aufgehoben.

 

Coronafälle in Uri

Stand 5. April 2020, 17.00 Uhr. Der Kanton Uri verzeichnet 67 Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind. Insgesamt sind zwei Personen verstorben. 5 Personen sind hospitalisiert. 26 Personen gelten als geheilt.

 

Möglichst keine Reisen in den Süden

Die Bevölkerung ist nach wie vor aufgefordert, zuhause zu bleiben. Auch während der anstehenden Osterzeit sind Reisen ins Tessin, in den Kanton Uri und andere Ferienorte zu unterlassen. Die meisten Tourismusattraktionen in der Schweiz sind bis zum 19. April 2020 geschlossen. Beispielsweise wird im Tessin mit Video­beiträgen die Botschaft «zuhause bleiben» verbreitet.

 

Kontrollen der Bundesrätlichen Vorgaben

In den vergangenen Tagen war die Kantonspolizei intensiv und mit starker Präsenz daran, die Einhaltung der vom Bundesrat ausgesprochenen Vorgaben zu überprüfen. Nebst den allgemeinen Kontrollen bei Verkaufslokalen, Gewerbebetrieben und auf Baustellen werden Hinweise aus der Bevölkerung überprüft.

Ein weiterer Kontrollschwerpunkt lag bei Seilbahnbetrieben. Erfreulicherweise halten sich die Bahnbetreiber grösstenteils an die Regeln. In einem Fall erfolgte eine Verzeigung wegen des Verstosses gegen die bundesrätliche COVID-Verordnung. Auch in Anbetracht der guten Wetterprognosen für die kommenden Tage ergeht nochmals der Aufruf an die Bevölkerung, die Hygiene- und Verhaltensregeln einzuhalten. Die Vorgaben sind durch die geöffneten Betriebe, insbesondere Seilbahnbetriebe, konsequent umzusetzen. Die Betriebe müssen sicherstellen, dass die Vorschriften auch von ihren Kunden eingehalten werden. Der Mindestabstand von zwei Metern ist jederzeit, sei es beim Anstehen oder beim Transport in der Seilbahn einzuhalten. Seilbahnen mit Erschliessungsfunktionen sind geöffnet für Transport- und Erschliessungsfunktionen, das heisst für Bewohner und Älpler der erschlossenen Gebiete. Ausflugsverkehr ist ausdrücklich untersagt.

 

Videobotschaft des Urner Regierungsrats

Die Videos des Urner Regierungsrats sind auf Youtube unter www.youtube.com/kantonurischweiz publiziert.

 

Wie wird im Kanton Uri auf Covid-19 getestet?

Immer wieder taucht die Frage auf, wer getestet wird. Corona-Tests werden in Uri strikt nach den Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) durchgeführt. Es werden Personen getestet, die akute Atemwegserkrankung (z. B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) und/oder Fieber über 38 Grad haben. Zudem müssen sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • schwere Symptome, d. h. Vorliegen von medizinischen Kriterien für eine Hospitalisierung
  • bilaterale Lungenentzündung
  • besonders gefährdete Personen (älter als 65 Jahre, Bluthochdruck, Diabetes, Herz Kreislauferkrankung, chronische Atemwegserkrankung, Immunsuppression, Krebs)
  • Gesundheitspersonal in Kontakt mit Patienten oder Bewohnern von Pflegeheimen (z. B. Pflegefachpersonal, Ärztinnen/Ärzte, Medizinische Praxisassistentinnen etc.)

Das heisst: es werden momentan keine gesunden Personen getestet (z. B. weil der Arbeitgeber das wünscht oder weil es für eine geplante Reise notwendig ist).

Pro Tag werden in Uri zurzeit zirka 20 Personen getestet. Per 31. März 2020 wurden total 319 Urner­innen und Urner getestet (134 Männer, 185 Frauen; Altersgruppe bis 18 Jahre: 14, Altersgruppe 19–40 Jahre: 112, Altersgruppe 41–65 Jahre: 115, Altersgruppe über 65 Jahre: 77).  [mehr dazu in Medienmitteilung vom 1. April 2020]

 

Öffnungszeiten über Ostern

Um die Kundenfrequenzen in den Läden vor Ostern besser zu verteilen, hat der Kantonale Führungsstab die Öffnungszeiten für Donnerstag, 9. April 2020, verlängert. Somit können am Tag vor dem Feiertag alle Lebensmittelläden und sonstige Läden, soweit sie Lebensmittel und Gegenstände für den täglichen Bedarf anbieten, bis längstens 18:30 Uhr geöffnet sein. Die Verfügung wird im Amtsblatt vom 3. April 2020 publiziert.

Übersicht der Weisungen zur Umsetzung COVID-19-Verordung 2

?bersicht Massnahmen
Plakat zur Weisungen (Version 4.0) zur Umsetzung der «COVID-19-Verordnung 2» im Kanton Uri

 

Kantonaler Führungsstab

Der Kafur trifft sich täglich zum Lagerapport. Dort werden die aktuelle Lage und die erforderlichen Massnahmen durch die zuständigen Fachgremien dargelegt und besprochen. Der Kafur informiert nach jedem Rapport mit Medienmitteilungen und Newsletters über die aktuelle Lage. Der Newsletter kann unter https://www.ur.ch/newsletterlink abonniert werden.

Der Kantonale Führungsstab hat eine Infolinie unter Telefon +41 41 875 24 63 eingerichtet. Unter dieser Nummer werden von 8.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 17.00 Uhr Fragen und Meldungen entgegengenommen, die den Kanton Uri betreffen.

 

Weitere Infos zum Coronavirus

 

Kontakt

Kantonaler Führungsstab Uri
Lehnplatz 22
6460 Altdorf


Telefon +41 41 875 2463
Email   corona-info@ur.ch
Erreichbar von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr

 

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