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Obwalden
in einmaliger Landschaft – aufstrebend

Neues Coronavirus (Covid-19)

Zuständiges Departement: Finanzdepartement
Zuständige Amtsstelle: Gesundheitsamt

Kampagne BAG


Stand 25.03.2020

Die Bundes- und Kantonsbehörden fordern die Bevölkerung eindringlich auf, zu Hause zu bleiben, insbesondere Personen, die krank oder über 65 Jahre alt sind. Nach draussen gehen soll nur, wer zur Arbeit oder zum Arzt gehen sowie wer Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen muss.

Direktzugriff

Videobotschaft des Regierungsrats an die Bevölkerung

Klicken Sie hier, um das Video zu starten.
Beachten Sie bitte, dass das Video auf einer Drittplattform läuft. Wenn Sie das Video aufrufen, gelangen Ihre Datenspuren (IP-Adresse) an diese Plattform.

Generelle Informationen

Als Einstiegsseite für eine umfassende Information zu den Verhaltensregeln, zur Lage in der Schweiz zu den getroffenen Massnahmen und zu Hilfestellungen dient die Internetseite des Bundesamts für Gesundheit BAG:

www.bag-coronavirus.ch

Direkte Links:

Das BAG hat eine Infoline Coronavirus eingerichtet:

  • Für die Bevölkerung: Telefon 058 463 00 00 (täglich 24 Stunden).
  • Für Reisende: Telefon 058 464 44 88 (täglich 24 Stunden)
  • Für Gesundheitsfachpersonen: 058 462 21 00 (täglich 08.00-18.00 Uhr)

Der Kantonale Führungsstab hat eine Infoline für NICHT-medizinische Fragen eingerichtet:

  • Für die Bevölkerung: Telefon 041 666 67 99
    (Montag-Freitag 08.00-12.00 und 13.30-17.00 Uhr).

Fallzahl Kanton Obwalden

Bisher ist bei 27 Personen im Kanton Obwalden das Coronavirus nachgewiesen worden (Stand: 25. März 2020).

Veranstaltungen und Ansammlungen von mehr als fünf Personen verboten

Sämtliche privaten und öffentlichen Veranstaltungen sind vorerst bis zum 19. April 2020 verboten. Dazu gehören auch Sportanlässe, Vereinsaktivitäten, organisierte Trainings und Proben. Der Bundesrat hat am 20. März die Massnahmen zum Abstandhalten verstärkt, um eine Überlastung der Spitäler mit schweren Fällen von Coronavirus-Erkankungen zu verhindern. Ansammlungen mit mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen sind verboten. Bei Versammlungen von unter fünf Personen ist gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Die Polizei kann bei Nichteinhaltung eine Ordnungsbusse verhängen.

Anordnung für Läden, Restaurants, Bibliotheken, Theater usw.

Einkaufsläden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Fitnesszentren, Wellnesszentren, Schwimmbäder und Skigebiete müssen geschlossen bleiben. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann wie Coiffeursalons, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios oder Massage. Das Verbot gilt vorerst ebenfalls bis zum 19. April.

Anordnung für den Industriesektor

Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie sind verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und Abstandhalten einzuhalten. Die Arbeitgeber sollen hierzu die Anzahl der anwesenden Personen auf Baustellen oder in Betrieben limitieren sowie die Organisation anpassen. Sie sind zudem ebenfalls verpflichtet, Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen in Pausenräumen und Kantinen zu verhindern. Die Kantone können einzelne Betriebe oder Baustellen bei Nicht-Einhaltung schliessen.

Welche Läden haben ab 17. März noch offen?

Nur noch solche, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen. Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten, Apotheken und Drogerien bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen(-shops), Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Auch Läden für medizinische Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte dürfen offen bleiben. Physiotherapien und Termine beim Osteopathen können eingehalten werden, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Alle diese Einrichtungen müssen den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit hinsichtlich Abstand halten und Hygiene nachkommen. Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben geöffnet, müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten.

Verhaltensregeln für die Bevölkerung

  • Unnötige Kontakte vermeiden: Der Bundesrat ruft die Bevölkerung dazu auf, alle unnötigen Kontakte zu vermeiden, Abstand zu halten und die Hygienemassnahmen zu befolgen. Er ruft insbesondere auch die ältere Bevölkerung dazu auf, zu Hause zu bleiben. Kinder sollten nicht mehr durch Grosseltern betreut werden.
  • Gründlich Hände waschen: Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife, nutzen Sie ein Hand-Desinfektionsmittel.
  • In Papiertaschentuch oder Armbeuge husten und niesen: Entsorgen Sie das Taschentuch anschliessend in einem Abfallbehälter und waschen Sie sich sorgfältig die Hände mit Wasser und Seife.
  • Bei Symptomen zu Hause bleiben: Wenn Sie Atembeschwerden, Husten oder Fieber haben, bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Kontaktieren Sie umgehend – zuerst telefonisch – Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung.
  • Keine Personen mit erhöhtem Risiko gefährden: Vermeiden Sie Besuche bei Ihren Bekannten im Spital oder im Alter- und Pflegeheim und weiteren Personen über 65 Jahren mit chronischen Krankheiten. Wenn ein Besuch nötig ist, wenden Sie sich an das Pflegepersonal und befolgen Sie dessen Empfehlungen.
  • Abstand halten: Halten Sie beim Anstehen, bei Sitzungen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln möglichst Abstand zu anderen Personen. Vermeiden Sie Reisen zu Stosszeiten soweit als möglich.

Verhaltensregeln für besonders gefährdete Menschen

Zu den Risikogruppen gehören grundsätzlich Menschen die älter sind als 65 Jahre. Im Weiteren zählen Menschen mit einer Vorerkrankung dazu (u.a. Bluthochdruck, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen des Immunsystems, Krebserkrankungen, Diabetes)

Besuchseinschränkungen für Heime und das Kantonsspital

Zum Schutz der Risikogruppen vor dem Coronavirus hat der Kantonsarzt ein generelles Besuchsverbot in den Heimen und im Kantonsspital Obwalden verhängt. Um Bewohner und Bewohnerinnen von Heimen und Spitalpatienten vor dem Coronavirus zu schützen, gilt ab sofort ein grundsätzliches Besuchsverbot. Ausnahmen für einzelne Besucher können in begründeten Fällen (z. B. Eltern von Kindern, Verwandte von palliativen Patienten) von der jeweiligen Institution für Bezugspersonen bewilligt werden.

Informationen: Schulen, Kitas und Tagesfamilien

Die Obwaldner Schulen bleiben bis 26. April 2020 (Ende der Osterferien) geschlossen. Ab Montag, 16. März 2020 findet auch in Obwalden kein Präsenzunterricht mehr statt. Die Kinder sowie Jugendlichen bleiben grundsätzlich zu Hause. Die Gemeinden und die Kantonsschule sollen ein Betreuungsangebot bereitstellen. Dieses Angebot richtet sich jedoch nur an Kinder und Jugendliche, für die zu Hause keine geeignete Betreuung sichergestellt werden kann. Mit dieser Massnahme wird verhindert, dass die Betreuung von den Grosseltern und damit einer besonders gefährdeten Personengruppe sichergestellt werden muss. Die Kommunikation erfolgt durch die einzelnen Schulen.

Die Kindertagestätten sollen weiterhin offen bleiben. Den Trägerschaften der Kinderkrippen und der Tagesfamilien im Kanton Obwalden wird empfohlen, den Krippenbe-trieb weiterhin aufrechtzuerhalten und dabei die besonderen Hygienevorkehrungen und Verhaltensregeln zu beachten. Im Sinne der allgemeinen Solidarität und gemeinsamen Verantwortung bitten wir die Kinder möglichst zu Hause selber zu betreuen und damit die Kindertagesstätten für Eltern, die keinerlei Alternativen haben, zu entlasten.

Informationen: Kinder

Auf der Webseite der Fachstelle für Gesellschaftsfragen ist ein Video abrufbar, das sich speziell an Kinder richtet, erklärt was das Corona-Virus überhaupt ist, was es tut und wie man sich vor ihm schützen kann:

Informationen: Kurzarbeit / Wirtschaft

Über die Möglichkeiten für Betriebe bei Arbeitsausfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus informiert eine Broschüre des SECO. Das Amt für Arbeit hat eine Anleitung zur Voranmeldung von Kurzarbeit, ein Formular zur Voranmeldung sowie ein Formular Zustimmung zur Kurzarbeit erstellt. Es bittet die Arbeitgebenden, sich an die in der Anleitung beschriebenen Vorgaben zu halten. Damit erleichtern Sie dem Amt für Arbeit die Prüfung der Gesuche und tragen zu einem speditiven und unbürokratischen Vollzug bei:

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat die wichtigsten Informationen zu Arbeitsausfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf seiner Webseite publiziert:

Die Corona-Krise hat einschneidende Folgen für die Wirtschaft. Der Regierungsrat hat die Situation und Handlungsmöglichkeiten zusammen mit der Spitze der Obwaldner Kantonalbank OKB analysiert und Erleichterungen sowie Stützungsmassnahmen beschlossen. Die OKB wird 5 Millionen Franken für die Soforthilfe zur Verfügung stellen.

Informationen: Landwirtschaft

Das Bundesamt für Landwirtschaft beantwortet auf seiner Webseite häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

Hilfsangebote im Kanton Obwalden

„Wir sind für Sie da“ - Gemeinwesen, Institutionen, Organisationen und Privatpersonen helfen mit, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und Risikogruppen schützen.

Sämtliche Gemeinden bieten Hilfe und Unterstützunge an. Weiterführende Informationen finden Sie auf den Gemeindewebseiten:

Der Plattform Obwalden hilft sind verschiedene Freiwilligen Organisationen (Pro Senectute, Schweizerisches Rotes Kreuz Kantonalverband Unterwalden) angeschlossen. Sie  bietet Informationen und ermöglicht es, Hilfe anzufordern oder anzubieten.

Wie wird das neue Coronavirus übertragen?

Das neue Coronavirus wird hauptsächlich bei engem und längerem Kontakt übertragen. Das heisst, bei weniger als 2 Metern Abstand während mehr als 15 Minuten. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen: Niest oder hustet die erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen von anderen Menschen gelangen.

Welche Symptome treten bei einer Erkrankung mit dem neuen Coronavirus auf?

Am häufigsten sind Fieber, Husten und Atembeschwerden. Diese Symptome können unterschiedlich schwer sein. Ebenfalls möglich sind Komplikationen, wie eine Lungenentzündung. Einige Erkrankte haben auch Probleme mit der Verdauung oder den Augen (Bindehautentzündung). Für die meisten Menschen verläuft die Krankheit mild. Jedoch können vor allem ältere Personen schwer erkranken.

Was tun bei starkem Husten und Fieber?

  • Rufen Sie eine Ärztin / einen Arzt an, wenn sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert und sie auf medizinische Hilfe angewiesen sind. Insbesondere gilt diese Weisung für Personen, die einer der oben genannten Risikogruppen angehören. Bei folgenden Symptomen sollten Sie insbesondere mit einer Ärztin / einem Arzt Kontakt aufnehmen:
    • Bei erhöhtem Komplikationsrisiko (besonders gefährdete Personen)
    • Atemnot
    • Atemwegssymptome, die sich verschlimmern
    • Anhaltendes oder stark angestiegenes Fieber
  • Ihre engen Kontaktpersonen (im gleichen Haushalt lebende Personen, Intimkontakte) werden angewiesen, auf ihren Gesundheitszustand zu achten, damit sie sich in Selbst-Isolation begeben können, sobald bei ihnen Symptome auftreten.
  • Diagnostische Abklärungen (Nasen-Rachen-Abstrich) werden nur noch bei ausgesuchten Fällen durchgeführt.
  • Bleiben Sie bis 24 Stunden nach dem Abklingen der Symptome zu Hause (Selbst-Isolation)
  • Faktenblatt BAG: Selbst-Isolation bei Fieber und Husten

Was tun bei einer bestätigten Infektion mit dem neuen Coronavirus?

Medienmitteilungen des Kantons


Publikationen

Name Datum kategorie_id
Amt für Arbeit: Anleitung Voranmeldung Kurzarbeit in Zusammenhang mit Corona-Virus 25.03.2020 merkblatt
Amt für Arbeit: Formular Voranmeldung zur Kurzarbeit 25.03.2020 andere
Amt für Arbeit: Formular Zustimmung zur Kurzarbeit 17.03.2020 andere
Amt für Arbeit: Information für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen Kurzarbeitsentschädigung 17.03.2020 broschuere
BAG: Empfehlungen für die Bevölkerung (COVID-19) 06.03.2020 andere
BAG: Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnah-men zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 16. März 2020 17.03.2020 andere
BAG: Fragen und Antworten COVID-19-Verordnung 2 17.03.2020 andere
BAG: Informationen und Empfehlungen für die Arbeitswelt (COVID-19) 06.03.2020 andere
BAG: Informationsblatt - So schützen wir uns 05.03.2020 andere
BAG: Kriterien bezüglich Vollzug Veranstaltungsverbot vom 28. Februar 2020 04.03.2020 andere
BKD: Fragen und Antworten Coronavirus Kantonsschule 19.03.2020 andere
BKD: Fragen und Antworten Coronavirus Schuldienste und Sonderpädagogik 19.03.2020 andere
BKD: Fragen und Antworten Coronavirus Volksschule 17.03.2020 andere
Bund: Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) 13.03.2020 andere
Bund: Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19); Änderung vom 16. März 2020 16.03.2020 andere
Bund: Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) 28.02.2020 erlass
GA Obwalden Coronavirus Merkblatt Quarantäne 10.03.2020 andere
GA Obwalden: Coronavirus Empfehlungen für Schulen Kitas Firmen 10.03.2020 merkblatt
GA Obwalden: Coronavirus Faktenblatt 27.02.2020 merkblatt
GA Obwalden: Coronavirus Faktenblatt - Wichtigstes in Kürze 28.02.2020 merkblatt
GA Obwalden: Coronavirus Merkblatt Haushalt Qurantäne 10.03.2020 andere
GA Obwalden: Coronavirus Merkblatt Kontaktpersonen Quarantäne 10.03.2020 andere
SJD: Empfehlung zum neuen Coronavirus für Kindertagesstätten und Tagesfamilien 19.03.2020 andere


Links

Name Beschreibung
Bundesamt für Gesundheit BAG: Neues Coronavirus (Covid-19)  
Obwalden hilft - Gemeinsam gegen Corona “Obwalden hilft” ist eine private Initiative. Die Webseite soll der Bevölkerung von Obwalden helfen, sich in der aktuellen Situation besser zu informieren und zu koordinieren.
Savetrafel.ch: Informationen für Reisende  
Weltgesundheitsorganisation (WHO): Coronavirus  


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