Meldungen der Landeskorrespondenz
Bestätigte Corona-Virus-Fälle im Bundesland Salzburg
10.3.2020 | Pinzgau | 1 Person positiv getestet | Frau (65), im Appartement in Quarantäne
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09.03.2020 Tagesüberblick Stand 18 Uhr | Die Landessanitätsdirektion meldet: Insgesamt wurden im Bundesland Salzburg 19 Tests durchgeführt, darunter auch noch 3 ausstehende Tests von 08.03.2020. 2 wurden positiv getestet (siehe Zeile darunter), 17 negativ. 10 Tests sind noch in Arbeit. |
09.03.2020 | Pinzgau | 2 Personen positiv getestet | Fall wurde am Abend gemeldet und die Erhebungen der Gesundheitsbehörde laufen. Weitere Informationen folgen morgen umgehend, sobald die Informationen aus den Erhebungen der Behörden vorliegen. Update 9.3.: Frau (64), Mann (55), beide im Hotel in Quarantäne |
08.03.2020 Tagesüberblick Stand 16 Uhr | Der Landessanitätsdirektion wurde ein weiterer Verdachtsfall aus dem gesamten Landesgebiet gemeldet. In 3 Fällen laufen die Tests. Insgesamt 12 Proben wurden negativ getestet. Ein Test (siehe Zeile darunter) war positiv. |
08.03.2020 | Pinzgau | 1 Person positiv getestet | Mann (49), im Hotel in Quarantäne. Somit das 4. erkrankte Mitglied der britischen Reisegruppe (siehe LK-Meldung vom 05.03.2020) |
07.03.2020 Tagesüberblick Stand 16 Uhr | Der Landessanitätsdirektion wurden weitere 12 Verdachtsfälle aus dem gesamten Landesgebiet gemeldet. In 16 Fällen laufen die Tests. Insgesamt 13 Proben wurden negativ getestet. |
07.03.2020 | Pinzgau | 2 Personen positiv getestet | Mann (44) und Mann (49), stationärer Aufenthalt. Zwei Mitglieder der britischen Reisegruppe (siehe LK-Meldung vom 05.03.2020)
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06.03.2020 Tagesüberblick Stand 16 Uhr | Der Landessanitätsdirektion wurden weitere 10 Verdachtsfälle aus dem gesamten Landesgebiet gemeldet. In 10 Fällen laufen die Tests. Insgesamt 17 Proben wurden negativ getestet. Ein Test (siehe Zeile darunter) war positiv. |
06.03.2020 | Flachgau | 1 Person positiv getestet | Mann (37), in häuslicher Quarantäne
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05.03.2020 | Pinzgau | 1 Person positiv getestet | Mann (61), im Hotel in Quarantäne, Update 7.3.: Stationärer Aufenthalt
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04.03.2020 | Pongau | 1 Person positiv getestet | Frau (62), mit Krankentransport nach Hause (Deutschland) gebracht
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03.03.2020 Tagesüberblick Stand 16 Uhr | Der Landessanitätsdirektion wurden weitere 9 Verdachtsfälle aus dem gesamten Landesgebiet gemeldet. In 15 Fällen laufen die Tests. Insgesamt 14 Proben wurden negativ getestet. |
02.03.2020 Tagesüberblick Stand 16.30 Uhr | Der Landessanitätsdirektion wurden weitere 3 Verdachtsfälle aus dem gesamten Landesgebiet gemeldet. In 4 Fällen laufen die Tests. Insgesamt 11 Proben wurden negativ getestet. Seit 27. Februar sind es insgesamt 81 Proben. |
02.03.2020 | Pinzgau | 1 Person positiv getestet | Mann (48), stationärer Aufenthalt. Update 7.3.: Wieder in häuslicher Quarantäne |
01.03.2020 Tagesüberblick Stand 16.30 Uhr | Der Landessanitätsdirektion wurden weitere 2 Verdachtsfälle aus dem gesamten Landesgebiet gemeldet. In 3 Fällen laufen die Tests. Insgesamt 10 Proben wurden negativ getestet. |
29.02.2020 | Pinzgau | 1 Person positiv getestet | Frau (36), in häuslicher Quarantäne |
28.02.2020 Tagesüberblick Stand 16 Uhr | Der Landessanitätsdirektion wurden weitere 20 Verdachtsfälle aus dem gesamten Landesgebiet gemeldet. In 11 Fällen laufen die Tests. Insgesamt 9 Proben wurden negativ getestet. |
26.02.2020 Tagesüberblick Stand 17 Uhr | Der Landessanitätsdirektion wurden 12 Verdachtsfälle seit 25. Februar 2020, Abend, aus dem gesamten Landesgebiet gemeldet. In 6 Fällen laufen die Tests. Insgesamt 5 Proben wurden bisher negativ getestet (inklusive jener 2 im Flachgau). Ein weiterer Fall ist in Abklärung. |
bis inkl. 11.03.2020 | kein bestätigter Corona-Virus-Fall in Salzburg-Stadt |
Übersicht: Aktuelle Maßnahmen im Umgang mit dem Coronavirus (siehe auch Corona-aktuelle Maßnahmen)
Soziale Kontakte einschränken
Wir brauchen jetzt Zusammenhalt aber auch Distanz im täglichen Leben. Wir werden unser Leben in den nächsten Monaten verändern müssen. Die Bevölkerung wird ersucht, ihre sozialen Kontakte zu reduzieren. Es sollen nur jene direkten Kontakte gepflegt werden, die unbedingt notwendig sind und ansonsten Telefon oder andere technische Möglichkeiten genutzt werden. Jeder kann damit einen wertvollen Beitrag im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus leisten.
