Coronavirus

Wir haben diverse (kantonale) Informationen rund um die Corona-Pandemie zusammengestellt, damit Sie rasch und möglichst ohne Umweg Ihre Antworten finden.

Inhaltsverzeichnis

Coronavirus-Hotline

0800 044 1 17

Ihre Fragen rund um die Pandemie beantworten wir von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr.

Gesundheitliche Lage

Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich

15

neue positive Fälle in den letzten 24 Stunden

29

in Spitalbehandlung

4

davon mit künstlicher Beatmung

134

Total Verstorbene seit Pandemiebeginn (81 in Alters- und Pflegeheimen, 51 im Spital, 2 Zuhause)

158

in Isolation

436

in Quarantäne  

10'150

liessen sich vom 13. bis 19. Juli 2020 testen, davon waren 157 positiv.

Diese Zahlen wurden publiziert am 20. Juli 2020 um 14.30 Uhr. Die Zahlen zu Isolation und Quarantäne sind exklusiv Einreise-Quarantäne und werden jeweils dienstags und donnerstags aktualisiert.

Lagebulletin COVID-19

Lagebulletin COVID-19
Lagebulletin COVID-19
Herausgeber und Bezug
Gesundheitsdirektion Kanton Zürich

Aktuelle Massnahmen

Per 22. Juni 2020 hat der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend aufgehoben. Einzig Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende August verboten. Zudem braucht es bei Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen Unterteilungen in Sektoren von max. 300 Teilnehmenden. Kundgebungen sind nur mit Maskenpflicht erlaubt.

Weiterhin müssen alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Schulen und Veranstaltungen über ein Schutzkonzept verfügen. Neu gilt ab 6. Juli 2020 im gesamten ÖV eine Maskenpflicht. Ausserdem müssen sich Einreisende aus Risikoländern in Quarantäne begeben.

Plakat
Coronavirus: Regeln und Empfehlungen ab 13. Juli 2020

So schützen wir uns

Auch wenn der Bundesrat – unter strikter Einhaltung von Schutzkonzepten – die Massnahmen gelockert hat: Das neue Coronavirus ist immer noch da. Wir müssen uns darauf einstellen, längere Zeit mit ihm zu leben. Um das Risiko einer erneuten starken Verbreitung zu reduzieren, sollten wir alle weiterhin konsequent die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen.

Hygiene

Vorteile:

  • Waschen Sie Ihre Hände oft und gründlich.
  • Vermeiden Sie Händeschütteln.
  • Niesen oder husten Sie nur ins Taschentuch oder in die Armbeuge.
  • Entsorgen Sie Taschentücher nur in geschlossenen Behältnissen.

Abstand halten und wenn nötig, Maske tragen

Vorteile:

  • Halten Sie stets 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen, beim Anstehen, in Sitzungen, im öffentlichen Verkehr.
  • Dringende Empfehlung: Tragen Sie eine Maske, wenn Abstandhalten nicht möglich ist.
  • Im gesamten öffentlichen Verkehr gilt ab 6. Juli 2020 eine Maskenpflicht (nur Kinder unter 12 Jahren sind davon befreit).
  • Ebenso gilt es eine Maske zu tragen, wenn Sie eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, bei welcher im Schutzkonzept der Branche eine Maskenpflicht vorgeschrieben ist.

Testen, Tracing, Isolation & Quarantäne

Vorteile:

  • Bei Symptomen sofort testen lassen und zuhause bleiben.
  • Zur Rückverfolgung Kontaktdaten angeben
  • Bei positivem Test: Isolation.
  • Bei Kontakt mit positiv getesteter Person: Quarantäne.

Gemäss aktuellem Wissen können wir damit die Ausbreitung des neuen Coronavirus am wirksamsten kontrollieren und weiter eindämmen.

Wenn Sie älter als 65 Jahre sind oder eine Vorerkrankung haben, vermeiden Sie Orte mit hohem Personenaufkommen (zum Beispiel Bahnhöfe, öffentliche Verkehrsmittel) und Stosszeiten (zum Beispiel Einkaufen am Samstag, Pendelverkehr).

Verdacht auf Infektion

Bei Symptomen

Sie haben Symptome einer akuten Atemwegsinfektion (zum Beispiel Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen und/oder einen plötzlichen Verlust des Geruchs- und/oder Geschmacksinns, welche durch das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) verursacht sein kann? Isolieren Sie sich unverzüglich zu Hause, damit Sie andere Personen nicht anstecken, und lassen Sie sich testen. Begeben Sie sich nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung in die Arztpraxis oder ein Testzentrum.

