25.01.2021 | Gesundheitsamt Kanton Schaffhausen

Aktuelle Fallzahlen

werden nur werktags nachgeführt

(+/-X): Klammer zeigt Veränderung gegenüber der letzten Meldung

 

Im Kanton Schaffhausen gibt es aktuell (Stand 25.01.2021, 10:15): 

Anzahl positiv getestete Personen (kumuliert): 3421 (+30)

 

Anzahl Hospitalisationen Isolation:

bestätigt:  8 (-5)

 

Anzahl Hospitalisationen Intensiv: 2 (+0)

Verstorbene (kumuliert): 60 (+0) - davon in Altersheimen (kumuliert): 35 (+0)

 

Anzahl Personen in Isolation: 119 (-27)

Anzahl Personen in Quarantäne (aufgrund Kontakt zu positivem Fall): 166 (-28)

Anzahl Personen in Quarantäne (aufgrund Rückkehr aus Risikoland):  32 (+1)

 

Anzahl Personen in Isolation in den total 17 Alters- und Pflegeheimen im Kanton:

Bewohner/-innen: 18 (-12)

Personal: 14 (-2)

 

Anzahl Impfungen - verimpft (kumuliert) - 1. Dosis: 3885

Anzahl Impfungen - verimpft (kumuliert) - 2. Dosis: 100

 

Hier finden Sie den aktuellen Lagebericht des Covid-19 Teams Schaffhausen:

Lagebericht aktuell

Lagebericht vom 11.01.2021

 

Technische Probleme bei der elektronischen Registrierung für eine Covid-19 Impfung

Bei der elektronischen Registrierung für eine Covid-19 Impfung sind technische Probleme aufgetreten. Der Anbieter für die Registrierungsplattform OneDoc bzw. dessen Subunternehmer Soignez-moi - eine Lösung, welche von den meisten Kantonen genutzt wird - hat letzte Woche auf seinem System ein Schutzschild eingeführt, um Leistungsprobleme auf seiner Website zu vermeiden. Daraufhin kam es vereinzelt dazu, dass der medizinische Fragebogen bei der Registrierung nicht gespeichert wurde. Personen, die von dieser Problematik betroffen sind, erhielten am Montagmorgen, 18. Januar 2021, eine SMS von "ImpfCovid" mit dem Hinweis, dass sie über den in der SMS hinterlegten Link den medizinischen Fragebogen nochmals beantworten und die Fragen abspeichern müssen. Die betroffenen Personen müssen jedoch keine neue Registrierung über das Registrierungs-Tool auf der kantonalen Homepage vornehmen.

Personen, welche bereits einen Termin für eine Covid-19 Impfung erhalten haben, können diesen weiterhin wahrnehmen. Für Personen, welche keine Handlungsaufforderung per SMS erhalten haben, besteht kein Handlungsbedarf.

Der Kanton Schaffhausen ist zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit und weiteren betroffenen Kantonen daran, die aufgetretenen technischen Probleme zu analysieren. Die technischen Probleme wurden mittlerweile gemäss Angaben des Anbieters der Registrierungsplattform gelöst.

 

Anmeldeprozess für die Covid-19 Impfung 

Alle impfwilligen Personen mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen können sich unter folgendem Link elektronisch für eine COVID-19 Impfung registrieren: Registrierung für eine Covid-19 Impfung 

 

Zurzeit können Hausärztinnen und Hausärzte keine weiteren Termine für Patienten buchen. Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen müssen sich nicht separat anmelden. Dies erfolgt zentral über die jeweiligen Institutionen. Gleiches gilt für Bewohner von Heimen für Menschen mit Behinderung.

 

 

Massnahmen ab Montag, 18. Januar bis Ende Februar

Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen und die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert. Der Bundesrat fordert zudem die Bevölkerung dazu auf, zu Hause zu bleiben. 

 

Private Veranstaltungen und Menschenansammlungen eingeschränkt
An privaten Veranstaltungen dürfen maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder werden auch zu dieser Anzahl gezählt. Menschenansammlungen im öffentlichen Raum werden ebenfalls auf fünf Personen beschränkt.


Verlängerung der Schliessungen um fünf Wochen
Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar geschlossen.

 

Schliessung Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs
Einkaufsläden und Märkte werden geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, kann dagegen wieder aufgehoben werden.


Home-Office-Pflicht und Maskentragpflicht
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten, da die Anordnung nur vorübergehend ist. Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Es gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.


Schutz besonders gefährdeter Personen
Besonders gefährdete Personen werden spezifisch geschützt. Dazu wird das Recht auf Home-Office oder ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt. Für gefährdete Personen in Berufen, in denen die Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden können, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.

 

Weiterführende Informationen des BAGs

Unter folgendem Link sind ergänzende Informationen zu den Massnahmen ersichtlich: Massnahmen und Verordnungen BAG

 

Zudem gilt im Kanton Schaffhausen 

Treffen im privaten Umfeld sind auf Personen aus maximal zwei Haushalten beschränkt. 

