Neues Coronavirus (Covid-19)Stand 30.03.2020 Die Bundes- und Kantonsbehörden fordern die Bevölkerung eindringlich auf, zu Hause zu bleiben, insbesondere Personen, die krank oder über 65 Jahre alt sind. Nach draussen gehen soll nur, wer zur Arbeit oder zum Arzt gehen sowie wer Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen muss. Direktzugriff
Videobotschaft des Regierungsrats an die Bevölkerung«Häbid Sie sich Sorg» - Der Regierungsrat Obwalden dankt für den Einsatz zur Bewältigung der Corona-Krise und appelliert an die Bevölkerung: Regierungsrat Obwalden: Videobotschaft (https://youtu.be/BOqWdmsKR1U) Generelle InformationenAls Einstiegsseite für eine umfassende Information zu den Verhaltensregeln, zur Lage in der Schweiz zu den getroffenen Massnahmen und zu Hilfestellungen dient die Internetseite des Bundesamts für Gesundheit BAG: Direkte Links:
Das BAG hat eine Infoline Coronavirus eingerichtet:
Der Kantonale Führungsstab hat eine Infoline für NICHT-medizinische Fragen eingerichtet:
Fallzahl Kanton ObwaldenBisher ist bei 46 Personen im Kanton Obwalden das Coronavirus nachgewiesen worden. Bereits wieder genesene Personen sind in dieser Zahl ebenfalls enthalten (Stand: 30. März 2020). Basierend auf den Angaben der Kantone ist die aktuelle Situation in der Schweiz in Form einer Übersicht abrufbar: Veranstaltungen und Ansammlungen von mehr als fünf Personen verbotenSämtliche privaten und öffentlichen Veranstaltungen sind vorerst bis zum 19. April 2020 verboten. Dazu gehören auch Sportanlässe, Vereinsaktivitäten, organisierte Trainings und Proben. Der Bundesrat hat am 20. März die Massnahmen zum Abstandhalten verstärkt, um eine Überlastung der Spitäler mit schweren Fällen von Coronavirus-Erkankungen zu verhindern. Ansammlungen mit mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen sind verboten. Bei Versammlungen von unter fünf Personen ist gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Die Polizei kann bei Nichteinhaltung eine Ordnungsbusse verhängen.
Anordnung für Läden, Restaurants, Bibliotheken, Theater usw.Einkaufsläden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Fitnesszentren, Wellnesszentren, Schwimmbäder und Skigebiete müssen geschlossen bleiben. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann wie Coiffeursalons, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios oder Massage. Das Verbot gilt vorerst ebenfalls bis zum 19. April.
Anordnung für den IndustriesektorArbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie sind verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und Abstandhalten einzuhalten. Die Arbeitgeber sollen hierzu die Anzahl der anwesenden Personen auf Baustellen oder in Betrieben limitieren sowie die Organisation anpassen. Sie sind zudem ebenfalls verpflichtet, Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen in Pausenräumen und Kantinen zu verhindern. Die Kantone können einzelne Betriebe oder Baustellen bei Nicht-Einhaltung schliessen.
Welche Läden haben ab 17. März noch offen?Nur noch solche, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen. Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten, Apotheken und Drogerien bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen(-shops), Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Auch Läden für medizinische Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte dürfen offen bleiben. Physiotherapien und Termine beim Osteopathen können eingehalten werden, sofern die Behandlung / Therapie aus medizinischen Gründen dringend angezeigt ist. Alle diese Einrichtungen müssen den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit hinsichtlich Abstand halten und Hygiene nachkommen. Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben geöffnet, müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten.
Verhaltensregeln für die Bevölkerung
Verhaltensregeln für besonders gefährdete MenschenZu den Risikogruppen gehören grundsätzlich Menschen die älter sind als 65 Jahre. Im Weiteren zählen Menschen mit einer Vorerkrankung dazu (u.a. Bluthochdruck, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen des Immunsystems, Krebserkrankungen, Diabetes)
Informationen zu Heimen und zum KantonsspitalZum Schutz der Risikogruppen vor dem Coronavirus hat der Kantonsarzt ein generelles Besuchsverbot in den Heimen und im Kantonsspital Obwalden verhängt. Um Bewohner und Bewohnerinnen von Heimen und Spitalpatienten vor dem Coronavirus zu schützen, gilt ab sofort ein grundsätzliches Besuchsverbot. Ausnahmen für einzelne Besucher können in begründeten Fällen (z. B. Eltern von Kindern, Verwandte von palliativen Patienten) von der jeweiligen Institution für Bezugspersonen bewilligt werden. Das Kantonsspital sucht Hilfskräfte jeglicher Art, um einen Personal-Pool aufzubauen. Sie gehören keiner Risiko-Gruppe an, sind mindestens 18 Jahre alt, stammen bestenfalls aus dem Gesundheitssektor und beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift? Das Kantonsspital freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.
Informationen zur psychiatrischen und psychosozialen VersorgungAlle ambulanten und stationären Angebote in der psychiatrischen Grund- und Notfallversorgung in den Kantonen Nidwalden, Obwalden und Luzern bleiben geöffnet.
Das Sozialamt Obwalden beantwortet Fragen von Obwaldnerinnen und Obwaldnern in schwierigen persönlichen oder familiären Situationen, klärt Möglichkeiten für weitere Unterstützung ab und hilft bei psychischen Belastungen und Krisen:
Jugendberatung Die Decke fällt dir auf den Kopf? Du brauchst Hilfe bei deiner Tagesplanung? Der Corona-Virus macht dir Angst oder du verstehst die Massnahmen nicht? Vielleicht möchtest du auch einfach nur quatschen oder dir ganz generell Tipps für dich holen?
Suchtberatung Einsamkeit, Angst vor Ansteckung, Konflikte in der Familie, Existenzängste, Angst vor Arbeitsplatzverlust. Bevor Sie zu Medikamenten, Drogen oder Alkohol greifen oder häufiger davon konsumieren:
Familienberatung Homeoffice, Tagesstruktur für die Kinder, Haushalt, Virusangst… Alles ein bisschen viel? Brauchen Sie Erziehungstipps oder Hilfe bei der Tagesplanung? Gibt’s Konflikte die ihnen langsam über den Kopf wachsen und Sie brauchen Hilfe?
Opferhilfeberatung Jeder und jede kann Opfer einer Straftat werden. Sei es durch Schläge, sexuelle Misshandlung oder durch psychischen Druck. Versammlungsverbot, Virusangst und Corona-Einschränkungen verstärken dieses Risiko. Auch in diesen ungewissen Zeiten steht Ihnen die Opferhilfe des Kantons zur Seite. Freiwillig, kostenlos und anonym.
Informationen: Schulen, Kitas und Tagesfamilien Die Obwaldner Schulen bleiben bis 26. April 2020 (Ende der Osterferien) geschlossen. Ab Montag, 16. März 2020 findet auch in Obwalden kein Präsenzunterricht mehr statt. Die Kinder sowie Jugendlichen bleiben grundsätzlich zu Hause. Die Gemeinden und die Kantonsschule sollen ein Betreuungsangebot bereitstellen. Dieses Angebot richtet sich jedoch nur an Kinder und Jugendliche, für die zu Hause keine geeignete Betreuung sichergestellt werden kann. Mit dieser Massnahme wird verhindert, dass die Betreuung von den Grosseltern und damit einer besonders gefährdeten Personengruppe sichergestellt werden muss. Die Kommunikation erfolgt durch die einzelnen Schulen.
Die Kindertagestätten sollen weiterhin offen bleiben. Den Trägerschaften der Kinderkrippen und der Tagesfamilien im Kanton Obwalden wird empfohlen, den Krippenbe-trieb weiterhin aufrechtzuerhalten und dabei die besonderen Hygienevorkehrungen und Verhaltensregeln zu beachten. Im Sinne der allgemeinen Solidarität und gemeinsamen Verantwortung bitten wir die Kinder möglichst zu Hause selber zu betreuen und damit die Kindertagesstätten für Eltern, die keinerlei Alternativen haben, zu entlasten.
Informationen: KinderAuf der Webseite der Fachstelle für Gesellschaftsfragen ist ein Video abrufbar, das sich speziell an Kinder richtet, erklärt was das Corona-Virus überhaupt ist, was es tut und wie man sich vor ihm schützen kann:
Informationen: Kurzarbeit / WirtschaftÜber die Möglichkeiten für Betriebe bei Arbeitsausfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus informiert eine Broschüre des SECO. Das Amt für Arbeit hat eine Anleitung zur Voranmeldung von Kurzarbeit, ein Formular zur Voranmeldung sowie ein Formular Zustimmung zur Kurzarbeit erstellt. Es bittet die Arbeitgebenden, sich an die in der Anleitung beschriebenen Vorgaben zu halten. Damit erleichtern Sie dem Amt für Arbeit die Prüfung der Gesuche und tragen zu einem speditiven und unbürokratischen Vollzug bei:
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat die wichtigsten Informationen zu Arbeitsausfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf seiner Webseite publiziert:
Der Bundesrat stellt Unternehmen in der Schweiz aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus Liquiditätshilfen im Umfang von insgesamt 20 Milliarden Franken zur Verfügung. Mit Überbrückungskrediten (COVID-19-Kredite) werden betroffene Unternehmen möglichst unbürokratisch, gezielt und rasch unterstützt. Kreditgesuche können unter dem folgenden Link bis am 31. Juli 2020 eingereicht werden.
Die Corona-Krise hat einschneidende Folgen für die Wirtschaft. Der Regierungsrat hat die Situation und Handlungsmöglichkeiten zusammen mit der Spitze der Obwaldner Kantonalbank OKB analysiert und Erleichterungen sowie Stützungsmassnahmen beschlossen. Die OKB wird 5 Millionen Franken für die Soforthilfe zur Verfügung stellen.
Informationen: LandwirtschaftDas Bundesamt für Landwirtschaft beantwortet auf seiner Webseite häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
Hilfsangebote im Kanton Obwalden„Wir sind für Sie da“ - Gemeinwesen, Institutionen, Organisationen und Privatpersonen helfen mit, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und Risikogruppen schützen. Sämtliche Gemeinden bieten Hilfe und Unterstützunge an. Weiterführende Informationen finden Sie auf den Gemeindewebseiten:
Der Plattform Obwalden hilft sind verschiedene Freiwilligen Organisationen (Pro Senectute, Schweizerisches Rotes Kreuz Kantonalverband Unterwalden) angeschlossen. Sie bietet Informationen und ermöglicht es, Hilfe anzufordern oder anzubieten. Das SRK Unterwalden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen, unter anderem einen Fahrdienst an. Pro Senectute Obwalden hält Angebote wie Mahlzeitendienst bereit und unterhält eine Hotline Wie wird das neue Coronavirus übertragen?Das neue Coronavirus wird hauptsächlich bei engem und längerem Kontakt übertragen. Das heisst, bei weniger als 2 Metern Abstand während mehr als 15 Minuten. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen: Niest oder hustet die erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen von anderen Menschen gelangen. Welche Symptome treten bei einer Erkrankung mit dem neuen Coronavirus auf?Am häufigsten sind Fieber, Husten und Atembeschwerden. Diese Symptome können unterschiedlich schwer sein. Ebenfalls möglich sind Komplikationen, wie eine Lungenentzündung. Einige Erkrankte haben auch Probleme mit der Verdauung oder den Augen (Bindehautentzündung). Für die meisten Menschen verläuft die Krankheit mild. Jedoch können vor allem ältere Personen schwer erkranken. Was tun bei starkem Husten und Fieber?
Was tun bei einer bestätigten Infektion mit dem neuen Coronavirus?
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