Die Dauer der Isolation ist abhängig vom Testergebnis. Bei einem positiven Testergebnis wird sich der kantonsärztliche Dienst bei Ihnen melden und Ihnen weitere Informationen und Anweisungen geben.

Nach Kontakt zu infizierter Person

Sie hatten engen Kontakt mit einer am neuen Coronavirus erkrankten Person? Enger Kontakt heisst, dass Sie sich in der Nähe (Abstand von weniger als 1,5 Metern) einer infizierten Person während mehr als 15 Minuten ohne Schutz aufgehalten haben. War diese Person gleichzeitig ansteckend, dann müssen Sie sich für zehn Tage zu Hause in Quarantäne begeben. Der kantonsärztliche Dienst wird sich bei Ihnen melden und Ihnen weitere Informationen und Anweisungen geben. 

Bund übernimmt Kosten für Tests

Seit dem 25. Juni 2020 übernimmt der Bund sämtliche Kosten für Tests, die den Beprobungskriterien des BAG entsprechen und vereinfacht damit das System. Informationen zur Vergütung der diagnostischen Analyse auf SARS-CoV-2 entnehmen Sie dem folgenden Faktenblatt.

AERZTEFON

Telefon: 0800 33 66 55

Medizinische Fragen zum Coronavirus, rund um die Uhr.

Contact Tracing

Das Contact Tracing wird bei allen Personen mit laborbestätigtem COVID-19-Test angewendet.

Dabei identifiziert die Gesundheitsdirektion die engen Kontaktpersonen und kontaktiert diese:

Vorteile:

  • Die Gesundheitsdirektion ermittelt gemeinsam mit der infizierten Person, mit wem diese engen Kontakt hatte.
  • Wir informieren die Kontaktpersonen über eine mögliche Ansteckung und über das weitere Vorgehen.
  • Auch wenn diese Personen keine Symptome haben, müssen sie in Quarantäne. Dies gilt für zehn Tage nach dem letzten Kontakt zur ansteckenden Person.

Contact Tracing Kanton Zürich

Telefon: +41 44 543 67 67

Mit dieser Nummer werden Sie kontaktiert, wir bitten Sie den Anruf entgegenzunehmen.

Massnahmen zur Sicherstellung des Contact Tracing bei Besuchern von Clubs und Bars mit Tanzmöglichkeit

Um ein rasches, einfaches und damit wirksames Contact Tracing nach Auftreten eines COVID-19-Falls sicherzustellen, hat die Gesundheitsdirektion gegenüber Clubs bzw. Tanzlokalen eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist seit Freitag, 3. Juli 2020, in Kraft.

SwissCovid App

Die SwissCovid App ergänzt das Contact Tracing der Gesundheitsdirektion: Sie stellt fest, ob wir Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Dadurch können Übertragungsketten schneller gestoppt werden.

Die Nutzung der SwissCovid App ist freiwillig und kostenlos. Je mehr Personen die App installieren und verwenden, umso wirksamer unterstützt sie die Eindämmung des neuen Coronavirus.

Helfen Sie mit und laden Sie die App noch heute herunter.

Besuchsregelung in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen

Die Gesundheitsdirektion legt einheitliche Regeln fest, die für alle Organisationen verbindlich sind. In Spitälern wurde das generelle Besuchsverbot am 30. Mai 2020 aufgehoben und durch eine Besuchsregelung ersetzt. Die Spitäler halten sich bei der Durchführung von Besuchen an die Vorgaben von Swissnoso.

In Alters- und Pflegeheimen wurde das Besuchs- und Ausgangsverbot am 30. April, am 20. Mai, am 8. Juni sowie am 25. Juni 2020 gelockert. 

Öffentlicher Verkehr

Ab dem 6. Juli 2020 müssen Sie im gesamten ÖV eine Maske tragen. Das gilt für Bahnen, Trams und Busse, aber auch für Seilbahnen und Schiffe. Befreit von der Pflicht sind Kinder unter zwölf Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Masken tragen können.

