Coronavirus
Welche Massnahmen gelten, wie Sie bei einer Infektion vorgehen, alles zur Impfung: Wir haben diverse Informationen rund um die Corona-Pandemie zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis
Aktuelle Massnahmen
Der Bundesrat verlängert die im Dezember beschlossenen Massnahmen gegen das Coronavirus vorerst bis zum 28. Februar und verschärft die nationalen Massnahmen ab dem 18. Januar 2021 zudem wie folgt:
- Schliessung von Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs
- Einschränkung für private Veranstaltungen und Menschenansammlungen (max. 5 Personen)
- Homeoffice-Pflicht
- Maskenpflicht am Arbeitsplatz in Innenräumen
- Schutz besonders gefährdeter Personen
Die Skigebiete im Kanton Zürich dürfen seit dem 9. Januar 2021 wieder öffnen.
Virusmutation: Quarantäne auch für Kontakte von Kontakten
Auch in Zürich gibt es erste Fälle der neuen Virusmutation, welche zuerst in Grossbritannien und Südafrika entdeckt wurde. Gemäss aktuellem Wissen sind die Krankheitsverläufe vergleichbar mit dem bekannten Corona-Virusstamm, die Mutation ist aber bedeutend ansteckender. Um die Ausbreitung verlangsamen zu können, ist deshalb ein intensives Contact Tracing wichtig. Auch im Kanton Zürich wird bei Verdacht auf eine Mutation eine PCR-Testung veranlasst und für Kontakte sowie Kontakte der Kontakte eine Quarantäne angeordnet. Das Vorgehen entspricht den Empfehlungen des BAG und stützt sich auf das Epidemiengesetz.
Einreise-Quarantäne
Seit dem 6. Juli 2020 müssen sich Einreisende aus Risikoländern in Quarantäne begeben. Hier finden Sie die entsprechenden Formulare:
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Verdacht auf Infektion
Falls Sie Symptome haben oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten, finden Sie hier Informationen zum weiteren Vorgehen.
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Sie haben Symptome einer akuten Atemwegsinfektion (zum Beispiel Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen und/oder einen plötzlichen Verlust des Geruchs- und/oder Geschmacksinns, welche durch das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) verursacht sein kann?
Isolieren Sie sich unverzüglich zu Hause, damit Sie andere Personen nicht anstecken, und lassen Sie sich testen. Wichtig ist, dass der Test auf das Coronavirus bereits bei leichten Symptomen umgehend durchgeführt wird. Begeben Sie sich aber nur nach vorheriger telefonischer bzw. online Anmeldung in die Arztpraxis, ein Testzentrum oder eine Test-Apotheke.
Die Dauer der Isolation ist abhängig vom Testergebnis. Bei einem positiven Testergebnis wird sich der kantonsärztliche Dienst per SMS oder E-Mail bei Ihnen melden und Ihnen weitere Informationen und Anweisungen geben.
Vorteile:
- Bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt
- Wenden Sie sich an das AERZTEFON: 0800 33 66 55
- Melden Sie sich bei einem der folgenden Spitäler, welche ein Testzentrum im Auftrag der Gesundheitsdirektion betreiben: Universitätsspital Zürich, Spital Uster, Spital Limmattal, Stadtspital Triemli, Kantonsspital Winterthur, Spital Zollikerberg, Spital Affoltern, Spital Männedorf, Klinik Hirslanden, Drive-in-Testzentrum Dübendorf der Universitätsklinik Balgrist, Testcenter Kasernenareal der Stadtspitäler Triemli und Waid, Spital Männedorf, See-Spital Horgen, Testzentrum Rosenberg Winterthur. Ausserdem betreibt auch das Zentrum für Reisemedizin der Universität Zürich ein Testcenter.
- Bei leichten oder keinen Symptomen (z.B. Bestätigung für Auslandreise) melden Sie sich für einen Termin bei einer Test-Apotheke im Kanton. Der Apothekerverband des Kantons Zürich (AVKZ) führt alle Test-Apotheken, die PCR- oder Antigen-Schnelltests anbieten, auf seiner Website auf.
Werden Kosten für Tests übernommen?
Seit dem 25. Juni 2020 übernimmt der Bund sämtliche Kosten für Tests, welche die Testkriterien des BAG erfüllen.
Die Testkriterien sind erfüllt, wenn Sie Symptome haben, welche für eine COVID-19-Erkrankung sprechen, oder wenn Sie asymptomatisch sind, aber:
Vorteile:
- eine Meldung der SwissCovid App wegen eines Kontakts zu einem COVID-19-Fall erhalten haben,
- engen Kontakt zu einem COVID-19-Fall hatten sowie auf Anordnung des kantonsärztlichen Dienstes unter Quarantäne stehen,
- der kantonsärztliche Dienst einen Test bei Ihnen angeordnet hat, weil dies für eine Ausbruchsuntersuchung und -kontrolle gerechtfertigt ist.
Weiterführende Informationen zur Vergütung der diagnostischen Analyse auf SARS-CoV-2 entnehmen Sie dem folgenden Faktenblatt:
Sie hatten engen Kontakt mit einer am neuen Coronavirus erkrankten Person? Enger Kontakt heisst, dass Sie sich in der Nähe (Abstand von weniger als 1,5 Metern) einer infizierten Person während mehr als 15 Minuten ohne Schutz wie Maske oder Plexiglas aufgehalten haben. War diese Person gleichzeitig ansteckend, dann müssen Sie sich umgehend für zehn Tage zu Hause in Quarantäne begeben. Der kantonsärztliche Dienst wird sich bei Ihnen per SMS oder E-Mail melden und Ihnen weitere Informationen und Anweisungen geben.
Hotlines für Ihre Fragen
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Telefon: 0800 044 1 17
Ihre Fragen rund um die Pandemie beantworten wir von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr, am Samstag und Sonntag zwischen 9 und 16 Uhr.
Telefon: 0800 33 66 55
Medizinische Fragen zum Coronavirus, rund um die Uhr.
Telefon: +41 44 404 52 52
Mit dieser Nummer werden Sie bei positivem Testresultat kontaktiert oder Sie rufen uns darauf bei Fragen an.
Telefon: +41 58 377 88 92
Für Ihre Fragen zur COVID-19-Impfung, täglich 6 bis 23 Uhr.
Telefon: +41 58 462 21 00
Für Fragen von Fachpersonen zum Coronavirus und zur COVID-19-Impfung, täglich 7 bis 20 Uhr.
Gesundheitliche Lage
Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich
211 (+570 am Wochenende)
neue positive Fälle in den letzten 24 Stunden
0.74 (Quelle: ETH)
Reproduktionswert
311
in Spitalbehandlung
54
davon mit künstlicher Beatmung
1079
Total Verstorbene seit Pandemiebeginn (680 in Alters- und Pflegeheimen, 386 im Spital, 13 Zuhause)
4249
in Isolation
7459
in Quarantäne (exkl. Einreise-Quarantäne Risikoland)
Diese Zahlen wurden publiziert am 18. Januar 2021 um 14.30 Uhr. Die Zahlen zur Isolation und Quarantäne werden jeweils dienstags und donnerstags aktualisiert.
Entwicklung der kantonalen Fallzahlen
Pro Tag positiv getestete Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich
Informationen zu den Daten und Bezug
Ressource: COVID_19 Fallzahlen Kanton Zürich Total
Vollzug
Erfassung der Kontaktdaten von Flugreisenden aus Risikogebieten am Flughafen Zürich
- Seit 4.8.2020: 129'375 (davon 27'552 für den Kanton Zürich)
- Letzte 7 Tage: 4076 (davon 1306 für den Kanton Zürich)
- Vorwoche: 4045 (davon 1237 für den Kanton Zürich)
Kontrollen Einhaltung der Quarantäne
- Seit 1.8.2020: 3972
- Letzte 7 Tage: 193
- Vorwoche: 198
Kontrollen von Schutzmassnahmen (Schutzkonzepte, Maskenpflicht)
- Letzte 7 Tage: 1263 (275 Mängelfeststellungen); davon Kontrollen Maskenpflicht im öffentlichen Raum: 397 (177 Bemängelungen)
- Vorwoche: 1004 (205 Mängelfeststellungen); davon Kontrollen Maskenpflicht im öffentlichen Raum: 193 (149 Bemängelungen)
So schützen wir uns
Wir müssen uns darauf einstellen, längere Zeit mit dem neuen Coronavirus zu leben. Vor einer Ansteckung schützen Sie sich am besten, indem Sie weiterhin konsequent die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen.
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Vorteile:
- Waschen Sie Ihre Hände oft und gründlich mit Seife. Die Seife macht das Virus unschädlich.
- Vermeiden Sie Händeschütteln.
- Verzichten Sie auf Umarmungen und Begrüssungsküsse.
- Niesen oder husten Sie nur ins Taschentuch oder in die Armbeuge.
- Entsorgen Sie Taschentücher nur in geschlossenen Behältnissen.
- Handschuhe im Alltag zu tragen, wird nicht empfohlen. Sie bieten keinen ausreichenden Schutz vor einer Ansteckung und vermitteln eine falsche Sicherheit.
Das Risiko einer Übertragung des neuen Coronavirus in Innenräumen lässt sich durch geeignete Lüftungsmassnahmen reduzieren. Deshalb wird empfohlen, in allen Räumen, in denen sich Personen aufhalten, regelmässig zu lüften.
Beachten Sie dabei folgendes:
Vorteile:
- Öffnen Sie dazu die Fenster immer vollständig und sorgen Sie für Durchzug beim Lüften.
- Lüften Sie alle Räume regelmässig und häufig. Je mehr Personen sich in einem Raum befinden und je kleiner der Raum ist, desto häufiger soll er gelüftet werden.
- Lüften Sie die Räume in Ihrem Zuhause drei- bis fünfmal täglich für 5 bis 10 Minuten.
- Lüften Sie Räume, in denen sich mehrere Personen längere Zeit aufhalten (z.B. Arbeitsräume, Aufenthaltsräume, Homeoffice-Räume), alle 1 bis 2 Stunden für 5 bis 10 Minuten.
- Lüften Sie Schulzimmer mindestens nach jeder Lektion.
Wichtig: Eine gute Durchlüftung kann Ansteckungen durch engen Kontakt nicht verhindern. Abstandhalten, Maske tragen sowie Hygienemassahmen bleiben die wirksamsten Massnahmen.
Arbeiten Sie wenn möglich wieder von zu Hause aus. Dadurch reduzieren sich die Kontakte und somit auch eine potenzielle Verbreitung des Virus. Für Mitarbeitende vor Ort müssen Arbeitgeber ein Schutzkonzept erstellen, mit dem alle die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen können.
Vorteile:
- Halten Sie stets 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen, beim Anstehen, in Sitzungen, im öffentlichen Verkehr. Abstandhalten ist die wirkungsvollste präventive Verhaltensweise.
- Wenn Abstandhalten nicht möglich ist, tragen Sie eine Maske.
- Ebenso müssen Sie eine Maske zu tragen, wenn Sie eine Dienstleistung in Anspruch nehmen oder eine Veranstaltung besuchen, bei welcher im Schutzkonzept eine Maskenpflicht vorgeschrieben ist.
- Eine Maskenpflicht gilt schweizweit im gesamten öffentlichen Verkehr und in Flugzeugen, in allen öffentlichen Innenräumen, in Innenräumen wie Aussenräumen der Warte- und Zugangsbereiche aller Bahnhöfe, Flughäfen, Bus- und Tramhaltestellen sowie in Gastronomiebetrieben, wenn nicht sitzend.
Die Regeln «Testen», «Tracing», «Isolation und Quarantäne» dienen dazu, die Infektionsketten von Mensch zu Mensch zu entdecken und zu stoppen. Gemäss aktuellem Wissen können wir so die Ausbreitung des neuen Coronavirus am wirksamstem kontrollieren und weiter eindämmen.
Vorteile:
- Infektionen früh erkennen: bei Symptomen sofort testen lassen und zuhause bleiben.
- Infektionsketten identifizieren: Ermittlung und Information von engen Kontaktpersonen und zur Rückverfolgung die Kontaktdaten angeben (bei Restaurantbesuch, öffentlichen Anlässen oder Aktivitäten).
- SwissCovid App downloaden und aktivieren.
- Bei positivem Test: Isolation.
- Bei Kontakt mit positiv getesteter Person: Quarantäne.
Wenn Sie älter als 65 Jahre sind oder eine Vorerkrankung haben, vermeiden Sie Orte mit hohem Personenaufkommen (zum Beispiel Bahnhöfe, öffentliche Verkehrsmittel) und Stosszeiten (zum Beispiel Einkaufen am Samstag, Pendelverkehr).
Unterstützung in Notlagen
Psychisch gesund bleiben
Pflegen Sie in dieser herausfordernden Zeit auch Ihre psychische Gesundheit. Viele Menschen leiden angesichts der Corona-Situation an Sorgen, Ängsten oder sogar Panik.
Finden Sie hier vielfältige Tipps und Angebote rund um das Thema:
Arbeitslosigkeit
Wenn Sie entlassen wurden bzw. wenn Sie die Kündigung erhalten haben: Melden Sie sich bei Ihrem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV).
Sozialhilfe
Wenn Sie in finanzielle Not geraten: Melden Sie sich sofort bei Ihrer Wohngemeinde.
Beratungen für Familien
Anlaufstelle
Sei es, dass Ihnen alles über den Kopf wächst oder Sie nur eine praktische Frage zum Familienleben haben – rufen Sie uns unverbindlich an.
Wir beraten Familien mit Kindern zwischen 0 und 18 Jahren. Ab dem 15. Juni sind dafür persönliche Beratungen vor Ort in den Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) und teilweise auch an anderen Beratungsstellen wieder möglich. Dies unter Einhaltung der Schutzmassnahmen des BAG.
Weiterhin sind wir telefonisch oder per Fernberatung (Zoom) für Sie da.
Finden Sie das kjz in Ihrer Region.
Weitere Anlaufstellen
Häusliche Gewalt – Hilfe & Beratung
Das Gewaltschutzgesetz wird auch während der Corona-Pandemie konsequent umgesetzt und Gefährderinnen und Gefährder weggewiesen. Zum Schutz der Opfer sind Frauenhäuser und Schutzinstitutionen für Minderjährige offen. Alle Beratungsstellen für Opfer und Tatpersonen stehen mit ihren Angeboten zur Verfügung. Die Beratungen finden per Telefon, E-Mail oder online statt.
Auf unserer Notfallkarte finden Sie ein Verzeichnis der Kontaktstellen im Kanton Zürich. Im Notfall wählen Sie die Telefonnummer 117. Wir sind für Sie da. Melden Sie sich und wir helfen. Sofort und auch später.
COVID-19-Sonderstab
Der vom Regierungsrat eingesetzte Covid-19-Sonderstab unter der Leitung von Bruno Keller, Kommandant der Kantonspolizei Zürich, berät die Regierung bei ihren Entscheiden und koordiniert die Umsetzung der Massnahmen. Das Gremium beobachtet laufend die Lage und erarbeitet nach sachlichen, objektivierbaren Kriterien Szenarien und mögliche Massnahmen. Diese müssen verhältnismässig sowie um- und durchsetzbar sein.
Im Sonderstab sind nahezu alle kantonalen Direktionen, die Städte Zürich und Winterthur sowie der Gemeindepräsidentenverband vertreten. Abgedeckt werden zunächst die Fachbereiche Gesundheit/Epidemiologie, Einreise und polizeilicher Vollzug. Bei Bedarf greift der Stab auf weitere Fachbereiche in den Direktionen zurück.
Lebensmittel & Desinfektionsmittel
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Die Coronakrise führt dazu, dass gewisse Zutaten und Verpackungsmaterialien in der Lebensmittelindustrie fehlen und ersetzt werden müssen. Deshalb stimmen die Angaben auf der Verpackung bei gewissen Lebensmitteln nicht mehr mit dem Inhalt überein. Um die Verfügbarkeit dieser Produkte zu sichern und Food Waste vorzubeugen, verabschiedete der Bundesrat eine Änderung der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung.
Abweichungen werden befristet toleriert, sofern die betroffenen Lebensmittel mit einem roten Kleber versehen werden. Dieser muss auf eine Internetseite verweisen, auf welcher über die tatsächlichen Eigenschaften (Zusammensetzung, Herkunft der Zutaten, Herstellungsmethode) des Lebensmittels und über den Grund der Abweichung informiert wird. Dieses Vorgehen ist nur dann zulässig, wenn es in keiner Weise die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten (z. B. bei Allergieproblemen) gefährdet
Die Änderung ist ab 17.04.2020 und während sechs Monaten gültig:
Das Kantonale Labor hat vermehrt Anfragen zu Nahrungsergänzungsmitteln als Vorbeugung und Therapie gegen Coronaviren erhalten.
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und keine Heilmittel. Es gibt kein Nahrungsergänzungsmittel, welches das Immunsystem stärkt oder den Körper vor einer Infektion mit Coronaviren schützen könnte.
Schutz- oder Heilanpreisungen für Nahrungsergänzungsmittel sind verboten. Eine zu hohe Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen kann schädlich sein.
Sicherstellung der Hygiene in vorübergehend ungenutzten Gebäude-Trinkwasserinstallationen während der COVID-19-Pandemie:
Als Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus‐Infektionen mussten schweizweit Schulen, Sportanlagen, Schwimmbäder, Hotels, Restaurants und andere Gebäude geschlossen oder in der Nutzung stark eingeschränkt werden.
Das Coronavirus ist nicht über das Trinkwasser übertragbar. Die Trinkwasserqualität kann aber trotzdem beeinträchtigt werden: Wenn über mehrere Wochen der bestimmungsgemässe Betrieb der Trinkwasserverteilsysteme nicht gewährleistet ist, erhöht sich durch die vermehrte Stagnation des Trinkwassers das Risiko für eine Legionellenkontamination.
Die Hausinstallationen können auch durch andere Mikroorganismen übermässig verkeimt werden. Die Branchenverbände SVGW und suissetec haben zusammen ein Faktenblatt erarbeitet, in dem die nötigen Massnahmen zur Gewährleistung der einwandfreien Trink- und Duschwasserqualität beschrieben sind.
Eine Übertragung des neuen Coronavirus' durch Lebensmittel auf den Menschen ist bis jetzt nicht beobachtet worden.
Es gelten daher nach wie vor die üblichen Hygieneregeln:
Vorteile:
- Richtig waschen
- Richtig erhitzen
- Richtig trennen
- Richtig kühlen
Siehe auch unter: www.sichergeniessen.ch.
Zusätzlichen Schutz bieten allgemeine Hygieneempfehlungen, wie beispielsweise die Hände mehrmals täglich gründlich mit Seife waschen.
Hände- und Flächendesinfektionsmittel benötigen eine Zulassung als Biozidprodukte. Zur Vermeidung von Versorgungsengpässen hat die Anmeldestelle Chemikalien im Frühjahr 2020 zwei Ausnahmebewilligungen für das Inverkehrbringen von Desinfektionsmitteln auf der Basis von Alkohol bzw. Aktivchlor erlassen.
Diese Ausnahmebewilligungen waren bis zum 31.08.2020 befristet. Seither ist für die Herstellung oder den Import von Hände- und Desinfektionsmitteln wieder eine reguläre Zulassung für Biozidprodukte erforderlich.
Produkte, die bis zum 31.08.2020 unter einer Ausnahmebewilligung importiert oder produziert wurden, dürfen jedoch bis längstens am 28.02.2021 abverkauft werden.
Weitere Informationen zum Inverkehrbringen von Desinfektionsmitteln sind bei der Anmeldestelle Chemikalien (BAG) aufgeschaltet:
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Pandemievorsorgeplanung Kanton Zürich (10.2016) PDF | 35 Seiten | Deutsch | 979 KB
- Download Pandemievorsorge: Leitfaden für Spitexorganisationen (08.2018) PDF | 34 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Pandemievorsorge: Schreiben an Gemeinden (09.2019) PDF | 2 Seiten | Deutsch | 130 KB
- Download Pandemievorsorge: Schreiben an Stationäre Pflegeeinrichtungen (09.2019) PDF | 2 Seiten | Deutsch | 149 KB
- Download Pandemievorsorge: Schreiben an Spitäler (09.2019) PDF | 2 Seiten | Deutsch | 188 KB
- Download Pandemievorsorge: Schreiben an Spitexorganisationen (10.2018) PDF | 2 Seiten | Deutsch | 141 KB
Kontakt
Gesundheitsdirektion – Coronavirus Hotline
Coronavirus-Hotline