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Coronavirus

Der Kanton Zug informiert unter der Federführung der Gesundheitsdirektion über den Coronavirus im Kanton Zug.

Stand 23. April 2020

Wie muss ich mich generell verhalten?
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informiert auf seiner Webseite über «Neues Coronavirus» ausführlich über die Verhaltensregeln und aktualisiert sie regelmässig.

Was soll ich tun, wenn ich Symptome zeige? Wie kann ich mich testen lassen?
Bei Symptomen wie Fieber und Husten müssen Sie zu Hause bleiben, damit Sie niemanden anstecken. Sind die Symptome leicht, dann können Sie sich selber pflegen und ein Test auf eine Ansteckung ist nicht notwendig.

Wenn Sie ein höheres Risiko haben, schwer zu erkranken, oder wenn sich die Symptome verschlimmern: Rufen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an. Sie oder er entscheidet, ob eine medizinische Abklärung durchgeführt werden muss, oder ob es ausreicht, wenn Sie zu Hause bleiben und sich selber pflegen.

Gesunde Personen, die keine Symptome aufzeigen, werden nach wie vor nicht getestet.

Das Bundesamt für Gesundheit hat einen Online-Check erstellt, mit dem Sie das richtige Vorgehen in jedem individuellen Fall erfahren können.

Bild Legende:

Verhaltens- und Hygieneregeln gegen die Ausbreitung des Virus (BAG)

HELFEN SIE MIT.
http://bag-coronavirus.ch/ mit Informationsmaterial, Plakaten usw. zum Download

Auswirkungen Coronavirus: Übersicht Wirtschaftsmassnahmen des Bundes und des Kantons Zug

Der Regierungsrat des Kantons Zug hat in Ergänzung zu den Bundesmassnahmen am 24. März 2020 einen Plan mit verschiedenen Massnahmen beschlossen, dazu gehört auch das Angebot einer Helpline für Zuger Firmen corona_zugerwirtschaft@zug.ch, Tel. +41 41 767 01 20.

Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit

Aufgrund der vom Bund beschlossenen Erleichterungen für die Voranmeldung für Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus wurde die Einreichung vereinfacht und erweitert.

Weitere Informationen zum Vorgehen und Formulare sind ersichtlich auf der Website des Amts für Wirtschaft und Arbeit.

Durchführung von Veranstaltungen / Einschränkungen im Gewerbe

  • Alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen sind in der gesamten Schweiz verboten. Auch Ansammlungen von mehr als fünf Personen sind nicht erlaubt.
  • Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben. Alle diese Einrichtungen müssen die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zum Abstand halten und zur Hygiene einhalten.
  • Diese Regelungen gelten bis am 26. April 2020.

Schulunterricht

Der Bundesrat hat informiert, dass obligatorische Schulen den Präsenzunterricht ab dem 11. Mai wieder aufnehmen können. Hochschulen dürfen voraussichtlich ab dem 8. Juni wieder öffnen. Bis dahin bleibt das Gebäude der PH Zug geschlossen und die Aus- und Weiterbildung findet weiterhin im Digitalen statt.

Kindertagesstätten (Kitas) bleiben offen

Der Bund regelt nun in der angepassten Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus neu auch die Frage der Kindertagesstätten. Er hat sich dazu entschieden, die Kitas offen zu lassen. Deshalb bleiben die Kitas im Kanton Zug wie am Samstag, 14. März durch den Regierungsrat bereits beschlossen geöffnet. Für Betriebe, die nun selber Betreuungsangebote für Kinder ihrer Mitarbeitenden einrichten wollen, bieten die Gemeinden ein vereinfachtes Meldeverfahren an. Das dafür notwendige Formular wurde den Gemeinden vom Kanton zur Verfügung gestellt.

Gestützt auf Art. 6 Abs. 1 der Verordnung des Bundes sind Spielgruppen nicht erlaubt. (Es ist verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten durchzuführen.) Sie fallen unter diese Bestimmung, unabhängig davon ob sie als Verein organisiert sind oder nicht.

