Coronavirus

Welche Massnahmen gelten, wie Sie bei einer Infektion vorgehen, alles zur Impfung: Wir haben diverse Informationen rund um die Corona-Pandemie zusammengestellt.

Inhaltsverzeichnis

Aktuelle Massnahmen

Der Bundesrat verlängert die im Dezember beschlossenen Massnahmen gegen das Coronavirus vorerst bis zum 28. Februar und verschärft die nationalen Massnahmen ab dem 18. Januar 2021 zudem wie folgt:

  • Schliessung von Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs
  • Einschränkung für private Veranstaltungen und Menschenansammlungen (max. 5 Personen)
  • Homeoffice-Pflicht
  • Maskenpflicht am Arbeitsplatz in Innenräumen
  • Schutz besonders gefährdeter Personen

Im Kanton Zürich gilt ab dem 25. Januar 2021 für Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse der Primarstufe eine Maskenpflicht auf dem Schulareal und in den Unterrichtsräumen. Ausserdem müssen die Mittelschulen im Kanton bis spätestens am 1. Februar die Schülerzahl vor Ort um die Hälfte reduzieren.

Einreise-Quarantäne

Seit dem 6. Juli 2020 müssen sich Einreisende aus Risikoländern in Quarantäne begeben. Hier finden Sie die entsprechenden Formulare:

Erweiterte Teststrategie

Der Bund übernimmt ab dem 28. Januar 2021 die Kosten für repetitive Tests bei Personen ohne Symptome. Für Tests in Situationen mit erhöhtem Übertragungsrisiko ist eine Genehmigung des Kantonsärztlichen Dienstes erforderlich. Unter dem folgenden Link können Sie eine solche Genehmigung beantragen.

Verdacht auf Infektion

Falls Sie Symptome haben oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten, finden Sie hier Informationen zum weiteren Vorgehen.

 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Sie haben Symptome einer akuten Atemwegsinfektion (zum Beispiel Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen und/oder einen plötzlichen Verlust des Geruchs- und/oder Geschmacksinns, welche durch das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) verursacht sein kann?

Isolieren Sie sich unverzüglich zu Hause, damit Sie andere Personen nicht anstecken, und lassen Sie sich testen. Wichtig ist, dass der Test auf das Coronavirus bereits bei leichten Symptomen umgehend durchgeführt wird. Begeben Sie sich aber nur nach vorheriger telefonischer bzw.  online Anmeldung in die Arztpraxis, ein Testzentrum oder eine Test-Apotheke.

Die Dauer der Isolation ist abhängig vom Testergebnis. Bei einem positiven Testergebnis wird sich der kantonsärztliche Dienst per SMS oder E-Mail bei Ihnen melden und Ihnen weitere Informationen und Anweisungen geben.

Vorteile:

Der Bund übernimmt die Kosten für PCR-Tests und Antigen-Schnelltests, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

Vorteile:

  • Sie haben Symptome, die zu COVID-19 passen.
  • Sie erhalten eine Meldung der SwissCovid App, dass Sie Kontakt mit einer infizierten Person hatten. 
  • Sie befinden sich in Quarantäne aufgrund eines engen Kontaktes zu einer infizierten Person. Sie können sich einmalig ab dem 5. Tag nach dem Kontakt testen lassen. Ein negativer Test beendet die Quarantäne jedoch nicht vorzeitig.
  • Die kantonale Stelle oder ein Arzt/eine Ärztin ordnet bei Ihnen einen Test im Rahmen einer Ausbruchsuntersuchung an.
  • Sie sind aufgerufen, sich testen zu lassen, um einen grossflächigen Ausbruch zu verhindern z.B. in Schulen, in Skigebieten, in bestimmten Regionen usw. In diesem Fall werden Sie von der kantonalen Stelle kontaktiert.
  • Sie testen sich, um besonders gefährdete Personen zu schützen, z.B.  vor einem Besuch in einem Spital oder Alters- und Pflegeheim. In diesem Fall werden Sie direkt von der jeweiligen Einrichtung zum Testen vor Ort aufgefordert (wenn Sie sich extern vor dem Besuch testen lassen, werden die Kosten dafür nicht übernommen).