Einschränkungen bei Veranstaltungen
Outdoor-Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmern und Indoor-Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmern werden bis Anfang April untersagt. Sportveranstaltungen ohne Publikum sind weiter möglich.
Einreiseverbote aus Italien
Eine Einreise aus Italien ist nur mehr gestattet, wenn ein ärztliches Gesundheitsattest vorgelegt werden kann. Eine Durchreise durch Österreich aus Italien kommend ist nur mehr gestattet, wenn kein Zwischenstopp in Österreich eingelegt wird.
Österreicher, die sich in Italien befinden, werden zurückgeholt, müssen sich aber anschließend für zwei Wochen in häusliche Quarantäne begeben.
Einschränkungen bei Besuchen im Krankenhaus
Angehörigen von Personen, die sich in einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus befinden, werden ersucht, von Krankenbesuchen abzusehen oder diese auf ein Minimum zu beschränken. Auch hier empfiehlt sich telefonischer Kontakt.
Hochschulen werden geschlossen
Um das Ansteckungsrisiko zu reduzieren, werden außerdem alle österreichischen Hochschulen geschlossen. Ab spätestens Montag, 16. März, wird der Lehrbetrieb an allen Universitäten, Fach- und pädagogischen Hochschulen auf Fernlehre um- bzw. gänzlich eingestellt. Der Prüfungsbetrieb bleibt bis auf weiteres aufrecht.
Verhaltensregeln aktuell© Land SalzburgGrafik als PDF
Wer gilt als Verdachtsfall? (Falldefinition SARS-CoV-2, vormals 2019-nCoV)
Personen mit akuten Symptomen einer respiratorischen Infektion (plötzliches Auftreten von mindestens einer der folgenden Beschwerden: Husten, Fieber, Kurzatmigkeit) ohne plausible Erklärung oder Ursache für das Erscheinungsbild
UND
bei denen in den 14 Tagen vor Auftreten der Symptome von einem Aufenthalt in einer
Region in der von anhaltender Übertragung von SARS-CoV-2 ausgegangen werden muss (tagesaktuell gültige Fassung, letzte Änderung 11.03.2020): China, Südkorea, Iran, Hongkong, Japan, Singapur, Italien, in Deutschland besonders betroffene Gebiete: Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen), Frankreich: Region Grand Est (= Elsass, Lothringen, Champagne-Ardenne).
ODER
Personen mit jeder Art von
Symptomen eines akuten respiratorischen Infektes, die in den 14 Tagen vor
Auftreten der Symptome Kontakt (der Kategorie I oder II; siehe Dokument
Vorgangsweise_SARS-CoV-2_Kontaktmanagement)
mit einem bestätigten Fall hatten.
Informationen der Landessanitätsdirektion
Was ist das neuartige Corona-Virus?
Das
neuartige Corona-Virus gehört zur großen Familie der Coronaviren, die
beim Menschen leichte Erkältungen bis hin zu schweren Lungenentzündungen
verursachen können. COVID-19 heißt die Erkrankung, die durch das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV-2) ausgelöst wird.
Wie äußert sich die Krankheit COVID-19?
