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Informationen zum Coronavirus

Fallzahlen 22.03.2020
Bestätigte Fälle: 266
Personen in Spitalpflege: 27
Verstorbene Personen: 6 

 

Update 22.03.2020, 17:40 Uhr

Die Regierung des Kantons Graubünden hat sich heute mit der speziellen Situation befasst, in welcher sich die Talschaften Südbündens befinden. Eine Delegation der Regierung und des Kantonalen Führungsstabs wird die Region Moesa und das Engadin besuchen und sich mit Vertretern aus den Grenzregionen zum Tessin und zu Italien treffen. Eine vollständige Schliessung aller Baustellen lehnt die Regierung in Übereinstimmung mit dem Bund ab.

Medienmitteilung


Update 22.03.2020, 16:10 Uhr

Baustellenbetrieb im Kanton Graubünden
Grossräte aus der Region Moesa haben die Regierung in einem Schreiben aufgefordert, die Baustellen der Region zu schliessen. Sie befürchten, dass die Massnahmen des Bundes zum Schutz der Arbeitnehmenden und zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus nicht eingehalten werden können.

Der Bundesrat hat unmissverständlich festgehalten, dass die Baustellen nicht von generellen Schliessungen betroffen sein dürfen. Baustellen, die die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit zu Hygiene und sozialem Abstand einhalten, dürfen weiterhin betrieben werden.

Der Bundesrat hat die Kantone darauf hingewiesen, dass es den Kantonen nicht gestattet ist, weitergehende Massnahmen als die vom Bundesrat getroffenen, anzuordnen. Würde der Kanton weitergehende Massnahmen anordnen, könnte dies zur Folge haben, dass von Schliessungen betroffene Unternehmen nicht von finanziellen Mitteln des Bundes profitieren könnten.

Der Kanton Graubünden versteht die Bedenken in den an das Tessin oder Italien angrenzenden Regionen. Allerdings wird der Kanton in Bezug auf den Betrieb von Baustellen nicht über die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen hinausgehen können.

Zur Auslegung der bundesrätlichen Vorgaben hält der Kanton fest:

  • Grundsätzlich dürfen Baustellen weiter betrieben werden.
  • Die Baustellenbetreiber sind aufgefordert, abzuklären, ob und wie sie die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit zu Hygiene und sozialem Abstand einhalten können. Allenfalls ist die Reduktion der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter zu prüfen. Die Baustellenbetreiber müssen entsprechend die Hygiene- und Abstandsmassnahmen umsetzen. Die Baustellenbetreiber haben ihre Baustellen ganz oder teilweise zu schliessen, solange sie die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit nicht nachkommen können.
  • Baustellenbetreiber, welche die strengen Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit zu Hygiene und sozialem Abstand einhalten können, dürfen ihre Baustellen weiter betreiben.
  • Die SUVA und das Arbeitsinspektorat werden ab nächster Woche die Kontrolltätigkeit verstärken. Der Kanton bespricht die Situation auch mit dem Bündner Baumeisterverband und den paritätischen Kommissionen. Sind die Vorgaben nicht eingehalten, können die Kontrollbehörden in einem ersten Schritt Korrekturen anordnen und in einem weiteren Schritt solche Baustellen schliessen.

Das seco hat eine Checkliste veröffentlicht, wie der Schutz vor dem Coronavirus (COVID-19) auf Baustellen sicherzustellen ist. Die in der Checkliste aufgeführten Punkte müssen erfüllt sein, damit eine Baustelle weiterhin betrieben werden kann. Die Checkliste finden Sie unter folgendem Link: Checkliste seco


Update 20.03.2020, 16:00 Uhr

ÖV-Angebot in Graubünden wird reduziert
Wegen der ausserordentlichen Lage durch das Coronavirus wird ein Übergangsfahrplan primär ab Donnerstag, 26. März 2020 umgesetzt. Dieser hat zum Ziel, dass ein Grundangebot so lange wie möglich funktionieren kann. Ein solches Grundangebot ist für Gesellschaft und Wirtschaft in unserem Kanton sehr wichtig. Der Onlinefahrplan wird jeweils spätestens am Vortag um 20:00 Uhr aktualisiert.

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Update 20.03.2020, 15:15 Uhr

Der Bundesrat verstärkt die Massnahmen zum Abstandhalten, um eine Überlastung der Spitäler mit schweren Fällen von Coronavirus-Erkankungen zu verhindern. An seiner Sitzung vom 20. März 2020 hat er beschlossen, Ansammlungen von mehr als fünf Personen zu verbieten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Ordnungsbusse rechnen. Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daranhalten, sollen geschlossen werden. Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat noch weitergehende Massnahmen vermeiden. Als weitere Massnahme stellt der Bundesrat den Kantonen ein Kontingent des Zivilschutzes zur Verfügung.


Update 20.03.2020, 15:00 Uhr: ab sofort gelten folgende Weisungen
-

 

Verordnung 2 des Bundes über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)


Update 20.03.2020, 14:00 Uhr

Die zur Eindämmung des Coronavirus nötigen Massnahmen haben Auswirkungen auf die politischen Rechte, dies gilt insbesondere für die Organisation und Durchführung der angeordneten eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020. Der Bundesrat hat am 18. März 2020 beschlossen, auf die Durchführung der angeordneten eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten.

Diese Schlussfolgerungen lassen sich grundsätzlich auch auf die Regionalgerichtswahlen übertragen, soweit es dort zu freien, öffentlichen Wahlgängen kommt. Die Regierung hat daher am 20. März 2020 folgendes beschlossen:

  1. Die mit Regierungsbeschluss vom 17. Dezember 2019 für den 17. Mai 2020 angeordnete Wahl der Regionalgerichte wird bezüglich der erforderlichen freien, öffentlichen Wahlgänge nicht durchgeführt. Entsprechend entfallen auch allfällige vorsorglich auf den 7. Juni 2020 terminierte zweite Wahlgänge.
  2. Die Regierung wird zu gegebenem Zeitpunkt die Durchführung der öffentlichen Wahlgänge neu anordnen.
  3. Von dieser Verschiebung nicht betroffen sind die zustande gekommenen stillen Wahlen.

Update 19.03.2020, 11:00 Uhr

Der Kantonale Führungsstab Graubünden unterstützt die Nachbarschaftshilfe und vermittelt Fachpersonal: Auf der Internetseite www.gr.ch/coronavirus hat er dazu die Vermittlungsplattform "Graubünden HILFT" aufgeschaltet.


Update 19.03.2020, 10:30 Uhr

Kindergärten, Primarschulen, Sonderschulen, Kindertagesstätten, Kinderkrippen und Tageseltern im Kanton Graubünden betreuen weiterhin die Kinder, die zuhause nicht betreut werden können. Der Kanton hat entsprechende Vorschriften erlassen, um die Verordnung des Bundesrats umzusetzen. Das für diese Woche kurzfristig aufgebaute Betreuungsangebot wird somit fortgeführt, Spielgruppen hingegen werden geschlossen.

Link Dokument


Update 17.03.2020, 17:00 Uhr

Empfehlung des Bundesrates: Bleiben Sie zu Hause, insbesondere wenn Sie alt oder krank sind. Es sei denn, Sie müssen zur Arbeit gehen und können nicht von zu Hause aus arbeiten; es sei denn, Sie müssen zum Arzt oder zur Apotheke gehen; es sei denn, Sie müssen Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen.
Der Bundesrat und die Schweiz zählen auf Sie!


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