Der Bund übernimmt die Testkosten nicht, wenn:

  • Sie ein negatives Testresultat für eine Reise benötigen.
  • Der Test auf Wunsch Ihres Arbeitgebers erfolgt.
  • Der Test im Ausland durchgeführt wird.
  • Tests als Bestandteil von Schutzkonzepten für Hotels, Messen, internationale Kongresse, Sportveranstaltungen oder am Arbeitsplatz eingesetzt werden.

Weiterführende Informationen zur Vergütung der diagnostischen Analyse auf SARS-CoV-2 entnehmen Sie dem folgenden Faktenblatt und den «Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien» des BAG :

Sie hatten engen Kontakt mit einer am neuen Coronavirus erkrankten Person? Enger Kontakt heisst, dass Sie sich in der Nähe (Abstand von weniger als 1,5 Metern) einer infizierten Person während mehr als 15 Minuten ohne Schutz wie Maske oder Plexiglas aufgehalten haben. War diese Person gleichzeitig ansteckend, dann müssen Sie sich umgehend für zehn Tage zu Hause in Quarantäne begeben. Der kantonsärztliche Dienst wird sich bei Ihnen per SMS oder E-Mail melden und Ihnen weitere Informationen und Anweisungen geben. 

Virusmutation: Quarantäne auch für Kontakte von Kontakten

Auch in Zürich gibt es erste Fälle der neuen Virusmutation, welche zuerst in Grossbritannien und Südafrika entdeckt wurde. Gemäss aktuellem Wissen sind die Krankheitsverläufe vergleichbar mit dem bekannten Corona-Virusstamm, die Mutation ist aber bedeutend ansteckender. Um die Ausbreitung verlangsamen zu können, ist deshalb ein intensives Contact Tracing wichtig. Auch im Kanton Zürich wird bei Verdacht auf eine Mutation eine PCR-Testung veranlasst und für Kontakte sowie Kontakte der Kontakte eine Quarantäne angeordnet. Das Vorgehen entspricht den Empfehlungen des BAG und stützt sich auf das Epidemiengesetz.

Hotlines für Ihre Fragen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Telefon: 0800 044 1 17

Ihre Fragen rund um die Pandemie beantworten wir von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr, am Samstag und Sonntag zwischen 9 und 16 Uhr.

Telefon: 0800 33 66 55

Medizinische Fragen zum Coronavirus, rund um die Uhr.

Telefon: +41 44 404 52 52

Mit dieser Nummer werden Sie bei positivem Testresultat kontaktiert oder Sie rufen uns darauf bei Fragen an.

Telefon: +41 58 377 88 92

Für Ihre Fragen zur COVID-19-Impfung, täglich 6 bis 23 Uhr.

Telefon: +41 58 462 21 00 

Für Fragen von Fachpersonen zum Coronavirus und zur COVID-19-Impfung, täglich 7 bis 20 Uhr.

Gesundheitliche Lage

Kategorie Anzahl Personen1Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich / Wert
Neue positive Fälle in den letzten 24 Stunden 257
Reproduktionswert (Quelle: ETH) 0,85
Hospitalisierte 208
davon in Intensivpflege 49
davon mit künstlicher Beatmung 36
Verstorbene seit Pandemiebeginn 1205
davon in Alters- und Pflegeheimen 755
davon im Spital 432
davon Zuhause 18
Personen in Isolation 2296
Personen in Quarantäne 5469

Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich

Diese Zahlen wurden publiziert am 5. Februar 2021 um 14.30 Uhr. Die Zahlen zur Isolation und Quarantäne werden jeweils dienstags und donnerstags aktualisiert.

Lagebulletin COVID-19

Lagebulletin COVID-19
Lagebulletin COVID-19
Herausgeber und Bezug
Gesundheitsdirektion Kanton Zürich

Entwicklung der kantonalen Fallzahlen

Pro Tag positiv getestete Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich

Informationen zu den Daten und Bezug
Ressource: COVID_19 Fallzahlen Kanton Zürich Total

Vollzug

Erfassung der Kontaktdaten von Flugreisenden aus Risikogebieten am Flughafen Zürich

  • Seit 4.8.2020: 138'162 (davon 29'378 für den Kanton Zürich)
  • Letzte 7 Tage: 2571 (davon 443 für den Kanton Zürich)
  • Vorwoche: 2842 (davon 561 für den Kanton Zürich)

Kontrollen Einhaltung der Quarantäne

  • Seit 1.8.2020: 4387
  • Letzte 7 Tage: 136
  • Vorwoche: 152

Kontrollen von Schutzmassnahmen (Schutzkonzepte, Maskenpflicht etc.)

  • Letzte 7 Tage: 1681 (726 Mängelfeststellungen); davon Kontrollen Maskenpflicht/Ansammlungen: 772 (534 Bemängelungen)
  • Vorwoche: 1310 (1208 Mängelfeststellungen); davon Kontrollen Maskenpflicht/Ansammlungen: 370 (1067 Bemängelungen)   

So schützen wir uns

Wir müssen uns darauf einstellen, längere Zeit mit dem neuen Coronavirus zu leben. Vor einer Ansteckung schützen Sie sich am besten, indem Sie weiterhin konsequent die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Vorteile:

  • Waschen Sie Ihre Hände oft und gründlich mit Seife. Die Seife macht das Virus unschädlich.
  • Vermeiden Sie Händeschütteln.
  • Verzichten Sie auf Umarmungen und Begrüssungsküsse.
  • Niesen oder husten Sie nur ins Taschentuch oder in die Armbeuge.
  • Entsorgen Sie Taschentücher nur in geschlossenen Behältnissen.
  • Handschuhe im Alltag zu tragen, wird nicht empfohlen. Sie bieten keinen ausreichenden Schutz vor einer Ansteckung und vermitteln eine falsche Sicherheit.

Das Risiko einer Übertragung des neuen Coronavirus in Innenräumen lässt sich durch geeignete Lüftungsmassnahmen reduzieren. Deshalb wird empfohlen, in allen Räumen, in denen sich Personen aufhalten, regelmässig zu lüften.

Beachten Sie dabei folgendes:

Vorteile:

  • Öffnen Sie dazu die Fenster immer vollständig und sorgen Sie für Durchzug beim Lüften.
  • Lüften Sie alle Räume regelmässig und häufig. Je mehr Personen sich in einem Raum befinden und je kleiner der Raum ist, desto häufiger soll er gelüftet werden.
  • Lüften Sie die Räume in Ihrem Zuhause drei- bis fünfmal täglich für 5 bis 10 Minuten.
  • Lüften Sie Räume, in denen sich mehrere Personen längere Zeit aufhalten (z.B. Arbeitsräume, Aufenthaltsräume, Homeoffice-Räume), alle 1 bis 2 Stunden für 5 bis 10 Minuten.
  • Lüften Sie Schulzimmer mindestens nach jeder Lektion.

Wichtig: Eine gute Durchlüftung kann Ansteckungen durch engen Kontakt nicht verhindern. Abstandhalten, Maske tragen sowie Hygienemassahmen bleiben die wirksamsten Massnahmen.

Vorteile:

  • Halten Sie stets 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen, beim Anstehen, in Sitzungen, im öffentlichen Verkehr. Abstandhalten ist die wirkungsvollste präventive Verhaltensweise.
  • Wenn Abstandhalten nicht möglich ist, tragen Sie eine Maske. 
  • Ebenso müssen Sie eine Maske zu tragen, wenn Sie eine Dienstleistung in Anspruch nehmen oder eine Veranstaltung besuchen, bei welcher im Schutzkonzept eine Maskenpflicht vorgeschrieben ist.
  • Eine Maskenpflicht gilt schweizweit im gesamten öffentlichen Verkehr und in Flugzeugen, in allen öffentlichen Innenräumen, in Innenräumen wie Aussenräumen der Warte- und Zugangsbereiche aller Bahnhöfe, Flughäfen, Bus- und Tramhaltestellen sowie in Gastronomiebetrieben, wenn nicht sitzend.

Die Regeln «Testen», «Tracing», «Isolation und Quarantäne» dienen dazu, die Infektionsketten von Mensch zu Mensch zu entdecken und zu stoppen. Gemäss aktuellem Wissen können wir so die Ausbreitung des neuen Coronavirus am wirksamstem kontrollieren und weiter eindämmen.

Vorteile:

  • Infektionen früh erkennen: bei Symptomen sofort testen lassen und zuhause bleiben.
  • Infektionsketten identifizieren: Ermittlung und Information von engen Kontaktpersonen und zur Rückverfolgung die Kontaktdaten angeben.
  • SwissCovid App downloaden und aktivieren.
  • Bei positivem Test: Isolation.
  • Bei Kontakt mit positiv getesteter Person: Quarantäne.

Wenn Sie älter als 65 Jahre sind oder eine Vorerkrankung haben, vermeiden Sie Orte mit hohem Personenaufkommen (zum Beispiel Bahnhöfe, öffentliche Verkehrsmittel) und Stosszeiten (zum Beispiel Einkaufen am Samstag, Pendelverkehr).

Unterstützung in Notlagen

Psychisch gesund bleiben

Pflegen Sie in dieser herausfordernden Zeit auch Ihre psychische Gesundheit. Viele Menschen leiden angesichts der Corona-Situation an Sorgen, Ängsten oder sogar Panik.

Finden Sie hier vielfältige Tipps und Angebote rund um das Thema:

Arbeitslosigkeit

Wenn Sie entlassen wurden bzw. wenn Sie die Kündigung erhalten haben: Melden Sie sich bei Ihrem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV).

Sozialhilfe

Wenn Sie in finanzielle Not geraten: Melden Sie sich sofort bei Ihrer Wohngemeinde.

Beratungen für Familien 

Anlaufstelle

Sei es, dass Ihnen alles über den Kopf wächst oder Sie nur eine praktische Frage zum Familienleben haben – rufen Sie uns unverbindlich an.

Wir beraten Familien mit Kindern zwischen 0 und 18 Jahren. Ab dem 15. Juni sind dafür persönliche Beratungen vor Ort in den Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) und teilweise auch an anderen Beratungsstellen wieder möglich. Dies unter Einhaltung der Schutzmassnahmen des BAG.

Weiterhin sind wir telefonisch oder per Fernberatung (Zoom) für Sie da.

Finden Sie das kjz in Ihrer Region.

Häusliche Gewalt – Hilfe & Beratung

Das Gewaltschutzgesetz wird auch während der Corona-Pandemie konsequent umgesetzt und Gefährderinnen und Gefährder weggewiesen. Zum Schutz der Opfer sind Frauenhäuser und Schutzinstitutionen für Minderjährige offen. Alle Beratungsstellen für Opfer und Tatpersonen stehen mit ihren Angeboten zur Verfügung. Die Beratungen finden per Telefon, E-Mail oder online statt.

Auf unserer Notfallkarte finden Sie ein Verzeichnis der Kontaktstellen im Kanton Zürich. Im Notfall wählen Sie die Telefonnummer 117. Wir sind für Sie da. Melden Sie sich und wir helfen. Sofort und auch später.

COVID-19-Sonderstab 

Der vom Regierungsrat eingesetzte Covid-19-Sonderstab unter der Leitung von Bruno Keller, Kommandant der Kantonspolizei Zürich, berät die Regierung bei ihren Entscheiden und koordiniert die Umsetzung der Massnahmen. Das Gremium beobachtet laufend die Lage und erarbeitet nach sachlichen, objektivierbaren Kriterien Szenarien und mögliche Massnahmen. Diese müssen verhältnismässig sowie um- und durchsetzbar sein.

Im Sonderstab sind nahezu alle kantonalen Direktionen, die Städte Zürich und Winterthur sowie der Gemeindepräsidentenverband vertreten. Abgedeckt werden zunächst die Fachbereiche Gesundheit/Epidemiologie, Einreise und polizeilicher Vollzug. Bei Bedarf greift der Stab auf weitere Fachbereiche in den Direktionen zurück.

Lebensmittel & Desinfektionsmittel

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die Coronakrise führt dazu, dass gewisse Zutaten und Verpackungsmaterialien in der Lebensmittelindustrie fehlen und ersetzt werden müssen. Deshalb stimmen die Angaben auf der Verpackung bei gewissen Lebensmitteln nicht mehr mit dem Inhalt überein. Um die Verfügbarkeit dieser Produkte zu sichern und Food Waste vorzubeugen, verabschiedete der Bundesrat eine Änderung der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung.

Abweichungen werden befristet toleriert, sofern die betroffenen Lebensmittel mit einem roten Kleber versehen werden. Dieser muss auf eine Internetseite verweisen, auf welcher über die tatsächlichen Eigenschaften (Zusammensetzung, Herkunft der Zutaten, Herstellungsmethode) des Lebensmittels und über den Grund der Abweichung informiert wird. Dieses Vorgehen ist nur dann zulässig, wenn es in keiner Weise die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten (z. B. bei Allergieproblemen) gefährdet

Die Änderung ist ab 17.04.2020 und während sechs Monaten gültig:

Das Kantonale Labor hat vermehrt Anfragen zu Nahrungsergänzungsmitteln als Vorbeugung und Therapie gegen Coronaviren erhalten.

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und keine Heilmittel. Es gibt kein Nahrungsergänzungsmittel, welches das Immunsystem stärkt oder den Körper vor einer Infektion mit Coronaviren schützen könnte.

Schutz- oder Heilanpreisungen für Nahrungsergänzungsmittel sind verboten. Eine zu hohe Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen kann schädlich sein.

Sicherstellung der Hygiene in vorübergehend ungenutzten Gebäude-Trinkwasserinstallationen während der COVID-19-Pandemie:

Als Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus‐Infektionen mussten schweizweit Schulen, Sportanlagen, Schwimmbäder, Hotels, Restaurants und andere Gebäude geschlossen oder in der Nutzung stark eingeschränkt werden.

Das Coronavirus ist nicht über das Trinkwasser übertragbar. Die Trinkwasserqualität kann aber trotzdem beeinträchtigt werden: Wenn über mehrere Wochen der bestimmungsgemässe Betrieb der Trinkwasserverteilsysteme nicht gewährleistet ist, erhöht sich durch die vermehrte Stagnation des Trinkwassers das Risiko für eine Legionellenkontamination.

Die Hausinstallationen können auch durch andere Mikroorganismen übermässig verkeimt werden. Die Branchenverbände SVGW und suissetec haben zusammen ein Faktenblatt erarbeitet, in dem die nötigen Massnahmen zur Gewährleistung der einwandfreien Trink- und Duschwasserqualität beschrieben sind.

Eine Übertragung des neuen Coronavirus' durch Lebensmittel auf den Menschen ist bis jetzt nicht beobachtet worden.

Es gelten daher nach wie vor die üblichen Hygieneregeln:

Vorteile:

  • Richtig waschen 
  • Richtig erhitzen
  • Richtig trennen
  • Richtig kühlen

Siehe auch unter: www.sichergeniessen.ch.

Zusätzlichen Schutz bieten allgemeine Hygieneempfehlungen, wie beispielsweise die Hände mehrmals täglich gründlich mit Seife waschen.

Hände- und Flächendesinfektionsmittel benötigen eine Zulassung als Biozidprodukte. Zur Vermeidung von Versorgungsengpässen hat die Anmeldestelle Chemikalien im Frühjahr 2020 zwei Ausnahmebewilligungen für das Inverkehrbringen von Desinfektionsmitteln auf der Basis von Alkohol bzw. Aktivchlor erlassen.

Diese Ausnahmebewilligungen waren bis zum 31.08.2020 befristet. Seither ist für die Herstellung oder den Import von Hände- und Desinfektionsmitteln wieder eine reguläre Zulassung für Biozidprodukte erforderlich.

Produkte, die bis zum 31.08.2020 unter einer Ausnahmebewilligung importiert oder produziert wurden, dürfen jedoch bis längstens am 28.02.2021 abverkauft werden.

Weitere Informationen zum Inverkehrbringen von Desinfektionsmitteln sind bei der Anmeldestelle Chemikalien (BAG) aufgeschaltet:

Massnahmen für die Händehygiene sind Bestandteil praktisch aller Schutzkonzepte zur Bekämpfung der Covid-19 Epidemie. Vor oder in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Läden, Einkaufszentren, Schulen, Verwaltungsgebäuden, Bahnhöfen usw. werden deshalb Flaschen oder Spendergeräte mit Desinfektionsmitteln bereitgestellt. Auch diese Mittel müssen zur Information der Verwenderinnen und Verwender eine minimale  Kennzeichnung aufweisen. Die Anforderungen an solche Gebinde sind auf einem Infoblatt zusammengestellt.

Es kann von der Website der chemsuisse heruntergeladen werden: Download Infoblatt

Kontakt

Gesundheitsdirektion – Coronavirus Hotline

Telefon

+41 80 004 41 17

Coronavirus-Hotline

Für dieses Thema zuständig: