Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Meldungen, bestätigte Fälle, Verhaltenstipps

Bestätigte Corona-Virus-Fälle im Bundesland Salzburg:  *)
DatumBezirkAnzahl PersonenAnmerkungen​
​12.03.2020​Pinzgau (Maria Alm)



Pinzgau (Saalbach-Hinterglemm)

Pinzgau




Stadt Salzburg
​1 Person positiv getestet



​1 Person positiv getestet



​1 Person positiv getestet




​1 Person positiv getestet

​Mann (43), reist unter strengen Auflagen mit dem eigenen Auto nach Hause und begibt sich dort in Quarantäne

Mann (42), in häuslicher Quarantäne



Mann (45), in Hotel in Quarantäne (weiteres erkranktes Mitglied der britischen Reisegruppe (siehe LK-Meldung vom 05.03.2020)​

Frau (33), die Gesundheitsbehörde hat mit der Abklärung der weiteren Vorgangsweise begonnen
11.03.2020

Tagesüberblick
Stand 18 Uhr

In Salzburg wurden heute 20 Personen negativ auf den Erreger SARS-CoV-2 getestet, zwei Tests waren positiv, 15 Testergebnisse liegen noch nicht vor. Das Rote Kreuz hat heute bei 17 Personen Abstriche genommen. Somit sind es derzeit 13 positive Testungen in Salzburg, wobei sich zwei Personen nicht im Bundesland aufhalten.​ ​ ​
​11.03.2020​Stadt Salzburg


Pongau (Bad Gastein)

​1 Person positiv getestet

1 Person positiv getestet

​Mann (82), in häuslicher Quarantäne


Mann (59), im Hotel in Quarantäne
Update 12.03.: Mann in häuslicher Quarantäne (Oberösterreich)
​​​10.03.2020

Tagesüberblick
Stand 18 Uhr

​​In Salzburg wurden heute 28 Personen negativ auf den Erreger SARS-CoV-2 getestet, ein Test war positiv, ein weiteres Testergebnis liegt noch nicht vor. Das Rote Kreuz hat heute bei 19 Personen Abstriche genommen.
​10.03.2020​Pinzgau (Kaprun)
​1 Person​ positiv getestetFrau (65), im Appartement in Quarantäne
​​09.03.2020

Tagesüberblick
Stand 18 Uhr

Die Landessanitätsdirektion ​meldet: Insgesamt wurden im Bundesland Salzburg 19 Tests durchgeführt, darunter auch noch 3 ausstehende Tests von 08.03.2020. 2 wurden positiv getestet (siehe Zeile darunter), 17 negativ. 10 Tests sind noch in Arbeit.
0​9.03.2020​Pinzgau (Saalbach-Hinterglemm)
​2 Person​en positiv getestet

Fall wurde am Abend gemeldet und die Erhebungen der Gesundheitsbehörde laufen. Weitere Informationen folgen morgen umgehend, sobald die Informationen aus den Erhebungen der Behörden vorliegen.