Besuchsverbot in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie sozialen Einrichtungen

Um die besonders vulnerablen Personenkreise stärker zu schützen, hat die Gesundheitsdirektion Kanton Zug zudem ein Besuchsverbot in den Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie sozialen Einrichtungen des Kantons erlassen, wobei die Spitäler diesen Entscheid bereits am Wochenende selbst getroffen haben. Die Leitung der Institutionen kann im Einzelfall in sachlich begründeten Fällen (z.B. Palliative Care) Ausnahmen vom Besuchsverbot bewilligen. In diesen Fällen regelt die Heimleitung die Details, insbesondere die maximale Besuchsdauer, Anzahl Besucherinnen und Besucher und die maximale Anzahl Besuche pro Tag. Bei Bedarf konsultiert die Leitung die zuständige Heimärztin / den zuständigen Heimarzt. Das Heim stellt den Vollzug des Besuchsverbots sicher.

Zentrale Koordinationsstelle für Freiwillige

Um die Bevölkerung möglichst vor einer Ansteckung zu schützen, sollen Menschen, insbesondere die definierten Risikogruppen, möglichst zu Hause bleiben. Die elf Einwohnergemeinden des Kantons Zug setzen deshalb auf Nachbarschaftshilfe und möchten diese koordiniert und tatkräftig wirken lassen. Besonders ältere Menschen, die alleine leben, können jetzt verunsichert sein und fragen sich, wie sie ganz normale Botengänge anpacken sollen. Deshalb sollen Personen, die auf Hilfe angewiesen sind aber auch gesunde Menschen, die nicht zur Risikogruppe gehören und unter gebotener Vorsicht helfen möchten, eine zentrale Anlaufstelle erhalten. Die zentrale Koordinationsstelle für Nachbarschaftshilfe ist eine Kooperation aller Zuger Gemeinden mit Lead der Sovoko sowie Unterstützung zahlreicher sozialer Institutionen und Organisationen.

Alle, die Hilfe suchen oder anbieten möchten, können sich via folgendem Kontaktformular bei der zentralen Koordinationsstelle melden:

https://form.jotform.com/200763176257356

Erreichbar ist die Stelle auch telefonisch unter 041 723 89 60 (Montag - Freitag, 8.00 bis 17.00 Uhr)

Freiwilliges Fachpersonal

Der Kanton Zug und seine Akutspitäler (Kantonsspital Zug, Andreasklinik Cham) suchen zudem freiwillige Helferinnen und Helfer mit medizinischen Fachkenntnissen. In Frage kommen etwa Medizinstudierende oder Personen und Pensionierte mit Erfahrung bzw. Kenntnissen im Gesundheitswesen und Pflegebereich. Interessierte können sich per E-Mail melden bei rebekka.voney@zg.ch.

Weitere Informationen der Kantonsbehörden

Die Ausbreitung des Coronavirus hat Auswirkungen auf diverse weitere Themenfelder der Kantonsverwaltung. Detaillierte Informationen finden Sie jeweils auf den Homepages der einzelnen Behörden.

Infoline Coronavirus des Bundesamts für Gesundheit (BAG)

Für die Bevölkerung (täglich, 24 Stunden): +41 58 463 00 00

Hotline des Kantons Zug

Telefon Nr.: +41 41 728 49 00, E-Mail: corona@zg.ch
Betriebszeiten (Mo-Fr): 9:00 bis 16:00 Uhr.

Weitere Informationen

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Aktuelle Zahlen aus dem Kanton Zug

Infizierte Personen: 180

Genesene Personen: 133

Verstorbene Personen: 8

Stand: 24.4.2020, 8.00 Uhr

Detaillierte Statistik

Infobulletin des Kantons Zug

Infobulletin des Kantons Zug
Titel
Infobulletin vom 8. April
Infobulletin vom 15. April

Bezug Hygienemasken

Bezug Hygienemasken
Titel
Bestellung Hygienemasken für Gewerbe und Gesundheitseinrichtungen

Videobotschaften und Interviews

Hotlines

Infohotline Bundesamt für Gesundheit (BAG)

+41 58 463 00 00

Infohotline des Kantons Zug

+41 41 728 49 00, E-Mail: corona@zg.ch

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