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Bundesrat erklärt die «ausserordentliche Lage» und verschärft die Massnahmen

Der Bundesrat hat am 16. März 2020 in einer ausserordentlichen Sitzung die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. Er führt zudem ab Mitternacht Kontrollen auch an den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich ein. Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt.

Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) (COVID-19-Verordnung 2)

Weitere Informationen.

Anzahl Fälle

Stand 27.03.2020, 18.00 Uhr
  • 12 laborbestätigte Fälle

Allgemeine Anlaufstelle

Hotline Bundesamt für Gesundheit (täglich 24 Stunden)

Kantonale Anlaufstellen

  • Medizinische Hotline AR/AI
    Anmeldung COVID-19-Test
    Telefon +41 71 353 67 97
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