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Neuartiges Coronavirus (COVID-19)

Umbenennung von Krankheit und Erreger

Am 11.02.2020 verlautbarte die WHO einen offiziellen Namen für die Erkrankung: COVID-19 (coronavirus disease 2019). Die Bezeichnung für den Erreger wurde von 2019-nCoV auf SARS-CoV-2 geändert.

Aktuelle Situation Österreich 04.03.2020 / 17:45 Uhr

In Österreich wurden bisher 29 bestätigte Erkrankungsfälle gemeldet: Wien (15), Niederösterreich (5), Steiermark (4), Tirol (2) und Salzburg (3).

Am 25.2.2020 wurden zum ersten Mal in Österreich (Tirol, Innsbruck) zwei Personen positiv auf COVID- 19 getestet. Es handelt sich um zwei junge Erwachsene, die vor wenigen Tagen aus Norditalien zurückgekehrt sind. Die beiden Patienten werden nun in der Innsbrucker Klinik isoliert. Weitere Maßnahmen, wie etwa die Kontaktpersonennachverfolgung, werden derzeit durch die zuständige Gesundheitsbehörde umgesetzt.

Das Gesundheitsministerium beobachtet die aktuellen Entwicklungen sehr genau und ist mit den zuständigen nationalen und internationalen Behörden im stetigen Austausch.

Am Flughafen Wien Schwechat gilt eine erhöhte Aufmerksamkeit. Passagiere, die derzeit direkt aus Peking in Wien landen, werden vor ihrem Abflug in China bereits untersucht und die Behörden kontrollieren auch, ob sie in der jüngsten Vergangenheit in der Krisenregion rund um Wuhan waren.

Zudem werden Reisende, die direkt aus China nach Österreich mit dem Flugzeug einreisen, mit einem Temperaturscanner kontrolliert, um eine etwaige Erkrankung, die während des Flugs von Peking nach Wien aufgetreten sein könnte, zu erkennen. Das ist eine weitere Sicherheitsmaßnahme, um ein mögliches Auftreten von SARS-CoV-2 in Österreich zu verhindern.

Darüber hinaus gibt es für Reisende zusätzliches mehrsprachiges Informationsmaterial (Plakate, Flyer), das über SARS-CoV-2 und entsprechende Verhaltensregeln informiert.

Aktuelle Situation International 04.03.2020

Weltweit wurden bisher insgesamt 93.076 bestätigte Fälle bekannt gegeben, 80.380 davon meldete China. Die Anzahl der Todesfälle beträgt derzeit 3.202. Diese traten fast alle in China auf. Todesfälle wurden auch im Iran (77), Italien (80), Südkorea (34), im Zuge eines Aufenthalts auf einem Kreuzfahrtschiff in Japan (6), in Japan (6), den USA (6), Frankreich (4), Australien (1), Taiwan (1), Thailand (1), San Marino (1) und auf den Philippinen (1) gemeldet.

Derzeit betroffene Länder und Territorien sind China, Südkorea, Iran, Japan, Singapur, Bahrain, Kuwait, Thailand, Taiwan, Malaysia, Vereinigte Arabische Emirate, Irak, Vietnam, Israel, Libanon, Oman, Pakistan, Indien, Philippinen, Katar, Indonesien, Afghanistan, Kambodscha, Jordanien, Nepal, Saudi Arabien, Sri Lanka, USA, Kanada, Ecuador, Mexiko, Brasilien, Argentinien, Chile, Dominikanische Republik, Algerien, Ägypten, Morokko, Nigeria, Senegal, Tunesien, Australien, Neuseeland, Italien, Frankreich, Deutschland, Spanien, Vereinigtes Königreich, Schweiz, Norwegen, Österreich, Schweden, die Niederlande, San Marino, Kroatien, Griechenland, Finnland, Dänemark, Aserbaidschan, Tschechische Republik, Georgien, Island, Rumänien, Belgien, Russland, Portugal, Andorra, Armenien, Weißrussland, Estland, Irland, Litauen, Luxemburg, Monaco und Nordmazedonien.

In der EU, dem EWR, dem Vereinigten Königreich, Monaco, San Marino und der Schweiz wurden bisher 3.351 bestätigte Fälle gemeldet.

Aktuelle Situation in Italien 04.03.2020

Seit 22.2.2020 kommt es zu einem rapiden Anstieg an COVID-19-Fällen in Italien. Bis dato wurden aus Italien 2.263 bestätigte Fälle und 79 Todesfälle gemeldet. Betroffene Regionen sind die Lombardei, Emilia-Romagna, Venetien, Piemont, Marken, Ligurien, Kampanien, Toskana, Sizilien, Latium, Friaul-Julisch-Venetien, Abruzzen, Apulien, Umbrien und Kalabrien, Molise, Basilikata und Sardinien. Zurzeit werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, unter anderem Verbote verhängt, betroffene Gemeinden/Regionen zu betreten oder diese zu verlassen. Demonstrationen und Veranstaltungen wurden abgesagt, Museen geschlossen und Quarantäne und aktive Überwachung jener betrieben, die engen Kontakt zu Menschen hatten, die vom Virus betroffen sind.

Partielle Reisewarnung: Für die gesamte Lombardei sowie die Gemeinde Vò Euganeo in Venetien gilt die Sicherheitsstufe 5. In den Gemeinden Codogno, Castiglione d’Adda, Casalpusterlengo, Fombio, Maleo, Somaglia, Bertonico, Terranova dei Passerini, Castelgerundo und San Fiorano in der Lombardei sowie Vò Euganeo in Venetien wurden von den italienischen Behörden Ein- bzw. Ausreisesperren verhängt. Vor Reisen wird gewarnt.

Reiseinformationen für Italien mit entsprechenden aktuellen Hinweisen finden Sie auf der Seite des Außenministeriums unter https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/italien/

Übersicht

In China werden seit Dezember 2019 Krankheitsfälle, die durch SARS-CoV-2 ausgelöst wurden, gemeldet. Am stärksten betroffen ist die Provinz Hubei, insbesondere die Metropole Wuhan (circa 11 Millionen Einwohner). Den Ausgangspunkt bildet ein dortiger Tiermarkt, auf dem sich zunächst die meisten der später erkrankten Personen aufhielten. Der Markt wurde daraufhin am 1. Jänner 2020 geschlossen und desinfiziert. Die genaue Ausbruchsquelle ist derzeit noch unbekannt. Die Möglichkeit einer Mensch-zu Mensch-Übertragung ist laut Weltgesundheitsorganisation nachgewiesen. Als häufigste initiale Symptome werden Fieber, Husten und Atembeschwerden beschrieben. Bei 81% der Erkrankten wurde ein milder Verlauf festgestellt. Zu schweren Verläufen kam es bei 14% der Fälle. Neben China wurden nach und nach auch Fälle in anderen Ländern gemeldet, darunter auch in Europa (siehe „Aktuelle Situation international“). Laut chinesischen Behörden sind derzeit Reiseverbindungen von und zu Wuhan sowie weiteren Städten eingestellt. Öffentliche Veranstaltungen wurden abgesagt, um eine Verbreitung der Krankheit einzudämmen. Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit werden laufend erweitert.

Am 30.01.2020 trat das Notfallkomitee der WHO zusammen und rief einen Gesundheitsnotstand internationaler Tragweite aus (Public Health Event of International Concern). In einem offiziellen Statement wurden die Hintergründe und damit einhergehende Maßnahmenempfehlungen zusammengefasst. Weltweit werden alle Staaten dazu aufgerufen, das gemeinsame Vorgehen gegen eine Weiterverbreitung des Virus zu verstärken. Neben bisher getroffenen Maßnahmen sollen der Informationsaustausch und das Zusammenwirken in Forschungsbelangen intensiviert werden. Betont wurde die Notwendigkeit der gegenseitigen Unterstützung, eine Reise- oder Handelseinschränkung wurde nicht ausgesprochen.

Für Österreich hat der Ausruf des internationalen Gesundheitsnotstandes zunächst keine direkten Konsequenzen, da den Empfehlungen der WHO bereits nachgekommen wird.

Am 13.02.2020 berieten in Brüssel die EU-Gesundheitsminister bei einer Sonderratssitzung über COVID-19 mit dem Hauptziel der Aufrechterhaltung der Situation in Europa.

Risikoeinschätzung der ECDC: (kann sich durch neue Erkenntnisse kurzfristig ändern, Stand 02.03.2020):

  • Das Risiko einer COVID-19-Infektion für BürgerInnen innerhalb der EU, des EWR sowie des Vereinigten Königreichs ist derzeit moderat bis hoch.
  • Das Risiko einer Ansteckung für BürgerInnen der EU, des EWR sowie des Vereinigten Königreichs, die sich in einer Region ohne bestätigte Fälle oder mit mehreren bestätigten importierten Fällen oder mit begrenzter lokaler Übertragung aufhalten oder dorthin reisen, ist derzeit niedrig bis moderat. 
  • Das Risiko einer Ansteckung für BürgerInnen der EU, des EWR sowie des Vereinigten Königreichs, die sich in Gebieten aufhalten, in der eine weiter verbreitete lokale Übertragung herrscht, oder dorthin reisen, ist derzeit hoch.
  • Das Risiko einer Häufung (sog. „Clusterbildung“) an COVID-19-Fällen in anderen Ländern der EU, des EWR sowie im Vereinigten Königreich, ist derzeit moderat bis hoch.
  • Das Risiko einer weiteren Ausbreitung und anhaltender Übertragung von COVID-19 in der EU, dem EWR sowie dem Vereinigten Königreich wird in den nächsten Wochen als moderat bis hoch angesehen.

Nähere Informationen zur Risikoeinschätzung der ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) finden Sie hier: https://www.ecdc.europa.eu/en/current-risk-assessment-novel-coronavirus-situation

Empfehlungen für Reisende in/aus Risikogebiete/n

Aktuelle Hinweise des Außenministeriums hinsichtlich Sicherheitsrisiko und Reisewarnungen finden Sie unter: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/

Reisende nach China sollten Folgendes während Ihres Aufenthalts beachten:

  • Aktuelle Hinweise des Außenministeriums hinsichtlich Sicherheitsrisiko und Reisewarnungen finden Sie unter: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/
  • Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig mit alkoholhaltigem Desinfektionsmitteln bzw. Wasser und Seife
  • Wenn Sie husten oder niesen, bedecken Sie Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch bzw. Ihrer Ellenbeuge (nicht mit den Händen); entsorgen Sie das Papiertaschentuch umgehend und waschen Sie danach Ihre Hände
  • Vermeiden Sie den Kontakt zu kranken Menschen, die an Fieber und Husten leiden
  • Wenn Sie Symptome wie Fieber, Husten oder Atembeschwerden entwickeln, suchen Sie nach Möglichkeit zunächst telefonisch medizinische Hilfe auf und beschreiben Sie Ihre Reiseroute
  • Vermeiden Sie Kontakt zu Tieren (lebend oder tot)
  • Meiden Sie Märkte mit lebenden Tieren oder tierischen Produkten
  • Vermeiden Sie den Verzehr von rohen oder nicht gar gekochten Tierprodukte

Reisende in andere Risikogebiete (außer China) sollten Folgendes während Ihres Aufenthalts beachten:

  • Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig mit alkoholhaltigen Desinfektionsmitteln bzw. Wasser und Seife
  • Wenn Sie husten oder niesen, bedecken Sie Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch bzw. Ihrer Ellenbeuge (nicht mit den Händen); entsorgen Sie das Papiertaschentuch umgehend und waschen Sie danach Ihre Hände
  • Vermeiden Sie den Kontakt zu kranken Menschen, die an Fieber und Husten leiden
  • Wenn Sie Symptome wie Fieber, Husten, Halsschmerzen oder Atembeschwerden entwickeln, suchen Sie nach Möglichkeit zunächst telefonisch medizinische Hilfe auf und beschreiben Sie Ihre Reiseroute

Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die Fieber, Husten, Halsschmerzen oder Atemprobleme bekommen, sollten Folgendes beachten:

Sollten Sie während Ihrer Reise oder 14 Tage nach Ihrer Rückkehr aus einem Risikogebiet Symptome wie Fieber, Husten, Halsschmerzen oder Atembeschwerden entwickeln, gelten folgende Empfehlungen:

  • Bleiben Sie zu Hause und rufen Sie die Gesundheitsnummer 1450
  • Geben Sie Ihre Beschwerden sowie Ihre Reiseroute bekannt und folgen Sie den weiteren Anweisungen
  • Wenn Sie husten oder niesen, bedecken Sie Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch bzw. Ihrer Ellenbeuge (nicht mit den Händen); entsorgen Sie das Papiertaschentuch umgehend und waschen Sie danach Ihre Hände

Information für medizinisches Fachpersonal bezüglich SARS-CoV-2

Eine Verordnung zur Einführung einer amtlichen Meldepflicht für Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle durch  SARS-CoV-2 wurde vom Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit, und Konsumentenschutz erlassen.

Zusätzlich wurde die Verordnung betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen (Absonderungsverordnung), BGBl. Nr. 39/1915, durch BGBl. II Nr. 21/2020, abgeändert.

Falldefinition SARS-CoV-2 (vormals 2019-nCoV)
 

Verdachtsfall

Personen mit akuten Symptomen einer respiratorischen Infektion (plötzliches Auftreten von mindestens einem der folgenden Symptome: Husten, Fieber, Kurzatmigkeit)

UND in den 14 Tagen vor Auftreten der Symptome:

  • Kontakt* mit einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall

ODER

  • Aufenthalt in einer Region in der von anhaltender Übertragung von SARS-CoV-2 ausgegangen werden muss: China, Italien (Regionen: Piemont, Emilia-Romagna, Lombardei und Venetien), Südkorea, Iran, Hongkong, Japan, Singapur.

Bestätigter Fall: Person mit labordiagnostischem Nachweis von SARS-CoV-2, unabhängig der Symptomatik

* Für die Kontaktdefinition siehe Management von Kontaktpersonen (SARS-CoV-2)

Risikogebiete (Regionen, in denen von anhaltender Übertragung von SARS-CoV-2 ausgegangen werden muss, tagesaktuell gültige Fassung, Stand: 04.03.2020):

  • China
  • Italien (Regionen: Piemont, Emilia-Romagna, Lombardei und Venetien)
  • Südkorea
  • Iran
  • Hongkong
  • Japan
  • Singapur

Fachinformationen

Ein entsprechender Virusnukleinsäure-Nachweis ist nach telefonischer Rücksprache (01 40160 65517) am Zentrum für Virologie an der medizinischen Universität Wien möglich: https://www.virologie.meduniwien.ac.at/                                                       

Information für niedergelassene Ärztinnen/Ärzte: Vorgehen bei Verdacht auf SARS-CoV-2 Infektion

Information zur Kontakpersonennachverfolgung: Management von Kontaktpersonen (SARS-CoV-2)  

Informationen zur krankenhaushygienischen Vorgangsweise erhalten Sie unter dem folgenden Link: nCoV - Krankenhaushygienische Informationen

Weitere Informationen zu Blut- und Gewebespenden finden Sie unter folgendem Link: https://www.basg.gv.at/marktbeobachtung/amtliche-nachrichten/detail/novel-corona-virus-2019-ncov           

Empfehlungen zur Risikobewertung von Großveranstaltungen:  Checkliste Großveranstaltungen                    

Weitere Informationen

Von der WHO wurden unterstützende Dokumente erstellt, die auf der WHO-Webseite abrufbar sind: https://www.who.int/

Weitere aktuelle Informationen sind auch auf der Webseite der ECDC abrufbar: https://www.ecdc.europa.eu/en/novel-coronavirus-china

Informationen der „National Health Commission of the People’s Republic of China” unter: http://www.nhc.gov.cn/

Inhaltlicher Stand: 03.03.2020