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Coronavirus - Übersicht
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KontaktSonderstab COVID-19
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Meldestelle für einreisende Personen
Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in der Schweiz unter Quarantäne zu stellen. Dabei handelt es sich um eine Pflicht und keine Empfehlung!
Die Liste mit den Staaten oder Gebieten aus welchen die Einreise eine Quarantänepflicht nach sich zieht, befindet sich im Anhang zur Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) im Bereich des internationalen Personenverkehrs und wird laufend nachgeführt.
Wer sich einer Quarantäne entzieht, begeht nach Art. 83 des Epidemiengesetzes eine Übertretung, die mit Busse (maximal CHF 10'000) bestraft wird (Abs. 1 lit. h), bei Fahrlässigkeit mit Busse bis zu CHF 5'000.
Die Meldestelle für den Kanton Uri ist unter Telefon +41 41 874 34 33 erreichbar. Zudem können Sie Ihre Meldung auch per Online-Formular unter https://antwort.ur.ch/s/einreise-meldung tätigen.
Fallzahlen im Kanton Uri
Aktive Fälle | Positiv getestete Erkrankungsfälle | Hospitalisiert | Quarantäne | Verstorben | |
2 | 139 | 0 | 22 | 7 |
Die Zahlen werden jeweils von Montag bis Freitag, ausgenommen an Feiertagen, um ca. 16.00 Uhr aktualisiert.
Eine detaillierte Übersicht über die COVID-19-Fälle der ganzen Schweiz finden Sie auf der Website des BAG COVID-19 in der Schweiz oder unter corona-data.ch/
Das Statistische Amt des Kantons Zürich bereitet die Daten aller Kantone und des Fürstentum Lichtensteins auf und stellt sie als Open Data auf GitHub zur Verfügung. Dort finden Sie unter «Community Contributions» weitere Visualisierungen.
Kontaktdatenerhebung
Können in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben, aufgrund der Art der Aktivität, wegen örtlicher Gegebenheiten oder aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen während einer bestimmten Dauer weder der erforderliche Abstand eingehalten noch Schutzmassnahmen ergriffen werden, so muss die Erhebung von Kontaktdaten der anwesenden Personen vorgesehen werden. Einzelpersonen sowie immer mindestens eine Person pro Gästegruppe müssen ihre Kontaktdaten angeben. Die Registrierungspflicht gilt für Gäste im Innenbereich. Im Aussenbereich müssen die Schutzmassnahmen wie die Abstands- und Hygieneregeln zwischen den Gästegruppen konsequent eingehalten werden.
Hier gelangen Sie zum Formular für eine Kontaktdatenerhebung.