Es gibt unterschiedliche Verlaufsformen der Erkrankung. Diese reichen
von milden Beschwerden einer Erkältung über Husten, Atembeschwerden oder Fieber
bis zu schweren Fällen. Die Infektion kann dabei auch eine Lungenentzündung,
ein schweres akutes Atemnotsyndrom, Nierenversagen und sogar den Tod
verursachen.
Wie lange dauert die Inkubationszeit?
Man geht derzeit von einer Inkubationszeit von 2 bis 14 Tagen aus.
Wie ist das Virus übertragbar?
Die
Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion
(Husten, Niesen, Küssen), über Hand-Mund-Augenkontakt oder Kontakt mit
kontaminierten Händen oder Oberflächen.
Wie erfolgt der Schutz vor Ansteckung?
- Vermeiden Sie Kontakt zu kranken Menschen, die an Husten, Atembeschwerden oder Fieber leiden.
- Wenn Sie husten oder niesen, bedecken Sie Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch, bzw. husten oder niesen Sie in Ihre Ellenbeuge (nicht in die Hände); entsorgen Sie das Papiertaschentuch umgehend in den Restmüll und waschen Sie danach Ihre Hände.
- Mund, Nase und Augen nicht mit „schmutzigen" Händen berühren.
- Waschen Sie Ihre Hände vor dem Essen sowie nach Kontakt mit Oberflächen wie Haltegriffen, Türschnallen etc. mit warmen Wasser und Seife, oder verwenden Sie ein alkoholhaltiges Desinfektionsmittel.
- Vermeiden Sie das übliche Händeschütteln oder Begrüßungsküssen.
Ich habe aktuell Husten, Atembeschwerden oder Fieber – was soll ich tun?
Wenn
Sie bis zu 14 Tage vor Beginn Ihrer Erkrankung in einem
Risikogebietwaren (Definition siehe oben), oder
Kontakt zu einem nachgewiesenen COVID-19 Fallpatienten hatten:
Kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch Ihre(n) Hausärztin/Hausarzt,
oder wählen Sie die Telefonische Gesundheitsberatung 1450 (rund um die Uhr). Bleiben Sie nach Möglichkeit zuhause. Halten Sie
Abstand zu anderen Personen.
Wenn nein, bitte beachten Sie die
üblichen Hygienemaßnahmen: Niesen/Husten Sie in ein Taschentuch oder in
die Ellenbeuge; waschen Sie regelmäßig Ihre Hände mit Wasser und Seife; Kontaktieren Sie bei Andauern
oder Verschlechterung der Beschwerden bitte telefonisch Ihre(n)
Hausärztin/Hausarzt, oder wählen Sie 1450.
Wie wird die Krankheit behandelt?
Die
Behandlung erfolgt durch Linderung der Krankheitsbeschwerden unter
ärztlicher Aufsicht. Eine Impfung steht nicht zur Verfügung.
Wer ist gefährdet?
Vor
allem sind Menschen mit engem Kontakt zu einem an COVID-19 Erkrankten
gefährdet, wie z.B. Familienangehörige, medizinisches Personal, ohne
entsprechende Schutzausrüstung.
Ich habe einen Kontrolltermin in einer Spitalsambulanz oder beim niedergelassenen Arzt - was soll ich tun?
Wenn Sie bis zu 14 Tage vor Beginn Ihrer Erkrankung in einem Risikogebiet waren (Definition siehe oben), oder Kontakt zu einem nachgewiesenen COVID-19 Fallpatienten hatten:
Kontaktieren Sie Ihre/n Ärztin/Arzt bitte vor Aufsuchen der Spitalsambulanz oder der Ordination.
Weitere Informationen und Auskunft
Meldepflicht
Seit 26.1.2020 (Verordnung) ist das neuartige Corona-Virus in Österreich bei Verdacht, Erkrankung und Tod nach dem Epidemiegesetz 1958 (Gesetz) meldepflichtig.
Seit 28.2.2020 liegen vom BMSGPK Erlässe und Verordnungen für konsequente und koordinierte Vorgehensweise vor: BMSGPK Erlässe und Verordnungen zum neuartigen Corona-Virus
Erstanzeige nach dem Epidemiegesetz (Verdacht, Erkrankung, Tod) binnen 24 Stunden an die Bezirksverwaltungsbehörde auch wenn die Meldung bereits telefonisch oder mündlich erfolgte.
Schlussanzeige nach dem Epidemiegesetz (Krankenhausaufnahme, Entlassung, neuer Wohnsitz) an die Bezirksverwaltungsbehörde.