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Coronavirus (COVID-19) – Baustellen dürfen weiter betrieben werden

Der Kanton Aargau hält sich an die bundesrätlichen Verordnungen und lehnt kantonale Alleingänge weiterhin ab

Der Bundesrat hat am Montag, 16. März 2020 die "ausserordentliche Lage" beschlossen. Der Kanton Aargau hält sich an die damit einhergehenden bundesrätlichen Verordnungen. Das gilt auch für Baustellen, die als nicht öffentlich zugängliche Bereiche mit klaren Zutrittsbeschränkungen weiterhin betrieben werden dürfen – unter Einhaltung der BAG-Vorschriften betreffend die Hygienemassnahmen. Der Regierungsrat fordert die Arbeitgeber im Baugewerbe auf, diese umzusetzen. Das am 17. März 2020 eingereichte Gesuch beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) betreffend Truppenunterstützung ist noch hängig.

Der Regierungsrat hat entschieden, sich weiterhin an die vom Bundesrat kommunizierten Massnahmen und Verordnungen zu halten. Dies betrifft insbesondere auch das Baugewerbe. Baustellen sind nicht öffentlich zugänglich, haben klare Zutrittsbeschränkungen und dürfen somit weiterhin betrieben werden – unter Berücksichtigung der Hygienemassnahmen des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Der Regierungsrat lehnt kantonale Alleingänge weiterhin ab, soweit keine kantonsspezifische Betroffenheit vorliegt – was im Baugewerbe nicht der Fall ist.

Unterstützung der Wirtschaft

Der Bund und die Kantone sind in der jetzigen schwierigen Phase gefordert, die Wirtschaft zu unterstützen: "Umso wichtiger ist es, dass indirekt betroffene Branchen ihre Aufträge ausführen können", erklärt Baudirektor Stephan Attiger. Ziel sei es deshalb, die Planung und Realisierung der kantonalen Bauprojekte möglichst ohne zeitliche Verzögerungen voranzutreiben – sowohl im Strassenbau als auch im Umweltbereich zum Beispiel mit den Hochwasserschutzprojekten. "Damit können wir die Planungsbüros, Baufirmen und weitere beteiligte Unternehmen unterstützen und ihnen helfen, die jetzige Krisenzeit zu überbrücken", so Attiger. Sollten sich Verzögerungen abzeichnen, würde die Situation im Einzelfall gemeinsam mit den beteiligten Unternehmen analysiert und das weitere Vorgehen festgelegt werden – selbstverständlich immer unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes. Natürlich seien auch die Mitarbeitenden des Strassen¬unterhalts genauso wie die restlichen Kantonsangestellten angehalten, diese einzuhalten.

Arbeitgeber sind gefordert, Hygienemassnahmen umzusetzen

Da die Baustellen als nicht öffentlich zugänglich gelten und im Hoch- und Tiefbau Zutrittsbeschränkungen bestehen, ist der Zugang nur durch berechtigte und somit klar identifizierbare Personen möglich. Für Baracken und Aufenthaltsräume gilt es, die Distanzvorschriften einzuhalten, beispielsweise durch eine gestaffelte Benutzung. Die Arbeitgeber werden angehalten, diese und weitere durch das BAG angeordneten Hygienemassnahmen einzuhalten und Reinigungs- wie Desinfektionsmaterial zur Verfügung zu stellen. Stephan Attiger betont: "Auf unseren Baustellen stellen wir fest, dass die Bauunternehmer sich an die empfohlenen Massnahmen halten, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Jedes Unternehmen weiss, dass dies auch aus ökonomischer Sicht höchste Priorität hat."

Gesuch für Truppenunterstützung noch hängig

Der Kanton Aargau hat bei der Armee Unterstützung zugunsten der Kantonsspitäler Aarau und Baden angefordert. Es geht darum, die Leistungsfähigkeit der beiden Spitäler zu ergänzen. Soldaten sollen bei der Grundpflege Unterstützung leisten und Patienten transportieren. Die Task Force "Coronavirus" setzt alles daran, die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens im Aargau zu stärken. Es geht darum, mit Soldaten, Zivildienstleistenden, Zivilschützern, Medizinstudentinnen und -studenten über die Rotkreuz-Kantonalverbände und die kantonalen Samariterverbände sowie mit Freiwilligen das Personal im Gesundheitswesen zu unterstützen.

Hilfsgesuche aus dem Gesundheitswesen werden in der Task Force mit hoher Priorität bearbeitet. Solche Gesuche können mit dem bekannten Formular via coronavirus@ag.ch gestellt werden. Das Regionale Führungsorgan (RFO) steht den Organisationen beratend zu Seite.

Aktuelle Lage Kanton Aargau

Im Kanton Aargau wurden bisher 118 Infektionsfälle mit dem Coronavirus registriert; 17 Personen sind hospitalisiert. Bisher haben einige hundert Betriebe ein Gesuch um Kurzarbeit eingereicht.

Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung

Umfassende Informationen zum neuartigen Coronavirus (COVID-19) sind auf der Webseite des BAG zu finden:

www.bag.admin.ch/neues-coronavirus (öffnet in einem neuen Fenster)

Unter anderem die wichtigsten Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung:

  • Häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife oder Desinfektionsmittel;
  • Hände schütteln vermeiden;
  • Husten und Niesen in Wegwerf-Papiertaschentücher oder in die Armbeuge;
  • Kontakt zu Personen mit Husten- und Schnupfen-Symptomen meiden;
  • Zuhause bleiben, wenn man selber unter Husten, Atemwegbeschwerden und Fieber leidet;
  • Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation;
  • Abstand halten.

Das BAG hat eine Telefon-Infoline für Fragen zum Coronavirus eingerichtet: +41 58 463 00 00, täglich 24 Stunden

Das Informationsbedürfnis ist aktuell sehr gross, es kann zu längeren Wartezeiten kommen.

Notfall- und Beratungstelefon Coronavirus des Aargauischen Ärzteverbandes

Der Aargauische Ärzteverband betreibt für medizinische Notfälle beziehungsweise dringende medizinische Fragen in Zusammenhang mit dem Coronavirus, eine Telefonnummer: 0900 401 501. Die Bevölkerung ist gebeten, die Nummer nur in effektiven medizinischen Notfällen zu benutzen beziehungsweise wenn keine Informationen auf den Webseiten der Behörden gefunden werden können.

Die Bevölkerung wird dringend gebeten, keine allgemeinen telefonischen Anfragen an die Notfallnummer 144 zu richten.

Mailadresse für Fragen betreffend den Kanton Aargau

Informationen zum Coronavirus (COVID-19), die den Kanton Aargau betreffen, sind auf der kantonalen Webseite www.ag.ch/coronavirus zu finden.

Für Fragen rund um das Coronavirus (COVID-19), die den Kanton Aargau betreffen, wurde für die Bevölkerung eine Mailadresse eingerichtet: coronavirus@ag.ch

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  • Departement Gesundheit und Soziales
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