Neuartiges Coronavirus (COVID-19)
Umbenennung von Krankheit und Erreger
Am 11.02.2020 verlautbarte die WHO einen offiziellen Namen für die Erkrankung: COVID-19 (coronavirus disease 2019). Die Bezeichnung für den Erreger wurde von 2019-nCoV auf SARS-CoV-2 geändert.
Aktuelle Situation Österreich 09.03.2020 / 15:00 Uhr
In Österreich wurden bisher 131 bestätigte Covid-Fälle gemeldet: Niederösterreich (36), Wien (35), Steiermark (16), Tirol (16), Oberösterreich (11), Salzburg (9), Burgenland (4), Vorarlberg (3) und Kärnten (1).
Von Covid genesen: 2 Personen
Am 25.2.2020 wurden zum ersten Mal in Österreich (Tirol, Innsbruck) zwei Personen positiv auf COVID-19 getestet.
Das Gesundheitsministerium beobachtet die aktuellen Entwicklungen sehr genau und ist mit den zuständigen nationalen und internationalen Behörden im stetigen Austausch.
Am Flughafen Wien Schwechat gilt eine erhöhte Aufmerksamkeit. Passagiere, die derzeit direkt aus Peking in Wien landen, werden vor ihrem Abflug in China bereits untersucht und die Behörden kontrollieren auch, ob sie in der jüngsten Vergangenheit in der Krisenregion rund um Wuhan waren.
Zudem werden Reisende, die direkt aus China, Südkorea und dem Iran nach Österreich mit dem Flugzeug einreisen, mit einem Temperaturscanner kontrolliert, um eine etwaige Erkrankung zu erkennen. Das ist eine weitere Sicherheitsmaßnahme, um ein mögliches Auftreten von SARS-CoV-2 in Österreich zu verhindern.
Darüber hinaus gibt es für Reisende zusätzliches mehrsprachiges Informationsmaterial (Plakate, Flyer), das über SARS-CoV-2 und entsprechende Verhaltensregeln informiert.
Aktuelle Situation International 09.03.2020
China und über 90 weitere Länder/Gebiete (am stärksten betroffen sind Südkorea, Iran und Japan) haben insgesamt über 111.363 bestätigte COVID-19-Fälle bekannt gegeben.
Aktuelle Situation in Italien 09.03.2020
Seit 22.2.2020 kommt es zu einem rapiden Anstieg an COVID-19-Fällen in Italien. Bis dato wurden aus Italien über 7.000 Fälle gemeldet. Hauptsächlich betroffen sind die Regionen Piemont, Emilia-Romagna, Lombardei und Venetien. Zurzeit werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, unter anderem Verbote verhängt, betroffene Gemeinden/Regionen zu betreten oder diese zu verlassen. Demonstrationen und Veranstaltungen wurden abgesagt, Museen geschlossen und Quarantäne und aktive Überwachung jener betrieben, die engen Kontakt zu Menschen hatten, die vom Virus betroffen sind.
Reisewarnungen und Reiseinformationen für Italien (https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/italien/) und andere betroffene Länder mit entsprechenden aktuellen Hinweisen finden Sie auf der Seite des Außenministeriums unter: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/
Übersicht
In China werden seit Dezember 2019 Krankheitsfälle, die durch SARS-CoV-2 ausgelöst wurden, gemeldet. Am stärksten betroffen ist die Provinz Hubei, insbesondere die Metropole Wuhan (circa 11 Millionen Einwohner). Den Ausgangspunkt bildet ein dortiger Tiermarkt, auf dem sich zunächst die meisten der später erkrankten Personen aufhielten. Der Markt wurde daraufhin am 1. Jänner 2020 geschlossen und desinfiziert. Die genaue Ausbruchsquelle ist derzeit noch unbekannt. Die Möglichkeit einer Mensch-zu Mensch-Übertragung ist laut Weltgesundheitsorganisation nachgewiesen. Als häufigste initiale Symptome werden Fieber, Husten und Atembeschwerden beschrieben. Bei 81% der Erkrankten wurde ein milder Verlauf festgestellt. Zu schweren Verläufen kam es bei 14% der Fälle. Neben China wurden nach und nach auch Fälle in anderen Ländern gemeldet, darunter auch in Europa (siehe „Aktuelle Situation international“). Laut chinesischen Behörden sind derzeit Reiseverbindungen von und zu Wuhan sowie weiteren Städten eingestellt. Öffentliche Veranstaltungen wurden abgesagt, um eine Verbreitung der Krankheit einzudämmen. Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit werden laufend erweitert.
Am 30.01.2020 trat das Notfallkomitee der WHO zusammen und rief einen Gesundheitsnotstand internationaler Tragweite aus (Public Health Event of International Concern). In einem offiziellen Statement wurden die Hintergründe und damit einhergehende Maßnahmenempfehlungen zusammengefasst. Weltweit werden alle Staaten dazu aufgerufen, das gemeinsame Vorgehen gegen eine Weiterverbreitung des Virus zu verstärken. Neben bisher getroffenen Maßnahmen sollen der Informationsaustausch und das Zusammenwirken in Forschungsbelangen intensiviert werden. Betont wurde die Notwendigkeit der gegenseitigen Unterstützung, eine Reise- oder Handelseinschränkung wurde nicht ausgesprochen.
Für Österreich hat der Ausruf des internationalen Gesundheitsnotstandes zunächst keine direkten Konsequenzen, da den Empfehlungen der WHO bereits nachgekommen wird.
Am 13.02.2020 berieten in Brüssel die EU-Gesundheitsminister bei einer Sonderratssitzung über COVID-19 mit dem Hauptziel der Aufrechterhaltung der Situation in Europa.
Die aktuelle Risikoeinschätzung des Europäischen Zentrums für Krankheitskontrolle und Prävention (ECDC) für die Europäische Union kann unter: https://www.ecdc.europa.eu/en/current-risk-assessment-novel-coronavirus-situation eingesehen werden.
Empfehlungen für Reisende in/aus Risikogebiete/n
Aktuelle Hinweise des Außenministeriums hinsichtlich Sicherheitsrisiko und Reisewarnungen finden Sie unter: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/
Reisende nach China sollten Folgendes während Ihres Aufenthalts beachten:
- Aktuelle Hinweise des Außenministeriums hinsichtlich Sicherheitsrisiko und Reisewarnungen finden Sie unter: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/
- Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig mit alkoholhaltigem Desinfektionsmitteln bzw. Wasser und Seife
- Wenn Sie husten oder niesen, bedecken Sie Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch bzw. Ihrer Ellenbeuge (nicht mit den Händen); entsorgen Sie das Papiertaschentuch umgehend und waschen Sie danach Ihre Hände
- Vermeiden Sie den Kontakt zu kranken Menschen, die an Fieber und Husten leiden
- Wenn Sie Symptome wie Fieber, Husten oder Atembeschwerden entwickeln, suchen Sie nach Möglichkeit zunächst telefonisch medizinische Hilfe auf und beschreiben Sie Ihre Reiseroute
- Vermeiden Sie Kontakt zu Tieren (lebend oder tot)
- Meiden Sie Märkte mit lebenden Tieren oder tierischen Produkten
- Vermeiden Sie den Verzehr von rohen oder nicht gar gekochten Tierprodukte
Reisende in andere Risikogebiete (außer China) sollten Folgendes während Ihres Aufenthalts beachten:
- Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig mit alkoholhaltigen Desinfektionsmitteln bzw. Wasser und Seife
- Wenn Sie husten oder niesen, bedecken Sie Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch bzw. Ihrer Ellenbeuge (nicht mit den Händen); entsorgen Sie das Papiertaschentuch umgehend und waschen Sie danach Ihre Hände
- Vermeiden Sie den Kontakt zu kranken Menschen, die an Fieber und Husten leiden
- Wenn Sie Symptome wie Fieber, Husten, Halsschmerzen oder Atembeschwerden entwickeln, suchen Sie nach Möglichkeit zunächst telefonisch medizinische Hilfe auf und beschreiben Sie Ihre Reiseroute
Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die Fieber, Husten, Halsschmerzen oder Atemprobleme bekommen, sollten Folgendes beachten:
Sollten Sie während Ihrer Reise oder 14 Tage nach Ihrer Rückkehr aus einem Risikogebiet Symptome wie Fieber, Husten, Halsschmerzen oder Atembeschwerden entwickeln, gelten folgende Empfehlungen:
- Bleiben Sie zu Hause und rufen Sie die Gesundheitsnummer 1450
- Geben Sie Ihre Beschwerden sowie Ihre Reiseroute bekannt und folgen Sie den weiteren Anweisungen
- Wenn Sie husten oder niesen, bedecken Sie Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch bzw. Ihrer Ellenbeuge (nicht mit den Händen); entsorgen Sie das Papiertaschentuch umgehend und waschen Sie danach Ihre Hände
Information für medizinisches Fachpersonal bezüglich SARS-CoV-2
Eine Verordnung zur Einführung einer amtlichen Meldepflicht für Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle durch SARS-CoV-2 wurde vom Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit, und Konsumentenschutz erlassen.
Zusätzlich wurde die Verordnung betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen (Absonderungsverordnung), BGBl. Nr. 39/1915, durch BGBl. II Nr. 21/2020, abgeändert.
Kriterien für Testung siehe:
Erlass, Vollzug des Epidemiegesetzes, Sicherstellung der einheitlichen Vorgangsweise
Falldefinition SARS-CoV-2 (vormals 2019-nCoV) (letzte Änderung 05.03.2020)
Verdachtsfall
A. Personen mit akuten Symptomen einer respiratorischen Infektion (plötzliches Auftreten von mindestens einer der folgenden Beschwerden: Husten, Fieber, Kurzatmigkeit) ohne plausible Erklärung oder Ursache für das Erscheinungsbild UND in den 14 Tagen vor Auftreten der Symptome Aufenthalt in einer Region in der von anhaltender Übertragung von SARS-CoV-2 ausgegangen werden muss
ODER
B. Personen mit jeder Art von Symptomen eines akuten respiratorischen Infektes, die in den 14 Tagen vor Auftreten der Symptome Kontakt (der Kategorie I oder II; siehe Dokument Vorgangsweise_SARS-CoV-2_Kontaktmanagement) mit einem bestätigten Fall hatten.
Bestätigter Fall: Person mit labordiagnostischem Nachweis von SARS-CoV-2, unabhängig von der Symptomatik.
Regionen, in denen von anhaltender Übertragung von SARS-CoV-2 ausgegangen werden muss
Als Regionen, in denen von anhaltender Übertragung von SARS-CoV-2 ausgegangen werden muss, gelten derzeit (tagesaktuell gültige Fassung, letzte Änderung 09.03.2020):
- China
- Südkorea
- Iran
- Hongkong
- Japan
- Singapur
- In Italien: Südtirol (entspricht Provinz Bozen) in der Region Trentino-Südtirol, Region Emilia-Romagna, Region Venetien, Region Piemont und Region Lombardei
- In Deutschland besonders betroffene Gebiete: Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)
Fachinformationen
Ein entsprechender Virusnukleinsäure-Nachweis ist nach telefonischer Rücksprache (01 40160 65517) am Zentrum für Virologie an der medizinischen Universität Wien möglich: https://www.virologie.meduniwien.ac.at/
Information für niedergelassene Ärztinnen/Ärzte: Vorgehen bei Verdacht auf SARS-CoV-2 Infektion (Stand: 05.03.2020)
Information zur Kontakpersonennachverfolgung: Management von Kontaktpersonen (SARS-CoV-2) (Stand: 05.03.2020)
Informationen zur krankenhaushygienischen Vorgangsweise erhalten Sie unter dem folgenden Link: nCoV - Krankenhaushygienische Informationen
Weitere Informationen zu Blut- und Gewebespenden finden Sie unter folgendem Link: https://www.basg.gv.at/marktbeobachtung/amtliche-nachrichten/detail/novel-corona-virus-2019-ncov
Empfehlungen zur Risikobewertung von Großveranstaltungen: Checkliste Großveranstaltungen
Weitere Informationen
Von der WHO wurden unterstützende Dokumente erstellt, die auf der WHO-Webseite abrufbar sind: https://www.who.int/
Weitere aktuelle Informationen sind auch auf der Webseite der ECDC abrufbar: https://www.ecdc.europa.eu/en/novel-coronavirus-china
Informationen der „National Health Commission of the People’s Republic of China” unter: http://www.nhc.gov.cn/