Empfehlungen für Fahrgäste

  • Pendlerzeiten morgens und abends sollen, wenn möglich, umgangen und schwächer frequentierte Verbindungen genutzt werden.
  • Verteilen Sie sich an Haltestellen und in Fahrzeugen so gut wie möglich. Auch beim Ein- und Aussteigen ist auf Abstand zu achten. Es wird empfohlen, eine Gasse zu bilden und so Platz für die aussteigenden Personen zu lassen.
  • Besonders gefährdete Personen sollen die öffentlichen Verkehrsmittel nach wie vor möglichst meiden.
  • Die Transportunternehmen verstärken die Reinigung, insbesondere der Kontaktflächen.
  • Lösen Sie die Tickets elektronisch im Ticketshop oder in der ZVV-Ticket-App. Es ist auch empfehlenswert, an Schaltern und Ticketautomaten kontaktlos zu bezahlen. Die Ticketpflicht gilt weiterhin.

Schutzkonzepte

Betriebe müssen seit dem 27. April über Schutzkonzepte verfügen. Diese sollen die Einhaltung von Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG sicherstellen. Das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) stellt Vorlagen für die Umsetzung von Schutzkonzepten bereit.

Arbeitslosigkeit

Wenn Sie entlassen wurden bzw. wenn Sie die Kündigung erhalten haben: Melden Sie sich bei Ihrem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV).

Sozialhilfe

Wenn Sie in finanzielle Not geraten: Melden Sie sich sofort bei Ihrer Wohngemeinde.

Beratungen für Familien 

Sei es, dass Ihnen alles über den Kopf wächst oder Sie nur eine praktische Frage zum Familienleben haben – rufen Sie uns unverbindlich an.

Wir beraten Familien mit Kindern zwischen 0 und 18 Jahren. Ab dem 15. Juni sind dafür persönliche Beratungen vor Ort in den Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) und teilweise auch an anderen Beratungsstellen wieder möglich. Dies unter Einhaltung der Schutzmassnahmen des BAG.

Weiterhin sind wir telefonisch oder per Fernberatung (Zoom) für Sie da.

Finden Sie das kjz in Ihrer Region.

Häusliche Gewalt – Hilfe & Beratung

Das Gewaltschutzgesetz wird auch während der Corona-Pandemie konsequent umgesetzt und Gefährderinnen und Gefährder weggewiesen. Zum Schutz der Opfer sind Frauenhäuser und Schutzinstitutionen für Minderjährige offen. Alle Beratungsstellen für Opfer und Tatpersonen stehen mit ihren Angeboten zur Verfügung. Die Beratungen finden per Telefon, E-Mail oder online statt.

Auf unserer Notfallkarte finden Sie ein Verzeichnis der Kontaktstellen im Kanton Zürich. Im Notfall wählen Sie die Telefonnummer 117. Wir sind für Sie da. Melden Sie sich und wir helfen. Sofort und auch später.

Smartphone-App «Five up»

Das Schweizerische Rote Kreuz und die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft weisen auf die Freiwilligen-App «Five up» hin, mit der Privatpersonen die Möglichkeit haben, nachbarschaftliche Hilfe anzubieten und zu koordinieren.

Es besteht die Möglichkeit, z.B. nach «Ort» zu filtern; man sieht dann alle Angebote in der Nähe, etwa Hilfe bei Besorgungen, Spaziergang mit Hund oder Kinderbetreuung.

Gastronomie, Lebensmittel & Chemikalien

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die Coronakrise führt dazu, dass gewisse Zutaten und Verpackungsmaterialien in der Lebensmittelindustrie fehlen und ersetzt werden müssen. Deshalb stimmen die Angaben auf der Verpackung bei gewissen Lebensmitteln nicht mehr mit dem Inhalt überein. Um die Verfügbarkeit dieser Produkte zu sichern und Food Waste vorzubeugen, verabschiedete der Bundesrat eine Änderung der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung.

Abweichungen werden befristet toleriert, sofern die betroffenen Lebensmittel mit einem roten Kleber versehen werden. Dieser muss auf eine Internetseite verweisen, auf welcher über die tatsächlichen Eigenschaften (Zusammensetzung, Herkunft der Zutaten, Herstellungsmethode) des Lebensmittels und über den Grund der Abweichung informiert wird. Dieses Vorgehen ist nur dann zulässig, wenn es in keiner Weise die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten (z. B. bei Allergieproblemen) gefährdet

Die Änderung ist ab 17.04.2020 und während sechs Monaten gültig:

Nach der Lockerung der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus' (COVID-19) stand und steht für viele Betriebe eine Wiedereröffnung an (frühestens ab 19.04.2020). Damit die Lebensmittelsicherheit während und nach der Lockerung der Massnahmen garantiert ist, sind bereits jetzt Vorkehrungen zu treffen. Zur Unterstützung der Betriebe hat das Kantonale Labor ein entsprechendes Merkblatt zusammengestellt (Stand: 08.04.2020).

Das Kantonale Labor hat vermehrt Anfragen zu Nahrungsergänzungsmitteln als Vorbeugung und Therapie gegen Coronaviren erhalten.

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und keine Heilmittel. Es gibt kein Nahrungsergänzungsmittel, welches das Immunsystem stärkt oder den Körper vor einer Infektion mit Coronaviren schützen könnte.

Schutz- oder Heilanpreisungen für Nahrungsergänzungsmittel sind verboten. Eine zu hohe Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen kann schädlich sein.

Vitamin C

In Internetbeiträgen wird dazu geraten, zur Vorbeugung und Behandlung von Infektionen mit dem Coronavirus bis zu 30 Gramm Vitamin C täglich einzunehmen.

Zum Vergleich: in einem Nahrungsergänzungsmittel dürfen pro Tagesdosis höchstens 300 mg Vitamin C, also 0.3 Gramm, enthalten sein. Die Referenzmenge beträgt rund 80 mg Vitamin C und kann durch eine normale, ausgewogene Ernährung gedeckt werden.

Eine erhöhte Zufuhr von Vitamin C, die über den täglichen Bedarf hinausgeht, bringt keinen zusätzlichen Nutzen. Der Körper scheidet überschüssiges Vitamin C über den Darm oder die Nieren aus. Möglicherweise kann bereits ein halbes Gramm Vitamin C pro Tag das Nierensteinrisiko erhöhen, höhere Dosen können zu Durchfall führen.

Daher ist von der Zufuhr von so grossen Mengen an Vitamin C abzuraten.

Sicherstellung der Hygiene in vorübergehend ungenutzten Gebäude-Trinkwasserinstallationen während der COVID-19-Pandemie:

Als Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus‐Infektionen mussten im März 2020 schweizweit Schulen, Sportanlagen, Schwimmbäder, Hotels, Restaurants und andere Gebäude geschlossen oder in der Nutzung stark eingeschränkt werden.

Das Coronavirus ist nicht über das Trinkwasser übertragbar. Die Trinkwasserqualität kann aber trotzdem beeinträchtigt werden: Wenn über mehrere Wochen der bestimmungsgemässe Betrieb der Trinkwasserverteilsysteme nicht gewährleistet ist, erhöht sich durch die vermehrte Stagnation des Trinkwassers das Risiko für eine Legionellenkontamination.

Die Hausinstallationen können auch durch andere Mikroorganismen übermässig verkeimt werden. Die Branchenverbände SVGW und suissetec haben zusammen ein Faktenblatt erarbeitet, in dem die nötigen Massnahmen zur Gewährleistung der einwandfreien Trink- und Duschwasserqualität beschrieben sind.

Eine Übertragung des neuen Coronavirus' durch Lebensmittel auf den Menschen ist bis jetzt nicht beobachtet worden.

Es gelten daher nach wie vor die üblichen Hygieneregeln:

Vorteile:

  • Richtig waschen 
  • Richtig erhitzen
  • Richtig trennen
  • Richtig kühlen

Siehe auch unter: www.sichergeniessen.ch.

Zusätzlichen Schutz bieten allgemeine Hygieneempfehlungen, wie beispielsweise die Hände mehrmals täglich gründlich mit Seife waschen.

Hände- und Flächendesinfektionsmittel benötigen normalerweise eine Zulassung als Biozidprodukte. Zur Vermeidung von Versorgungsengpässen wegen der erhöhten Nachfrage hat die Anmeldestelle Chemikalien zwei Ausnahmebewilligungen für das Inverkehrbringen von Desinfektionsmitteln auf der Basis von Alkohol bzw. Aktivchlor erlassen.

Danach sind gewisse Desinfektionsmittel ab 28.02.2020 mit einer Zulassung für Ausnahmesituationen bewilligt, ohne dass von der Herstellerin ein Gesuch an die Anmeldestelle gestellt werden muss, bevor das entsprechende Produkt in Verkehr gebracht werden darf.

Die Ausnahme für Flächendesinfektionsmittel auf Chlorbasis gilt nur für Apotheken, Drogerien und Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Informationen der Anmeldestelle Chemikalien (BAG) zu den Ausnahmezulassungen:

Kontakt

Gesundheitsdirektion – Coronavirus-Hotline

Telefon

+41 80 004 41 17

Ihre Fragen rund um die Pandemie beantworten wir von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr.

Für dieses Thema zuständig: