Fragen und Antworten zum Coronavirus und zur Krankheit COVID-19

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Aktuelle Meldungen der Stadt Wien zu Corona:
Wien beschließt Einschränkungen bei Veranstaltungen: Bis 3. April 2020 sind Feiern, Versammlungen oder Zusammentreffen jeder Art untersagt, wenn dabei im Freien mehr als 500 Personen und in geschlossenen Räumen mehr als 100 Personen zusammentreffen. -- Die Bildungsdirektion Wien richtet pädagogische Hotline für Eltern, Schüler und Lehrer ein: Unter 01/52525-77048 gibt es Infos zu Zugang zu Arbeitsmaterialien Online-Lernplattformen. -- Mittwoch, 11. März 2020, 13.30 Uhr: In Wien wurden 50 Erkrankungen bestätigt.
Alle Meldungen im Überblick

Allgemeine Informationen zu Übertragung, Symptomen und Vorbeugung bekommen Sie rund um die Uhr bei der AGES-Infoline Coronavirus: 0800 555 621.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie infiziert sein könnten, rufen Sie bitte die Gesundheitsnummer 1450 an.

Letztes Update der Seite: 11. März 2020, 18.15 Uhr

Was ist das Coronavirus?

Es gibt viele unterschiedliche Arten von Coronaviren (CoV). Schon bekannte Coronaviren sind:

  • das SARS-Coronavirus (SARS-CoV), das erstmals 2003 nachgewiesen wurde.
  • das MERS-Coronavirus (MERS-CoV), das 2012 erstmals beim Menschen aufgetreten ist.

Bestimmte Coronaviren können beim Menschen Krankheiten auslösen, von der leichten Erkältung bis zur schweren Lungenentzündung. Andere Coronaviren können bei Tieren Krankheiten auslösen. Manche Coronaviren können von Tieren auf Menschen übertragen werden.

Das Ende 2019 in China entdeckte neue Coronavirus wurde vorher beim Menschen noch nicht nachgewiesen.

Am 11. Februar 2020 gab die WHO den offiziellen Namen für die neue Erkrankung bekannt: COVID-19 (Coronavirus disease 2019). Die Bezeichnung für den Erreger wurde von der WHO von 2019-nCoV auf SARS-CoV-2 geändert.

Wie gefährlich ist das neue Coronavirus?

Das ist noch nicht klar. Ähnlich wie bei der saisonalen Grippe sind besonders ältere Menschen und Personen mit einem geschwächten Immunsystem betroffen.

Wie ansteckend ist das neue Coronavirus?

Menschen stecken sich am häufigsten durch andere Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 an. Anstecken kann man sich durch:

  • Schleim und Speichel
  • Harn und Stuhl
  • Körperflüssigkeiten wie etwa Blut

Was sind die Symptome der Krankheit COVID-19?

Infektionen von Menschen mit den länger bekannten Coronaviren sind meist mild und ohne Krankheitssymptome. Auch bei der neuen Krankheit COVID-19 gibt es Infektionen ohne Symptome oder einen milden Verlauf mit Symptomen einer Erkältung. Anzeichen einer schweren Infektion mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 sind unter anderem:

  • Fieber
  • Husten
  • Halsschmerzen
  • Kurzatmigkeit
  • Atembeschwerden

In schwereren Fällen kann die Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 eine Lungenentzündung oder schwere Atembeschwerden verursachen.

Wann besteht der Verdacht auf die Krankheit COVID-19?

Ein Verdacht besteht in folgenden Fällen:

  • Eine Person hat leichte oder schwere Symptome der Krankheit COVID-19
    und
  • die Person hatte bis zu 14 Tage vor Auftreten der Symptome engen Kontakt mit einer Person, die die Krankheit COVID-19 hat oder die die Krankheit COVID-19 wahrscheinlich hat
    oder
  • die Person war bis zu 14 Tage vor Auftreten der Symptome in einer Region, in der SARS-CoV-2 übertragen wurde und wird: China, Italien, Südkorea, Iran, Hongkong, Japan, Singapur (Stand: 26. Februar 2020).
    oder
  • die Person hat bis zu 14 Tage vor Auftreten der Symptome in einer Gesundheitseinrichtung gearbeitet, in der Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Infektion behandelt werden oder wurden. Oder die Person hat eine solche Gesundheitseinrichtung besucht.