Verfügung Verlängerung Massnahmen vom 19. Januar 2021

 

Tests

Das Kantonale Abklärungszentrum KAZ ist auch am Wochenende in Betrieb. Seit Freitag, 18. Dezember 2020, befindet sich das KAZ an der J.J. Wepfer-Strasse 8.

Termine werden durch die Corona Hotline 052 632 70 01, Taste 5, vergeben

(wir bitten um Verständnis, wenn es zu Wartezeiten kommt).

 

Folgende Apotheken erfüllen die Voraussetzungen und bieten aktuell Test-Möglichkeiten an:

Apotheke zum Rüden, Schwertstrasse 9, Schaffhausen, nach tel. Voranmeldung +41 52 634 01 18

Apotheke zum Mohrenkönig, Rathausplatz 8, Stein am Rhein, nach tel. Voranmeldung +41 52 741 21 33

Bahnhofapotheke, Bahnhofstrasse 27, Schaffhausen, nach tel. Voranmeldung +41 52 625 26 86

Unterstadt Apotheke, Unterstadt 2, Schaffhausen, nach tel. Voranmeldung +41 52 625 11 44

 

Testkonzept

Hier finden Sie die aktuelle Version des Testkonzepts (08.12.2020)

Testkonzept

 

 

Schweizer Kampagne zur psychischen Gesundheit

dureschnufe.ch Plattform für psychische Gesundheit rund um das neue Coronavirus.

 

 

Einreisebestimmungen Baden-Württemberg, Deutschland

Die 24-Stunden-Regelung gilt weiterhin, allerdings eingeschränkt: Seit dem 23.12.2020 ist eine quarantänefreie Einreise bei touristischen Reisen oder anlässlich eines Einkaufs nicht mehr möglich.  Von der per 11.01.2021 eingeführten Testpflicht bei Einreise ist die 24-Stunden-Regelung ausgenommen. Genauere Informationen zu den Einreisebestimmungen lassen sich der Pressemitteilung vom 17.01.2021 entnehmen. 

 

Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2

 

Linkliste für Informationen des Bundeslandes Baden-Württemberg sowie der Landkreise und Kantone der deutschsprachigen Grenzregion zu den aktuell geltenden Corona-Regelungen

 

Rückkehr aus Risikogebieten: 

Personen aus dem Kanton Schaffhausen, welche sich in einem Risikogebiet gemäss der Liste vom BAG aufgehalten haben, melden sich bitte sofort nach ihrer Rückkehr bei der Corona Hotline / Contact Tracing Stelle Schaffhausen:

Per Mail an corona@sh.ch (mit folgenden Angaben: Vor- & Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Tel.-Nummer, Risikoland und Einreisedatum) oder telefonisch unter 052 632 70 01.

 

Sollten Sie bei der Rückkehr Symptome einer Covid-19-Infektion haben oder entwickeln (Fieber, Husten, Atemnot, Geschmacksverlust), müssen Sie zuhause bleiben und eine Ärztin/einen Arzt konsultieren, bevor Sie wieder zur Arbeit oder zur Schule gehen.
 

Ausweispflicht

Der Kanton Schaffhausen verpflichtet Bars und Clubs, ab 10. Juli 2020 die Richtigkeit der erhobenen Kontaktdaten anhand eines amtlichen Ausweises zu überprüfen.

Medienmitteilung

Merkblatt

Allgemeinverfügung

Allgemeinverfügung Verlängerung

 

 

Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr

Ab Montag, 6. Juli 2020 gilt in der ganzen Schweiz im öffentlichen Verkehr (Zug, Bus, Tram, Schiff, Seilbahn) die Maskentragepflicht für Personen über 12 Jahre.

FAQ Maskenpflicht / BAG

Informationen über das Tragen von Schutzmasken

 

Quarantäne für Reisende aus gewissen Gebieten

Seit Montag, 6. Juli 2020 gilt für Einreisende in die Schweiz, welche aus gewissen Ländern kommen, eine Quarantäne-Verfügung für 10 Tage. Das BAG führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird: Verordnung und Risikoländerliste

FAQ Quarantäne

 

 

Verfügbarkeit Schutzmaterial

Der Markt der Schutzmaterialien normalisiert sich zunehmend. Aus diesem Grund stellt der Kanton Materiallieferungen für das Gesundheitswesen per 29. Mai 2020 ein.

Die Spitäler Schaffhausen (SSH) beschaffen Schutzmaterial (Masken, Schutzkittel) und Desinfektionsmittel über ihre Logistik im Kanton Schaffhausen. Das Angebot der SSH steht grundsätzlich allen bewilligungspflichtigen Gesundheitseinrichtungen im Kanton Schaffhausen unter definierten Konditionen offen.


Allen Gesundheitseinrichtungen wird empfohlen, eigenverantwortlich ein Notlager aufzubauen, welches den Betrieb ihrer Einrichtung für drei Monate unter Pandemiebedingungen und ohne Materialnachlieferungen sicherstellen kann.
 

Besorgungsdienst
Das Schweizerische Rote Kreuz des Kantons Schaffhausen bietet Besorgungsdienste für PErsonen in Quarantäne an. einen Besorgungsliste für Personen in Quarantäne an. 

Kantonale Corona Hotline


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