Update 9.3.: Frau (64), Mann (55), beide im Hotel in Quarantäne

08.03.2020
Tagesüberblick
Stand 16 Uhr

​Der Landessanitätsdirektion wurde ein weiterer Verdachtsfall aus dem gesamten Landesgebiet gemeldet. In 3 Fällen laufen die Tests. Insgesamt 12 Proben wurden negativ getestet.
​08.03.2020Pinzgau​ (Saalbach-Hinterglemm)
1​ Person​ positiv getestetMann (49), im Hotel in Quarantäne. Somit das 4. erkrankte Mitglied der britischen Reisegruppe (siehe LK-Meldung vom 05.03.2020)​
07.03.2020
Tagesüberblick
Stand 16 Uhr
Der Landessanitätsdirektion wurden weitere 12 Verdachtsfälle aus dem gesamten Landesgebiet gemeldet. In 16 Fällen laufen die Tests. Insgesamt 13 Proben wurden negativ getestet.
​07.03.2020​Pinzgau (Saalbach-Hinterglemm)
​2 Personen​ positiv getestet​Mann (44) und Mann (49), stationärer Aufenthalt. Zwei Mitglieder einer britischen Reisegruppe (siehe LK-Meldung vom 05.03.2020)
06.03.2020
Tagesüberblick
Stand 16 Uhr
Der Landessanitätsdirektion wurden weitere 10 Verdachtsfälle aus dem gesamten Landesgebiet gemeldet. In 10 Fällen laufen die Tests. Insgesamt 17 Proben wurden negativ getestet. Ein Test (siehe Zeile darunter) war positiv.
​06.03.2020Flachgau
(St. Gilgen)
​1 Person​ positiv getestet​Mann (37), in häuslicher Quarantäne
​05.03.2020​Pinzgau (Saalbach-Hinterglemm)
​1 Person​ positiv getestet​Mann (61), im Hotel in Quarantäne,
Update 7.3.: Stationärer Aufenthalt
​04.03.2020​Pongau
(Obertauern)
​1 Person​ positiv getestet​Frau (62), mit Krankentransport nach Hause (Deutschland) gebracht
03.03.2020
Tagesüberblick
Stand 16 Uhr
Der Landessanitätsdirektion wurden weitere 9 Verdachtsfälle aus dem gesamten Landesgebiet gemeldet. In 15 Fällen laufen die Tests. Insgesamt 14 Proben wurden negativ getestet.
02.03.2020
Tagesüberblick
Stand 16.30 Uhr
Der Landessanitätsdirektion wurden weitere 3 Verdachtsfälle aus dem gesamten Landesgebiet gemeldet. In 4 Fällen laufen die Tests. Insgesamt 11 Proben wurden negativ getestet. Seit 27. Februar sind es insgesamt 81 Proben.​
​02.03.2020​Pinzgau
(Fusch a.d.Gl.)
​1 Person​ positiv getestet​Mann (48), stationärer Aufenthalt.
Update 7.3.: Wieder in häuslicher Quarantäne
01.03.2020
Tagesüberblick
Stand 16.30 Uhr
​Der Landessanitätsdirektion wurden weitere 2 Verdachtsfälle aus dem gesamten Landesgebiet gemeldet. In 3 Fällen laufen die Tests. Insgesamt 10 Proben wurden negativ getestet.
​29.02.2020​Pinzgau (Fusch a.d.Gl.)
1​ Person​ positiv getestetFrau (36), ​in häuslicher Quarantäne
​28.02.2020
Tagesüberblick
Stand 16 Uhr
Der Landessanitätsdirektion wurden weitere 20 Verdachtsfälle aus dem gesamten Landesgebiet gemeldet. In 11 Fällen laufen die Tests. Insgesamt 9 Proben wurden negativ getestet.​
​26.02.2020
Tagesüberblick
Stand 17 Uhr
Der Landessanitätsdirektion wurden 12 Verdachtsfälle seit 25. Februar 2020, Abend, aus dem gesamten Landesgebiet gemeldet. In 6 Fällen laufen die Tests. Insgesamt 5 Proben wurden bisher negativ getestet (inklusive jener 2 im Flachgau). Ein weiterer Fall ist in Abklärung.​
​bis inkl. 11.03.2020Ein bestätigter Corona-Virus-Fall in Salzburg-Stadt

*) Der Unterschied zu den Zahlen der AGES ergibt sich aus einem bestätigten Fall, der den Hauptwohnsitz in Salzburg hat, sich aber in einem anderen Bundesland aufhält, dennoch von der AGES als "Salzburger Fall" geführt.


Verhaltensregeln aktuell© Land Salzburg
Grafik als PDF

   

Wer gilt als Verdachtsfall? (Falldefinition SARS-CoV-2, vormals 2019-nCoV)

  • Personen mit akuten Symptomen einer respiratorischen Infektion (plötzliches Auftreten von mindestens einer der folgenden Beschwerden: Husten, Fieber, Kurzatmigkeit) ohne plausible Erklärung oder Ursache für das Erscheinungsbild
    UND
    bei denen in den 14 Tagen vor Auftreten der Symptome von einem Aufenthalt in einer Region in der von anhaltender Übertragung von SARS-CoV-2 ausgegangen werden muss (tagesaktuell gültige Fassung, letzte Änderung 11.03.2020): China, Südkorea, Iran, Hongkong, Japan, Singapur, Italien, in Deutschland besonders betroffene Gebiete: Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen), Frankreich: Region Grand Est (= Elsass, Lothringen, Champagne-Ardenne).

ODER
  • Personen mit jeder Art von Symptomen eines akuten respiratorischen Infektes, die in den 14 Tagen vor Auftreten der Symptome Kontakt (der Kategorie I oder II; siehe Dokument Vorgangsweise_SARS-CoV-2_Kontaktmanagement) mit einem bestätigten Fall hatten.


Häufig gestellte Fragen rund um das Virus

(Informationen der Landessanitätsdirektion)

Was ist das neuartige Corona-Virus?

Das neuartige Corona-Virus gehört zur großen Familie der Coronaviren, die beim Menschen leichte Erkältungen bis hin zu schweren Lungenentzündungen verursachen können. COVID-19 heißt die Erkrankung, die durch das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV-2) ausgelöst wird.

Wie äußert sich die Krankheit COVID-19?

Es gibt unterschiedliche Verlaufsformen der Erkrankung. Diese reichen von milden Beschwerden einer Erkältung über Husten, Atembeschwerden oder Fieber bis zu schweren Fällen. Die Infektion kann dabei auch eine Lungenentzündung, ein schweres akutes Atemnotsyndrom, Nierenversagen und sogar den Tod verursachen.


Wie lange dauert die Inkubationszeit?

Man geht derzeit von einer Inkubationszeit von 2 bis 14 Tagen aus.

Wie ist das Virus übertragbar?

Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Küssen), über Hand-Mund-Augenkontakt oder Kontakt mit kontaminierten Händen oder Oberflächen.


Wie erfolgt der Schutz vor Ansteckung?

  • Vermeiden Sie Kontakt zu kranken Menschen, die an Husten, Atembeschwerden oder Fieber leiden.
  • Wenn Sie husten oder niesen, bedecken Sie Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch, bzw. husten oder niesen Sie in Ihre Ellenbeuge (nicht in die Hände); entsorgen Sie das Papiertaschentuch umgehend in den Restmüll und waschen Sie danach Ihre Hände.
  • Mund, Nase und Augen nicht mit „schmutzigen" Händen berühren.
  • Waschen Sie Ihre Hände vor dem Essen sowie nach Kontakt mit Oberflächen wie Haltegriffen, Türschnallen etc. mit warmen Wasser und Seife, oder verwenden Sie ein alkoholhaltiges Desinfektionsmittel.
  • Vermeiden Sie das übliche Händeschütteln oder Begrüßungsküssen.

Ich habe aktuell Husten, Atembeschwerden oder Fieber – was soll ich tun?

Wenn Sie bis zu 14 Tage vor Beginn Ihrer Erkrankung in einem Risikogebietwaren (Definition siehe oben), oder Kontakt zu einem nachgewiesenen COVID-19 Fallpatienten hatten:
Kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch Ihre(n) Hausärztin/Hausarzt, oder wählen Sie die Telefonische Gesundheitsberatung 1450 (rund um die Uhr). Bleiben Sie nach Möglichkeit zuhause. Halten Sie Abstand zu anderen Personen.
Wenn nein, bitte beachten Sie die üblichen Hygienemaßnahmen: Niesen/Husten Sie in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge; waschen Sie regelmäßig Ihre Hände mit Wasser und Seife;  Kontaktieren Sie bei Andauern oder Verschlechterung der Beschwerden bitte telefonisch Ihre(n) Hausärztin/Hausarzt, oder wählen Sie 1450.


Wie wird die Krankheit behandelt?

Die Behandlung erfolgt durch Linderung der Krankheitsbeschwerden unter ärztlicher Aufsicht. Eine Impfung steht nicht zur Verfügung.

Wer ist gefährdet?

Vor allem sind Menschen mit engem Kontakt zu einem an COVID-19 Erkrankten gefährdet, wie z.B. Familienangehörige, medizinisches Personal, ohne entsprechende Schutzausrüstung.

Ich habe einen Kontrolltermin in einer Spitalsambulanz oder beim niedergelassenen Arzt - was soll ich tun?

Wenn Sie bis zu 14 Tage vor Beginn Ihrer Erkrankung in einem Risikogebiet waren (Definition siehe oben), oder Kontakt zu einem nachgewiesenen COVID-19 Fallpatienten hatten:
Kontaktieren Sie Ihre/n Ärztin/Arzt bitte vor Aufsuchen der Spitalsambulanz oder der Ordination.

Weitere Informationen und Auskunft

  • Telefon-Hotline der AGES 0800 555 621 (rund um die Uhr)
  • Telefonische Gesundheitsberatung 1450 (rund um die Uhr)

Meldepflicht

Seit 26.1.2020 (Verordnung) ist das neuartige Corona-Virus in Österreich bei Verdacht, Erkrankung und Tod nach dem Epidemiegesetz 1958 (Gesetz) meldepflichtig.

Seit 28.2.2020 liegen vom BMSGPK Erlässe und Verordnungen für konsequente und koordinierte Vorgehensweise vor: BMSGPK Erlässe und Verordnungen zum neuartigen Corona-Virus

Erstanzeige nach dem Epidemiegesetz (Verdacht, Erkrankung, Tod) binnen 24 Stunden an die Bezirksverwaltungsbehörde auch wenn die Meldung bereits telefonisch oder mündlich erfolgte.

Schlussanzeige nach dem Epidemiegesetz (Krankenhausaufnahme, Entlassung, neuer Wohnsitz) an die Bezirksverwaltungsbehörde.​

Kontakpersonen-Management

Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung