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Themen
Fallzahlen in Thüringen
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- Neuinfektionen (letzte 24 h): 84
- Gesamtzahl der Infizierten: 1.688
- Patienten stationär / Gesamtzahl: 273
- Patienten stationär / aufgrund COVID-19: 208
- Patienten stationär / schwere Verläufe: 55
- Verstorbene : 50
- Genesene*: 1.130
Stand: 17.04.20, 10 Uhr
*Da der Status „genesen“ keiner gesetzlich festgelegten Meldepflicht unterliegt und es keine einheitliche Definition gibt, verwendet das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz analog zum Robert-Koch-Institut bestimmte Algorithmen, um die Anzahl der Genesenen grob zu schätzen. Daraus ergibt sich für Thüringen eine Schätzung von 1.130 Genesenen.
Weitere Informationen zu Fallzahlen (u.a. eine Übersicht über die Zahlen in den Landkreisen/kreisfreien Städten) in Thüringen sowie zu Maßnahmen der Thüringer Landesregierung finden Sie unter www.corona.thueringen.de.
Aktuelles
Informationen in Leichter Sprache
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Hier finden Sie Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache.
Klicken Sie auf die Schrift.
Dann bekommen Sie Informationen:
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Hilfetelefone und Beratungsangebote
Die Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie – Kontaktverbote, geschlossene Kindergärten und Schulen, Quarantäneanordnungen - stellen uns alle vor besondere Herausforderungen. Manche Sorgen belasten die Seele besonders. Weil nicht jedes Haus ein Zuhause ist, sind telefonische Beratungsangebote im Moment noch wichtiger als sonst. Für alle, die Hilfe, Beratung oder Kontakt suchen, haben wir eine Übersicht über Hilfetelefone und Beratungsangebote zusammengestellt. Die Angebote arbeiten vertraulich und auf Wunsch auch anonym.
Wichtige Links und Anlaufstellen
Medieninformationen
Corona-Soforthilfeprogramm für gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen
15.04.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Der Freistaat Thüringen hat eine Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen an gemeinnützige Thüringer Einrichtungen und Organisationen zur Minderung von finanziellen Notlagen infolge der Corona-Pandemie 2020 erlassen.
Thüringen folgt Bundesvorgaben und ordnet häusliche Quarantäne für Reiserückkehrer an
10.04.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
In Thüringen ist heute eine neue Verordnung in Kraft getreten, die für Einreisende aus dem Ausland grundsätzlich eine zweiwöchige Quarantäne anordnet. Thüringen folgt damit den Vorgaben der Bundesregierung. Das „Corona-Kabinett“ der Bundesregierung hatte am Montag, dem 6. April einen Beschluss gefasst, der eine zweiwöchige häusliche Quarantäne für Menschen vorsieht, die nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt nach Deutschland ein- oder zurückreisen. Das Bundesinnenministerium hatte in den letzten Tagen mit den Ländern eine "Musterverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus" erarbeitet und abgestimmt. Die Thüringer Verordnung folgt der Musterverordnung weitestgehend.
Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus gilt auch über Ostern
07.04.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat heute die am 27. März in Kraft getretene Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 aktualisiert und dabei geringfügige Anpassungen vorgenommen.
Regierungsmedienkonferenz mit Gesundheitsministerin Werner und Wirtschaftsminister Tiefensee
06.04.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
In der morgigen Regierungsmedienkonferenz (07.04.2020) per Livestream informieren Gesundheitsministerin Heike Werner und Prof. Dr. Mathias Pletz vom Universitätsklinikum Jena über das Thüringer Rahmenkonzept zur sektorenübergreifenden Bewältigung der Coronakrise im Gesundheitssystem.
Strenge Hygiene- und Abstandsregeln beim Verkauf von Lebensmitteln zum Sofortverzehr
27.03.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Auch in Deutschland und in Thüringen gibt es weiterhin einen deutlichen Anstieg von nachgewiesenen Fällen. Das hat die Landesregierung zu drastischen einschränkenden Maßnahmen veranlasst. Die Entwicklung der Krise erfordert ein ständiges Abwägen zwischen Einschnitten in essentielle Grundrechte, den Zumutungen gegenüber der Bevölkerung und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. Daher enthält die heute in Kraft getretene „Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ neben der Schließung von Bars, Cafés, Kneipen und Gaststätten auch die Schließung von Eiscafés. Lediglich für Gaststätten ist ein Außerhausverkauf unter Beachtung strenger hygienischer Maßstäbe nach § 4 der genannten Verordnung.
Thüringen entsendet Team aus Ärzten und Pflegekräften nach Italien
27.03.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Thüringen wird dem von der Covid-19-Pandemie besonders betroffenen Italien helfen. Dazu wird sich in den nächsten Tagen ein Team aus Ärzten und Pflegekräften des Universitätsklinikums Jena auf den Weg in die Lombardei machen.
Zentrale Verteilung zusätzlicher Schutzausrüstungen hat begonnen
25.03.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Gemeinsam mit der Bundesregierung hat das Thüringer Gesundheitsministerium in den letzten Tagen eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um zusätzliche Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel für Thüringen zu bereitzustellen. Das Einholen von Angeboten, die Beschaffung und die Verteilung der Materialien wird im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz koordiniert. Das Gesundheitsministerium hatte Anfang März Cluster zur Koordinierung der verschiedenen Herausforderungen eingerichtet. Neben den Fragen der ambulanten und stationären Versorgung, der Laborkapazitäten, der Versorgung mit Medikamenten und der stationären und ambulanten Pflege ist die Beschaffung von Schutzausrüstung gegenwärtig eine der zentralen Aufgaben im Umgang mit der Covid-19-Pandemie.
Gesundheitsministerin Heike Werner: Tests bei symptomatischen Verdachtsfällen und medizinisch tätigem Personal mit Symptomen haben Priorität
25.03.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Angesichts der steigenden Nachfrage nach Tests auf SARS-CoV2 macht Gesundheitsministerin Heike Werner (DIE LINKE) heute in Erfurt auf die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) aufmerksam, anhand derer Testungen auf eine Covid-19-Erkrankung priorisiert durchgeführt werden sollen. Vor dem Hintergrund begrenzter Testkapazitäten sollen sie aufzeigen, welche Personen mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung prioritär getestet werden müssen.