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Informationen zum Coronavirus

Fallzahlen 21.03.2020
Bestätigte Fälle: 239
Personen in Spitalpflege: 24
Verstorbene Personen: 3

 

Update 20.03.2020, 16:00 Uhr

ÖV-Angebot in Graubünden wird reduziert
Wegen der ausserordentlichen Lage durch das Coronavirus wird ein Übergangsfahrplan primär ab Donnerstag, 26. März 2020 umgesetzt. Dieser hat zum Ziel, dass ein Grundangebot so lange wie möglich funktionieren kann. Ein solches Grundangebot ist für Gesellschaft und Wirtschaft in unserem Kanton sehr wichtig. Der Onlinefahrplan wird jeweils spätestens am Vortag um 20:00 Uhr aktualisiert.

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Update 20.03.2020, 15:15 Uhr

Der Bundesrat verstärkt die Massnahmen zum Abstandhalten, um eine Überlastung der Spitäler mit schweren Fällen von Coronavirus-Erkankungen zu verhindern. An seiner Sitzung vom 20. März 2020 hat er beschlossen, Ansammlungen von mehr als fünf Personen zu verbieten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Ordnungsbusse rechnen. Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daranhalten, sollen geschlossen werden. Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat noch weitergehende Massnahmen vermeiden. Als weitere Massnahme stellt der Bundesrat den Kantonen ein Kontingent des Zivilschutzes zur Verfügung.


Update 20.03.2020, 15:00 Uhr: ab sofort gelten folgende Weisungen
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Verordnung 2 des Bundes über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)


Update 19.03.2020, 11:00 Uhr

Der Kantonale Führungsstab Graubünden unterstützt die Nachbarschaftshilfe und vermittelt Fachpersonal: Auf der Internetseite www.gr.ch/coronavirus hat er dazu die Vermittlungsplattform "Graubünden HILFT" aufgeschaltet.


Update 19.03.2020, 10:30 Uhr

Kindergärten, Primarschulen, Sonderschulen, Kindertagesstätten, Kinderkrippen und Tageseltern im Kanton Graubünden betreuen weiterhin die Kinder, die zuhause nicht betreut werden können. Der Kanton hat entsprechende Vorschriften erlassen, um die Verordnung des Bundesrats umzusetzen. Das für diese Woche kurzfristig aufgebaute Betreuungsangebot wird somit fortgeführt, Spielgruppen hingegen werden geschlossen.

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Update 18.03.2020, 15:15 Uhr

Die zur Eindämmung des Coronavirus nötigen Massnahmen haben Auswirkungen auf die politischen Rechte, dies gilt insbesondere für die Organisation und Durchführung der angeordneten eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020. Der Bundesrat hat am 18. März 2020 beschlossen, auf die Durchführung der angeordneten eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten.

Über die Durchführung der Wahl der Regionalgerichte für die Amtsperiode vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 wird die Regierung demnächst entscheiden.            


Update 17.03.2020, 17:00 Uhr

Empfehlung des Bundesrates: Bleiben Sie zu Hause, insbesondere wenn Sie alt oder krank sind. Es sei denn, Sie müssen zur Arbeit gehen und können nicht von zu Hause aus arbeiten; es sei denn, Sie müssen zum Arzt oder zur Apotheke gehen; es sei denn, Sie müssen Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen.
Der Bundesrat und die Schweiz zählen auf Sie!


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