Was versteht man unter "engem Kontakt"?

  • Aufenthalt am selben Ort, zum Beispiel Klassenzimmer, Arbeitsplatz, Wohnung oder Haushalt, Krankenhaus oder andere Gesundheitseinrichtung, andere Wohn-Einrichtung, Kaserne oder Ferienlager. Wie lange der Aufenthalt dort war, spielt keine Rolle.
  • Versorgung oder Pflege einer Person, die wahrscheinlich oder sicher mit SARS-CoV-2 infiziert ist, als medizinisches Personal oder Familienmitglied.

Wie wird das neue Coronavirus behandelt?

Derzeit gibt es noch keine Impfung gegen die Krankheit COVID-19. Die Behandlung erfolgt symptomatisch, das heißt, die Körperfunktionen werden beim Heilungsprozess unterstützt und Krankheitsbeschwerden werden gelindert.

Wie kann ich mich vor dem Coronavirus schützen?

Wie bei der saisonalen Grippe werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  • Waschen Sie Ihre Hände täglich öfter mit Wasser und Seife oder mit einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel.
  • Bedecken Sie Ihren Mund und Ihre Nase mit einem Papiertaschentuch oder mit Ihrer Ellenbeuge, wenn Sie husten oder niesen. Bedecken Sie Ihren Mund und Ihre Nase nicht mit den Händen, wenn Sie husten oder niesen. Werfen Sie Papiertaschentücher sofort in den Müll und waschen Sie danach Ihre Hände. Werfen Sie Papiertaschentücher nicht ins Altpapier.
  • Vermeiden Sie direkten Kontakt zu kranken Menschen, egal welche Krankheit diese haben.

Was passiert, wenn ich Kontakt zu einer Person hatte, die positiv auf das Coronavirus getestet worden ist?

Personen in Österreich, die positiv auf das Coronavirus getestet worden sind, werden von der Gesundheitsbehörde (Magistratsabteilung 15) gefragt, mit welchen Personen in Wien sie Kontakt hatten. Die Personen, die genannt werden, werden von der Gesundheitsbehörde (MA 15) kontaktiert. Sie kommen zur Sicherheit in Heimquarantäne und müssen sich selbst beobachten. Das heißt, sie müssen regelmäßig Fieber messen und darauf achten, ob sie Symptome einer Grippe wie Husten haben. Sie müssen ihren Gesundheitsstatus täglich an die Gesundheitsbehörde (MA 15) melden, bis die Heimquarantäne beendet werden kann.

Ich glaube, ich habe das Coronavirus. Was muss ich tun? Was passiert?

Das Gesundheitstelefon ist rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche erreichbar. Rufen Sie in folgenden Fällen beim Gesundheitstelefon 1450 an:

  • Sie haben Symptome einer Erkältung oder Lungenentzündung
    und
  • Sie hatten engen Kontakt mit einer Person, die positiv auf das Coronavirus getestet worden ist
    oder
  • Sie waren in einer Region, in der SARS-CoV-2 übertragen wurde und wird: China, Italien (Regionen: Piemont, Emilia-Romagna, Lombardei und Venetien), Südkorea, Iran, Hongkong, Japan, Singapur (Stand: 26. Februar 2020).
    oder
  • Sie haben in einer Gesundheitseinrichtung gearbeitet, in der Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Infektion behandelt werden oder wurden. Oder Sie haben eine solche Gesundheitseinrichtung besucht.

Was versteht man unter "engem Kontakt"?

  • Aufenthalt am selben Ort, zum Beispiel Klassenzimmer, Arbeitsplatz, Wohnung oder Haushalt, Krankenhaus oder andere Gesundheitseinrichtung, andere Wohn-Einrichtung, Kaserne oder Ferienlager.
  • Versorgung oder Pflege einer Person, die wahrscheinlich oder sicher mit SARS-CoV-2 infiziert ist. Sie haben die pflegebedürftige Person als medizinisches Personal oder Familienmitglied versorgt.

Sagen Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Gesundheitstelefon

  • wo und wann Sie in einer Region waren, in der SARS-CoV-2 übertragen wurde oder wird, und
  • wann welche Symptome begonnen haben.

Das medizinisch geschulte Fachpersonal des Gesundheitstelefons 1450 klärt telefonisch ab, ob Sie tatsächlich vom Coronavirus betroffen sein könnten.

Wenn Sie nicht gefährdet sind, können Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt aufsuchen.

Sie erfahren, ob Sie zu Hause bleiben müssen und erhalten weitere Ratschläge, die Sie bitte genau befolgen.

Was passiert, wenn der Verdacht besteht, dass ich mit dem Coronavirus infiziert bin?

Wenn der Verdacht besteht, dass Sie das Coronavirus SARS-CoV-2 haben, kommt der Ärztefunkdienst zu Ihnen nach Hause. Das Team ist rund um die Uhr (24 Stunden, 7 Tage die Woche) im Einsatz. Die Schutzausrüstung für das Testungsteam stellt der Krankenanstaltenverbund zur Verfügung.

Sie werden getestet, ob Sie das Virus SARS-CoV-2 wirklich haben. Dafür wird ein Nasen-Rachen-Abstrich genommen. Die Proben werden von der Gesundheitsbehörde (MA 15) gesammelt und 3-mal täglich in der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ausgewertet. Die AGES übermittelt die Befunde an die MA 15 und an den Ärztefunkdienst. Ein Befund liegt spätestens nach 48 Stunden vor.

Wenn Ihr Befund negativ ist, haben Sie das Coronavirus SARS-CoV-2 nicht. In diesem Fall informiert Sie der Ärztefunkdienst direkt.

Wenn Ihr Befund positiv ist, haben Sie das Coronavirus SARS-CoV-2. In diesem Fall werden Sie von der Gesundheitsbehörde (MA 15) benachrichtigt. Ob Sie ins Spital oder in Heimquarantäne kommen, hängt von der Schwere Ihrer Erkrankung ab. Wenn Sie während der Heimquarantäne eine Krankmeldung oder Rezepte benötigen, gehen Sie nicht zu Ihrem Hausarzt. Der Ärztefunkdienst kann Krankmeldungen und Rezepte ausstellen. Meiden Sie den Kontakt zu anderen Menschen, da sie diese anstecken und damit gefährden können.

Es gelten derzeit Einschränkungen für Veranstaltungen

Bis 3. April 2020 gilt eine Einschränkung für Veranstaltungen:

  • Feiern, Versammlungen oder Zusammentreffen jeder Art sind dann untersagt, wenn dabei im Freien mehr als 500 Personen und in geschlossenen Räumen mehr als 100 Personen zusammentreffen.
  • Für Museen, Theater und Sehenswürdigkeiten gilt die Einschränkung von maximal 100 Personen. Dabei spielt die Größe des Raumes und die Fassungskapazität keine Rolle. Es gilt die Anzahl der jeweils anwesenden Personen.
  • Explizit ausgenommen von den Einschränkungen sind Supermärkte, Einkaufszentren und Nahversorger. Sie gelten als notwendig zur Abdeckung des täglichen Bedarfs. Weiter offen bleiben auch Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, zum Beispiel Jugendzentren. Auch bei den Öffis gibt es keine Einschränkungen.
  • Schulen und Kindergärten sind bis auf Weiteres nicht von den Einschränkungen betroffen.

Ich reise demnächst nach China - was muss ich beachten?

Das Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten (Außenministerium) stuft die Sicherheitssituation in verschiedenen Ländern ein: Reisewarnungen - BMEIA

Nur in besonderen Krisensituationen werden Sicherheitswarnungen ausgesprochen.

Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4) und Partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5)

Bei Reisen nach China gibt es wegen des Coronavirus ein hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4). Das Außenministerium rät davon ab, nach China zu reisen, wenn das nicht notwendig ist. Eine Partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5) gilt in der Provinz Hubei. Vor Reisen in dieses Gebiet wird gewarnt.

Wenn Ihre Reise nach China unbedingt notwendig ist, finden Sie weitere Informationen in den Informationen des Außenministeriums zu China.

Ich reise demnächst nach Italien - was muss ich beachten?

Das Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten (Außenministerium) stuft die Sicherheitssituation in verschiedenen Ländern ein: Reisewarnungen - BMEIA

Nur in besonderen Krisensituationen werden Sicherheitswarnungen ausgesprochen.

Reisewarnung (Sicherheitsstufe 6)

Für ganz Italien gilt seit 10.3.2020 die Sicherheitsstufe 6 (Reisewarnung).

Die italienische Regierung hat ein Dekret veröffentlicht, das am 10.3.2020 in Kraft getreten ist. Es sieht die Ausweitung der "roten Zone" vor, das heißt ein grundsätzliches Ein- und Ausreiseverbot sowie eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit.

Ausnahmen gibt es, wenn zwingende berufliche Gründe vorliegen, in Notsituationen oder aus medizinischen Gründen. Die Rückkehr an den Wohnort ist möglich. Die Polizei und andere Ordnungskräfte kontrollieren das Vorliegen der Gründe.

Österreichischen Reisenden wird dringend nahegelegt, nach Österreich zurückzukehren.

Vor Reisen wird gewarnt.

Informationen des Außenministeriums zu Italien

Ich reise demnächst nach Südkorea - was muss ich beachten?

Das Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten stuft die Sicherheitssituation in verschiedenen Ländern ein: Reisewarnungen - BMEIA

Nur in besonderen Krisensituationen werden Sicherheitswarnungen ausgesprochen.

Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4) und Partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5)

Es gibt eine Partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5) für die Sonderverwaltungszone Stadt Daegu in der Provinz Gyeongsangbuk-do und für die angrenzende Provinz "Nördliches Gyeongsang" mit der Stadt Cheongdo und für die Sonderverwaltungszone Incheon, in der sich ein wichtiger internationaler Flughafen befindet. Das Außenministerium warnt vor Reisen in diese Gebiete. Im Rest des Landes wird von nicht notwendigen Reisen abgeraten (Sicherheitsstufe 4). Wenn Ihre Reise in die betroffenen Regionen unbedingt notwendig ist, finden Sie weitere Informationen in den Informationen des Außenministeriums zu Südkorea.

Ich reise demnächst in den Iran - was muss ich beachten?

Das Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten (Außenministerium) stuft die Sicherheitssituation in verschiedenen Ländern ein: Reisewarnungen - BMEIA

Nur in besonderen Krisensituationen werden Sicherheitswarnungen ausgesprochen.

Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4) und Partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5)

Es gibt eine Partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5) für die Provinzen Teheran, Alborz, Semnan, Ghazvin, Golestan und Gilan sowie für die Stadt Gom. Das Außenministerium warnt vor Reisen in diese Gebiete. Ein hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4) gilt im Rest des Landes. Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Land wird abgeraten. Reisenden wird empfohlen, zu prüfen, ob die Flüge verfügbar sind. Denn viele Fluglinien haben den Flugverkehr derzeit eingestellt. Wenn Ihre Reise in die betroffenen Regionen unbedingt notwendig ist, finden Sie weitere Informationen des Außenministeriums zum Iran.

Wie sind die Wiener Spitäler auf das neue Coronavirus vorbereitet?

Wien hat eine eigene Influenza-Pandemieplanung für die Stadt. Zu Beginn der jeweiligen pandemischen Erkrankung werden Patientinnen und Patienten im 1. Schritt in folgenden Krankenhäusern aufgenommen:

  • SMZ-Süd Kaiser-Franz-Josef-Spital
  • SMZ-Baumgartner Höhe Otto-Wagner-Spital und

Kinder werden in der Kinderinfektionsabteilung des Wilhelminenspitals aufgenommen.

In den Krankenanstalten werden die Patientinnen und Patienten auf speziell vorgesehenen Abteilungen isoliert und behandelt. In einem 2. und 3. Schritt stehen Abteilungen in weiteren Spitälern zur Verfügung. Die auf Diagnose und Behandlung spezialisierte Abteilung im Kaiser-Franz-Josef-Spital hat jahrzehntelange Erfahrung und weist höchsten technischen Standard auf. Die Planung kann auf die jeweils aktuelle Situation angepasst werden.

Gibt es ausreichend Kapazitäten zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus?

Wien hat ausreichende Kapazitäten: Der Wiener Krankenanstaltenverbund hat für den Epidemie- oder Pandemiefall insgesamt rund 500 Betten für Patientinnen und Patienten vorgesehen. Reicht diese Anzahl nicht aus, stehen weitere rund 200 Betten in privaten Krankenanstalten zur Verfügung.

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