Coronavirus
Stand 11. Mai 2020
Wie muss ich mich generell verhalten?
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informiert auf seiner Webseite über «Neues Coronavirus» ausführlich über die Verhaltensregeln und aktualisiert sie regelmässig.
Falls Sie Symptome der Krankheit aufweisen: Nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt auf. Diese/Dieser wird Sie über das angebrachte Vorgehen informieren.
Falls Sie unsicher sind, wie Sie sich verhalten sollen: der Online-Check des BAG hilft weiter: Online-Check BAG
Verhaltens- und Hygieneregeln gegen die Ausbreitung des Virus (BAG)
HELFEN SIE MIT.
http://bag-coronavirus.ch/ mit Informationsmaterial, Plakaten usw. zum Download
Durchführung von Veranstaltungen / Einschränkungen im Gewerbe
Der Bundesrat hat bestimmte Lockerungen der Massnahmen beschlossen. Private oder organisierte Veranstaltungen oder Treffen mit mehr als 5 Personen sind jedoch nach wie vor nicht erlaubt.
-
Geöffnet oder gestattet sind:
- Personenbezogene Dienstleistungen mit Körperkontakt, wie Coiffeur- und Kosmetiksalons und Tattoo-Studios
- Einrichtungen zur Selbstbedienung wie Autowaschanlagen, Solarien oder Blumenfelder
- Arzt- und Zahnarztpraxen
- Physiotherapie, Massage
- Alle Eingriffe in Spitälern und anderen Gesundheitseinrichtungen
- Bau- und Gartenfachmärkte, einschliesslich Gärtnereien und Blumenläden
-
Ab dem 11. Mai 2020 geöffnet oder gestattet sind
- Einkaufsläden und Märkte
- Reisebüros
- Museen, Bibliotheken, Archive (ausgenommen Lesesäle)
- Sportaktivitäten ohne Körperkontakt von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 5 Personen (Breitensport), inkl. Benutzung der erforderlichen Sportanlagen und -betriebe
- Trainings von Leistungssportlerinnen und -sportlern, die Angehörige des Kaders eines nationalen Sportverbands sind, oder die als Einzelpersonen in Gruppen bis zu 5 Personen oder als beständige Wettkampfteams trainieren (Leistungs- und Spitzensport); Schutzkonzepte dazu sind vorhanden
- Trainings mit Körperkontakt von Teammitgliedern, die einer Liga mit überwiegend professionellem Spielbetrieb angehören (Leistungs- und Spitzensport); diese müssen unter Beachtung eines Schutzkonzeptes strenge Hygieneregeln befolgen
- Besuche von Restaurants, Bars oder Pubs unter folgenden Bedingungen:
- die einzelnen Gästegruppen bestehen aus maximal 4 Personen oder Familien mit Kindern,
- die Konsumation erfolgt ausschliesslich sitzend,
- ein Schutzkonzept liegt vor und kann eingehalten werde
Auswirkungen Coronavirus: Übersicht Wirtschaftsmassnahmen des Bundes und des Kantons Zug
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat in Ergänzung zu den Bundesmassnahmen am 24. März 2020 einen Plan mit verschiedenen Massnahmen beschlossen, dazu gehört auch das Angebot einer Helpline für Zuger Firmen corona_zugerwirtschaft@zug.ch, Tel. +41 41 767 01 20.
Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit
Aufgrund der vom Bund beschlossenen Erleichterungen für die Voranmeldung für Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus wurde die Einreichung vereinfacht und erweitert.
Weitere Informationen zum Vorgehen und Formulare sind ersichtlich auf der Website des Amts für Wirtschaft und Arbeit.
Schulunterricht
Am 11. Mai öffnen die obligatorischen Schulen. Zurzeit werden Schutzkonzepte erstellt, über welche die Eltern bis am 5. Mai informiert werden. An den öffentlichen Schulen der obligatorischen Schulzeit sind der 7. und 8. Mai unterrichtsfrei, damit die Umsetzung der Schutzkonzepte und der Bezug der Schulhäuser vorbereitet werden kann. Die Schülerinnen und Schüler dürfen an diesen Tagen freiwillig am Schulstoff arbeiten, ein Link mit Ideen und Tipps gibt es auf der Startseite von www.schulinfozug.ch. Am 8. Juni sollen die Mittel-, Berufs-, Fachhochschulen und Hochschulen wieder öffnen. Der Entscheid des Bundesrats fällt am 27. Mai. Die Schutzkonzepte für die nachobligatorischen Schulen können erst erstellt werden, wenn der Bundesrat die entsprechenden Vorgaben gemacht hat.
Kindertagesstätten (Kitas) bleiben offen
Nachdem der Bund die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung am 16. März 2020 verschärft hat, regelt er in der angepassten Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, dass Kindertagesstätten (Kitas) nur geschlossen werden dürfen, wenn andere geeignete Betreuungsangebote zur Verfügung stehen. Wie vom Zuger Regierungsrat bereits am 14. März 2020 entschieden wurde, bleiben die Kitas geöffnet. Der Kanton Zug teilt die Argumentation des Bundes: Es braucht ein Betreuungsangebot, um berufstätige Eltern in dieser schwierigen Situation nicht zusätzlich zu belasten. Ausserdem sind gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) Kinder in diesem Alter nicht Haupttreiber der Epidemie.
Ab dem 11. Mai 2020 gilt die Empfehlung nicht mehr, dass Eltern ihre Kinder möglichst privat betreuen sollen. Zudem gibt es keine allgemeinen Empfehlungen mehr zur Gruppengrösse. Kindertagesstätten müssen ab diesem Zeitpunkt ein Schutzkonzept haben, das den eigenen betrieblichen Möglichkeiten und Gegebenheiten entspricht und das Übertragungsrisiko minimiert. Der Kanton stellt diesbezüglich ein Merkblatt zur Verfügung.
Ab dem 11. Mai 2020 können auch die Zuger Spielgruppen ihren Betrieb wieder vollständig aufnehmen. Spielgruppen müssen ebenfalls ein Schutzkonzept haben, das den eigenen betrieblichen Möglichkeiten und Gegebenheiten entspricht und das Übertragungsrisiko minimiert.
Besuchsverbot in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie sozialen Einrichtungen
Um die besonders vulnerablen Personenkreise stärker zu schützen, hat die Gesundheitsdirektion Kanton Zug zudem ein Besuchsverbot in den Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie sozialen Einrichtungen des Kantons erlassen, wobei die Spitäler diesen Entscheid bereits am Wochenende selbst getroffen haben. Die Leitung der Institutionen kann im Einzelfall in sachlich begründeten Fällen (z.B. Palliative Care) Ausnahmen vom Besuchsverbot bewilligen. In diesen Fällen regelt die Heimleitung die Details, insbesondere die maximale Besuchsdauer, Anzahl Besucherinnen und Besucher und die maximale Anzahl Besuche pro Tag. Bei Bedarf konsultiert die Leitung die zuständige Heimärztin / den zuständigen Heimarzt. Das Heim stellt den Vollzug des Besuchsverbots sicher.
Zentrale Koordinationsstelle für Freiwillige
Um die Bevölkerung möglichst vor einer Ansteckung zu schützen, sollen Menschen, insbesondere die definierten Risikogruppen, möglichst zu Hause bleiben. Die elf Einwohnergemeinden des Kantons Zug setzen deshalb auf Nachbarschaftshilfe und möchten diese koordiniert und tatkräftig wirken lassen. Besonders ältere Menschen, die alleine leben, können jetzt verunsichert sein und fragen sich, wie sie ganz normale Botengänge anpacken sollen. Deshalb sollen Personen, die auf Hilfe angewiesen sind aber auch gesunde Menschen, die nicht zur Risikogruppe gehören und unter gebotener Vorsicht helfen möchten, eine zentrale Anlaufstelle erhalten. Die zentrale Koordinationsstelle für Nachbarschaftshilfe ist eine Kooperation aller Zuger Gemeinden mit Lead der Sovoko sowie Unterstützung zahlreicher sozialer Institutionen und Organisationen.
Alle, die Hilfe suchen oder anbieten möchten, können sich via folgendem Kontaktformular bei der zentralen Koordinationsstelle melden:
https://form.jotform.com/200763176257356
Erreichbar ist die Stelle auch telefonisch unter 041 723 89 60 (Montag - Freitag, 8.00 bis 17.00 Uhr)
Freiwilliges Fachpersonal
Der Kanton Zug und seine Akutspitäler (Kantonsspital Zug, Andreasklinik Cham) suchen zudem freiwillige Helferinnen und Helfer mit medizinischen Fachkenntnissen. In Frage kommen etwa Medizinstudierende oder Personen und Pensionierte mit Erfahrung bzw. Kenntnissen im Gesundheitswesen und Pflegebereich. Interessierte können sich per E-Mail melden bei rebekka.voney@zg.ch.
Weitere Informationen der Kantonsbehörden
Die Ausbreitung des Coronavirus hat Auswirkungen auf diverse weitere Themenfelder der Kantonsverwaltung. Detaillierte Informationen finden Sie jeweils auf den Homepages der einzelnen Behörden.
Infoline Coronavirus des Bundesamts für Gesundheit (BAG)
Für die Bevölkerung (täglich, 24 Stunden): +41 58 463 00 00
Hotline des Kantons Zug
Telefon Nr.: +41 41 728 49 00, E-Mail: corona@zg.ch
Betriebszeiten (Mo-Fr): 9:00 bis 16:00 Uhr.